Belgien. – Bosnien. – Brasilien. – Bulgarien. 1 Ö―* Ostende. Ostender 25 frs.-Lose von 1858. frs. 1 000 000, davon noch unverlost in Umlauf frs. 419 550 in 40 000 Losen à frs. 25. Zinsen: Unverzinslich. Verlosung: Am 1. März und 1. Sept. per 1. Juli resp. 1. Jan., letzte Ziehung am 1. Sept. 1913. Hauptgewinne in allen Ziehungen ausser der letzten: frs. 3000, in der letzten Ziehung frs. 1100, Niete stets frs. 30. Zahlstelle: In Deutschland keine, in Ostende: Stadtkasse. Kurs Ende 1890–97: 45, 40, 25, 32, 36, 40, 49, 50 M. per St. Notiert in Frankfurt a. M. Bosnien und Hercegovina. 4 % Bosnische Landes-Anleihe von 1895. Kr. 24 000 000 in Stücken à Kr. 200, 2000, 5000, 10 000. Zinsen: 1. Febr. 1. Aug. Tilgung: Innerhalb längstens 60 Jahren nach einem Verlosungsplan, von 1905 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank, Frankfurter Filiale der Deutschen Bank. Zahlung der Coupons und verlosten Obligationen steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark zum jeweiligen Tageskurse von kurz Wien. Aufgelegt in Berlin am 10. Febr. 1896 zu 97.75 %. Kurs Ende 1896–97: 97.30, 97.10. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. Verjährung der Coupons in 5 Jahren, der verlosten Stücke in 30 Jahren. Republik Brasilien. 4½ % Brasilianische Innere Gold-Anleihe von 1879. Milreis 51 885 000 = £ 5 837 062 in Stücken à Milr. 500, 1000. Zinsen: Vierteljährlich 2. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Okt. Til- gung: Von 1880 ab entweder durch Rückkauf oder Verlosung in 20 Jahren, Verstärkung vorbehalten. Zahlstellen: Hamburg: Commerz- und Disconto-Bank. Kapital und Zinsen werden in Gold zum festen Kurse von 1 Milr. = 27 Pence bezahlt. Kurs Ende 1890–97: 86, 68, 79, 66, 81, 84, 78.50, 65 %. Notiert in Hamburg. 4½ % Brasilianische Anleihe von 1888. £ 6 297 300 in Stücken à £ 100, 500, 1000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Von 1. Okt. 1889 ab durch Rückkauf oder Verlosung mit jährlich 1 %. Zahlstelle: Hamburg: L. Behrens & Söhne. Kurs Ende 1890–97: 82.25, 62.25, 69, 57.50, 76.25, 69.50, 66.50, 59.25 %. Notiert in Hamburg. 4 % Brasilianische Konversions-Anleihe von 1889. £ 20 000 000, wovon emittiert 19 837 000 in Stücken à £ 100, 500, 1000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Von 1890 ab entweder durch Rückkauf oder Verlosung mit jährlich ½ %, von 1910 ab Verstärkung zulässig. Zahlstelle: Hamburg: L. Behrens & Söhne. Kurs Ende 1890–97: 75.75, 57.80, 64, 54.80, 72, 64.40, 63.75, 57.40 %. Notiert in Hamburg. 5 % Brasilianische Anleihe von 1895. £ 6 000 000 in Stücken à £ 100, 500, 1000. Zinsen: 1. Febr., 1. Aug. Tilgung: Vom Aug. 1897 ab durch Rückkauf oder Verlosung mit jährlich 1 %, Verstärkung und Totalkündigung vorbehalten. Zahlstellen: Hamburg: L. Behrens & Söhne, M. M. Warburg & Co. Aufgelegt in Hamburg am 23. Juli 1895 zu 85 %. Kurs Ende 1895–97: 73.50, 71.50, 63.80 %. Notiert in Hamburg. Bemerkung: Beim Handel in Hamburg erfolgt die Umrechnung £ 1 = M. 21. Fürstentum Bulgarien. 6 % Bulgarische Staats-Hypothekar-Anleihe von 1892. Frs. 142 780 000 = M. 115 651 800 in Stücken à Frs. 500, 1000, 2500, 12 500 = M. 405, 810, 2025, 10 125. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung: Durch Auslosung im Mai und November per 1. Juli resp. 1. Jan. innerhalb spätestens 33 Jahren, vom 1. Jan. 1898 Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Jacob Landau, Nationalbank für Deutschland. Der halbjährliche Coupon lautet auf M. 12.15 Gold. Für die pünktliche und volle Einlösung der fällig werdenden Coupons und für die Rückzahlung der ausgelosten Obligationen haften die Eisenbahnlinien Kappitschan-Sofia- Küstendil und Rustschuk-Varna, ferner die Häfen Varna und Bourgas, auf welche samt allem Zubehör und rollendem Material die bulgarische Regierung zu Gunsten der Öster- reichischen Länderbank als Vertreterin der Obligationsinhaber eine erste Hypothek bestellt hat. Sollte die Regierung binnen sechs Monaten nach Fälligkeit die verfallenen Coupons oder die verlosten Öbligationen nicht bezahlen, so steht es den Obligationsinhabern frei, zu ihrer Befriedigung den Betrieb der verpfändeten Eisenbahnlinien und Häfen selbst in die Hand zu nehmen. Falls die Regierung aber die Zahlungen durch zwei Jahre nicht leisten sollte, so sind die Obligationsinhaber, unbeschadet ihres Rückgriffsrechts an die Regierung für den Ausfall berechtigt, mit dem Verkauf der genannten Eisenbahnlinien vorzugehen und den erzielten Erlös zur Zahlung der verfallenen Coupons sowie der verlosten Obligationen und des eventuellen noch nicht amortisierten Restes der Anleihe zu verwenden. Alle diese Rechte können im Namen und für Rechnung der Obligationsinhaber von der Österreichischen Länderbank ausgeübt werden, ohne dass jedoch die letztere hierzu verpflichtet wäre.