78 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. 4½ % Chinesische Gold-Anleihe von 1898. £ 16 000 000 in Stücken à £ 25, 50, 100, 500. Zinsen: 1. März, 1. Sept. Tilgung: Von 1899 ab durch Verlosung im Januar per 1. März nach einem Tilgungsplane innerhalb 45 Jahren; Verstärkung oder Totalkündigung oder Konversion nicht zulässig. Zahlstellen: Wie bei Anleihe von 1896. Sicherheit: Diese An- leihe ist für Kapital und Zinsen sichergestellt: erstens durch Verpfändung der frei bleiben- den Einkünfte aus den Kaiserlichen Seezöllen der chinesischen Vertragshäfen, dergestalt, dass die noch nicht eingelösten, in dieser Weise sichergestellten älteren Anleihen der gegen- wärtigen im Range vorangehen; sodann durch Verpfändung der Likin-Zölle und-Steuern von bestimmten Häfen und Distrikten in dem Yangtsze-Thal und der anstossenden Provinz Chekiang zur ersten Stelle frei von allen Lasten, nämlich des Allgemeinen Likin des öst- lichen Chekiang-Distrikts, von Sunghu (Shanghai-Sungkiang-Distrikt), der Häfen von Soochow und Kiukiang; des Salz-Likin von Ichang, des Hupeh- und des Anhui-Distrikts. Die Ver- waltung dieser Likin-Zölle und -Steuern ist fortan der Oberaufsicht des Generalinspektors der chinesischen Seezollverwaltung unterstellt. Wenn zu irgend einer Zeit die gegebenen Sicherheiten infolge eines Sinkens des Wechselkurses oder aus einer anderen Ursache sich als ungenügend erweisen sollten, so wird die Kaiserlich Chinesische Regierung sofort wei- tere Einkünfte zur Sicherheit überweisen und deren Verwaltung der Oberaufsicht des Generalinspektors der chinesischen Seezollverwaltung unterstellen. Für den Fall, dass die Kaiserlich Chinesische Regierung während des Bestehens dieser Anleihe über die Revision des Seezolltarifs in Verhandlung treten sollte, so ist einerseits vereinbart, dass eine solche Tarifrevision nicht durch die Thatsache der Sicherstellung der Anleihe durch die vor- genannten Likin-Zölle und-Steuern gehindert werde, und andrerseits, dass die für diese An- feihe verpfändeten Likin-Zölle und -Steuern weder herabgesetzt noch abgeschafft werden dürfen, es sei denn durch ein Übereinkommen mit der Hongkong and Shanghai Banking Corporation und der Deutsch-Asiatischen Bank und auch dann nur gegen Verpfändung der infolge einer solchen Tarifrevision erhöhten Einkünfte der Kaiserlich Chinesischen Seezoll- verwaltung in gleichem Betrage und zu erster Stelle. Behufs dieser Sicherstellung werden Scezoll-Likin-Obligationen, welche von dem Tsungli Yamen und der Finanzbehörde aus- gestellt und von dem Generalinspektor der Kaiserlichen Seezölle unterzeichnet sind, bei der Hongkong and Shanghai Banking Corporation und der Deutsch-Asiatischen Bank gegen Ein- zahlung des Anleihebetrages hinterlegt werden. Ausserdem werden bis zum 1. Juni 1898 Seezoll- Likin-Obligationen in Sterling im Betrage der ganzen Anleihe nebst Zinsen der Hongkong and Shanghai Banking Corporation und der Deutsch-Asiatischen Bank in China übergeben; diese letzteren Obligationen werden mit den Siegeln der chinesischen Zoll-Superintendenten in Shanghai und des Vicekönigs der Liang-Kiang-Provinzen und mit der Unterschrift des euro- päischen Zolldirektors in Shanghai ausgefertigt und können zur Bezahlung sowohl von See- zöllen, als auch Likin-Zöllen und-Steuern überall in China verwendet werden. Die chine- sische Regierung hat sich verpflichtet, die Verwaltung der Seezölle der Vertragshäfen in der gegenwärtigen Verfassung während der ganzen Dauer dieser Anleihe weiterbestehen zu lassen. Kapital und Zinsen zahlbar ohne jeden Steuerabzug in Deutschland in Mark zum jeweiligen Tageskurse für achttägige Sterling-Wechsel auf London. Aufgelegt in Berlin, Bremen, Frankfurt a. M., Hamburg, Köln, München am 22. und 23. März 1898 zu 90 %, wo- bei 1 £ = M. 20.40 gerechnet wird. Verjährungsfristen sind nicht festgesetzt. Königreich Dänemark. 3½ % konvertierte Dänische Staats-Rente, früher 4 %, seit 1886 auf 3½ % konver- tiert. Kr. 96 000 000 in Stücken à Kr. 200, 500, 1000, 2000, 5000. Zinsen: 11. Juni, 11. Dez. Tilgung: Von 1896 ab; Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Disconto-Gesellschaft, S. Bleichröder; Hamburg: L. Behrens & Söhne. Kurs Ende 1890–97: 95, 92.50, 93.90, 94.40, 101.35, 100.60, 100, 100.30 %. Notiert in Hamburg. 3½ % amortisable Staats-Anleihe von 1886. Die Anleihe ist per 11. März 1898 zur Rückzahlung gekündigt, zugleich ist den Inhabern dieser Anleihe ein Umtausch ihrer 3½ % Stücke in Stücke einer neuen 3 % Dänischen Staats-Anleihe angeboten worden. Der Um- tausch hatte bis zum 8. Dezember 1897 einschliesslich zu geschehen. Die Stücke der neuen Anleihe wurden zum Kurse von 99.25 % angerechnet. Kurs Ende 1890–97: 94.80, 91.70, 94.60, 95.20, 100.70, 100.30, 99.75, – %. Notiert in Berlin, Hamburg. 3 % Dänische Staats-Anleihe von 1897. Kr. 72 000 000 in Stücken à Kr. 500 = M. 564 = Frs. 700 = £ 27.14.6. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung: Von 1901 ab durch Rückkauf, falls der Kurs der Anleihe unter pari ist, andernfalls durch jährliche Ziehungen innerhalb 48 Jahren. Vom 1. Dez. 1914 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank; Frankfurt a. M.: Jacob 8. H. Stern, Frankfurter Filiale der Deutschen Bank; Hamburg: Hamburger Filiale der Deutschen Bank. Zahlung der Coupons und ver- losten Stücke ohne jeden Steuerabzug in Deutschland in Mark zum jeweiligen achttägigen Kurse auf Kopenhagen. Die Stücke dieser Anleihe wurden den Inhabern der gekündigten 3½ % amortisablen Staats-Anleihe von 1886 zum Kurse von 99.25 % angeboten; s. oben. Kurs Ende 1897: – %.