Ausländische Eisenbahnen. Italienische Gesellschaft der Sicilianischen Eisenbahn, Rom. (Società Italiania per le Strade ferrate della Sicilia.) Gegründet: Am 7. Juni 1885 laut Gesetz vom 27. April 1885, dazu Vertrag vom 21. Juni 1888, genehmigt durch kgl. Dekret vom 20. Juli 1888 und Vertrag vom 22. Nov. 1893, genehmigt durch kgl. Dekret vom 23. Nov. 1893. Zweck: Die Gesellschaft hat mit dem 1. Juli 1885 den Betrieb der dem Staate gehörigen Eisen- bahnen auf der Insel Sicilien übernommen. Diese Linien bilden ein zusammenhängendes Netz von 600 km, welches die bedeutendsten Städte der Insel untereinander und mit den in Bezug auf Handel und Industrie wichtigsten Centren, sowie mit den reichsten, durch Schwefelgewinnung und landwirtschaftliche Produktion bedeutenden Gegenden verbindet. Auf Verlangen der Regierung übernimmt die Gesellschaft den Bau verschiedener anderer Ergänzungslinien, deren Gesamtlänge ca. 600 km beträgt. Der Vertrag über den Betrieb der Sicilianischen Eisenbahnen und über die Erbauung neuer Linien wurde durch Gesetz vom 27. April 1885 genehmigt und entspricht den Verträgen für die beiden kontinentalen Eisenbahnnetze, welche von der Italienischen Gesellschaft der Mittelmeereisenbahnen und der der Südeisenbahnen betrieben werden. Für den Ankauf des rollenden und Betriebs- materials zahlte die Gesellschaft Lire 15 000 000, welche ihr vom Staate zurückgezahlt werden, sobald derselbe bei Ablauf des Vertrages das rollende und Betriebsmaterial wieder zurückerwirbt. Von den Bruttoeinnahmen des übernommenen Netzes bis 8½ Millionen ge- hören 82 % der Gesellschaft, der Staat erhält 3 % und die verbleibenden 15 % dienen zur Dotierung verschiedener Reservefonds; von weitern 6½ Millionen erhält die Gesellschaft 72 % und von den Einnahmen über 15 Millionen 62 %. Bezüglich des Betriebes der neuen im Bau befindlichen oder zu bauenden Linien erhält die Gesellschaft von der Regierung Lire 3000 per Jahr und Kilometer, ausser 65 % der Bruttoeinnahmen, bis dieselben Lire 12 000 erreicht haben und damit die Einverleibung der neuen Linien in das alte Netz herbeiführen. Die Dauer der Gesellschaft ist auf 60 Jahre festgesetzt, demnach bis zum 30. Juni 1945; sie kann indessen rechtlich aufgelöst werden, wenn die Gesellschaft oder die Regierung von ihrem Rechte Gebrauch macht, den Betriebsvertrag für das Sicilianische Netz bei Ablauf der ersten oder der zweiten jener zwanzigjährigen Perioden, welche in diesem Vertrage fest- gesetzt sind, endigen zu lassen. Kapital: Lire 20 000 000 in Aktien à Lire 500. Von den Lire 20 000 000 Aktienkapital sollen Lire 5 000 000 durch allmähliche Auslosung gegen Genussscheine beseitigt werden. Diese Genussscheine behalten das Anrecht auf Mehrgewinn über 5 % hinaus. Die Tilgung ge- schieht durch jährliche Auslosung, an welcher sämtliche Aktientitel teilnehmen und zwar derart, dass die Amortisation am 1./1. 1898 beginnt und 1967 beendet ist. Eine Beschleunigung dieser Amortisation ist nicht ausdrücklich vorgesehen. Geschäftsjahr: Vom 1. Juli bis 30. Juni. Gen.-Vers.: Im November. Stimmrecht: 1–5 Aktien = 1 St., darüber hinaus je 5 Aktien = 1 St. mehr. Gewinn-Verteilung: 5 % zum Reservefonds, sodann 5 % Dividende an die Aktionäre, vom etwaigen Überschuss 10 % an den ausserordentlichen Reservefonds, vom Rest 12 % Tantieme an den Verwaltungsrat und die Direktion, 88 % zur Verfügung der Gen.-Vers. Dividenden 1889/90–1895/96: 6½, 6½, 6½, 6½, 6½, 6½, 67 0%. Zahlstellen: Frankfurt a. M.: von Erlanger & Söhne, Zahlung zum kurzen ital. Wechselkurse. Aufgelegt in Frankfurt a. M. am 21. Jan. 1886 zu 107¾ %. Kurs der Aktien Ende 1890/91–95/96: –, –, –, –, –, – %, notiert in Frankfurt a. M. Oobligationen: 4 % steuerfreie Gold-Obligationen von 1889. Lire 20 000 000, davon noch in Umlauf am 30. Juni 1896: Lire 19 947 500 in Stücken à Lire 500, 2500. Zinsen: I1. April, 1. Okt. Tilgung: durch Auslosung von 1896 bis zum 31. Dez. 1966 nach einem Tilgungs- plane. Zahlstellen: Berlin: Berliner Handelsgesellschaft, Bank für Handel und Industrie. Frankfurt a. M.: von Erlanger & Söhne, Filiale der Bank für Handel und Industrie. Die Zinsen und verlosten Obligationen werden frei von jeder gegenwärtigen und zukünftigen italienischen Steuer, deren Zahlung die Eisenbahngesellschaft übernommen hat, in Deutsch- land in Mark, Lire 100 gleich M. 80.80 gerechnet, bezahlt. Aufgelegt in Berlin am 16. Jan. 1889. Lire 16 000 000 zu 88 %, wobei Lire 100 =— M. 80.80 gerechnet. Beim Handel an der Börse werden Lire 100 – M. 80 umgerechnet. Kurs Ende 1890–96: 86.50, 81, 84, 77.25, 81.80, 82, 87.90 %, notiert in Berlin. 4 % steuerfreie Gold-Obligationen von 1891. Lire 12 250 000, davon noch in Umlauf am 30. Juni 1896: Lire 12 228 000 in Stücken à Iire 500, 2500. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung: durch Verlosung nach einem Tilgungsplane von 1896 ab bis zum 1. Jan. 1967. Zahlstellen: Berlin: Berliner Handelsgesellschaft, Bank für Handel und Industrie, Deutsche Bank; Frankfurt a. M.: von Erlanger & Söhne, Filiale der Bank für Handel und Industrie, Frankfurter Filiale der Deutschen Bank. Die Zinsen und verlosten Obligationen werden frei von jeder gegenwärtigen und zukünftigen italienischen Steuer, deren Zahlung die Eisen- bahngesellschaft übernommen hat, in Deutschland in Mark, Lire 100 gleich M. 80.80 ge- rechnet, bezahlt. Aufgelegt in Berlin am 16. Juni 1891 zu 83¼ 0%, wobei Lire 100 = M. 80.80 gerechnet.