– Ausländische Industrie-Gesellschaften. 215 6 % I. Mortgage Gold-Bonds, begeben $ 7 000 000, davon in Umlauf § 4 975 000 in Stücken à § 1000. Zinsen: 1. März, 1. Sept. Tilgung: Das Kapital ist fällig im Jahre 1906. Als Sicherheit für diese Bonds dient eine der California Safe Deposit and Trust Company als Trustee ausgestellte I. Hypothek auf das gesamte liegende Eigentum, die Werkanlagen und Gerechtsame der Gesellschaft. Zahlung der Zinsen in New York und San Francisco, des Kapitals in San Francisco in Gold. Kurs Ende 1890–96: 119, 115, 117.50, 114.30, 116.40, 115, 113.10 %, notiert in Frankfurt a. M. II. Mortgage Gold-Bonds. $ 5 000 000 in Stücken à §$ 1000. Zinsen: vierteljährlich am 1. Febr., 1. Mai, 1. Aug., 1. Nov. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Mai 1917, jedoch hat sich die Gesellschaft das Recht vorbehalten, die Bonds nach vorausgegangener drei- monatlicher öffentlicher Aufkündigung auch schon vorher und zwar frühestens am 1. Sept. 1906 zurückzuzahlen. Als Sicherheit dient eine zweite Hypothek auf das gesamte liegende Eigentum, die Werkanlagen und Gerechtsame der Gesellschaft. Zahlung der Zinsen in San Francisco; Berlin: Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank, und zwar in Deutschland zum festen Kurse von M. 4.19 franco per Dollar, Zahlung des Kapitals nur in San Francisco in Gold. Aufgelegt in Berlin am 20. März 1889 § 3 000 000 zu 96.50 %, wobei § 100 = M. 425 gerechnet. Kurs Ende 1890–96: 92, 87, 89, 87.50, 93.20, 97, 96 %, notiert in Berlin. 4 0 Ö Tabak-Regie-Gesellschaft des Türkischen Reiches, Actien- gesellschaft in Constantinopel. (Société de la Regie co-intéressée des Tabacs de I Empire Ottoman.) Konzessioniert: 1883. Die Gesellschaft hat das ausschliessliche Recht auf Ankauf, Verarbeitung und Verkauf des im Türkischen Reiche produzierten, für den Konsum im Innern des Landes bestimmten Tabaks und zwar für die ganze Ausdehnung des Reiches, soweit das Banderolen- system in Kraft besteht, mit Ausnahme von Ost-Rumelien. Das Monopol der Gesellschaft, wofür dieselbe eine jährliche Pacht von 750 000 türk. Pfund an die Verwaltung der Türkischen Staatsschuld zu entrichten hat, erstreckt sich in gleicher Weise wie für den Rauchtabak auf die Fabrikation und den Vertrieb von Cigarretten, Cigarren, Kau- u. Schnupftabak. Die Tabakpflanzer dürfen ihre für den Konsum im Innern des Landes bestimmten Tabake nur an die Regie-Gesellschaft verkaufen. Sie sind verpflichtet, ihre gesamte Tabakernte in den Entrepots der Regie-Gesellschaft zu deponieren, gleichviel, ob die Tabake für den Konsum im Innern des Landes oder zum Export bestimmt sind. In den Ländern des Türkischen Reiches ohne Banderolen-System – mit Ausnahme des Libanon und der Insel Kreta — ist die Regie-Gesellschaft ermächtigt, die jetzt der kaiser- lich-türkischen Regierung zustehenden Zölle, sowie ferner die von der Regierung auf Cigarren, Kau- u. Schnupftabake gelegte Abgaben und die Licenzsteuern zu erheben. Endlich fallen der Gesellschaft die Ausfuhrzölle für die nach Egypten, Samos, Tunis, Ost-Rumelien und Kreta versendeten Tabake zu. Die Gesellschaft ist befreit von der Grundsteuer auf die zum Zwecke der Fabrikation und der Aufbewahrung von Tabaksvorräten von ihr zu erbauenden Gebäude, von der Abgabe der Einkommensteuer auf ihre eigenen Revenuen und von der Patentsteuer. Für die von ihr auszugebenden Aktien, sowie auf ihre mit der Regierung und mit Privaten zu schliessen- den Verträge ist die Gesellschaft von jeder Stempelsteuer befreit. Die Ausübung des Tabaksmonopols seitens der Gesellschaft innerhalb des gesamten türkischen Reiches nimmt am 2./14. April 1884 ihren Anfang. Die Dauer der Konzession ist auf 30 Jahre festgesetzt. Die Gesellschaft schloss 1892 ein Übereinkommen mit der Sociétée du Tombac, wonach sie auf die Dauer von 2 Jahren das der letzteren zugestandene Privileg auf Einfuhr fremden Tabaks gegen eine Entschädigung p. a. von L. T. 10 000 ausübt. 1893 übertrug die Gesell- schaft auf die Dauer ihrer Konzession den gesamten Export in geschnittenem Tabak und Cigarretten nach Europa der , Türkish-Regie-Export-Company, limited in London und Con- stantinopel“, wofür letztere eine Kaution von $ 10 000 stellte, und unter Kontrolle der Regie- gesellschaft steht. Sie bezieht den benötigten Tabak von der Regiegesellschaft u. garantiert derselben eine Abgabe von L. T. 4000 pro erstes Jahr, 5000 für das zweite, 7000 für das dritte, je 8000 für das vierte u. fünfte, 10 000 für jedes der folgenden Jahre. Ausserdem gewährt sie der Regiegesellschaft noch 14 % aus dem Reingewinn. Kapital: L. T. 1 760 000 = $£ 1 600 000 = frs. 40 000 000 in 200 000 Aktien à L. T. 8.8 – $ 8 = frs. 200, eingeteilt in 100 000 einfache, 15 000 fünffache und 1000 25fache Stücke. Geschäftsjahr: Vom 13.–12. März. Gen.-Vers.: April-Okt. Stimmrecht: Je 30 Aktien 1 St. Grenze einschl. Vertretung 20 St. Gewinn-Verteilung: Vorweg 8 % Zinsen vom Kapital, vom Rest bis L. T. 2 000 000 5 % an die Gründeranteile, von weiteren L. T. 1 000 000 3 %, von noch weiteren Beträgen 2 % ebenfalls an Gründeranteile. Der Überrest wird nach Art. 7 des Cahier des Charges procentualiter