6 % 5 % 6 % 5 % Amerikanische Eisenbahnen. 135 %999 0900 3 999 00 11 am 1. Juni 1901, 3 511 000 und zwar unter Verzinsung von 5 %; jedoch hat die Gesellschaft das Recht sich vor- behalten, die so extendierten Bonds jederzeit zu tilgen, durch Zahlung des Pariwertes der Bonds plus 6 % Zinsen per annum vom 1. Jan. 1898 abzüglich derjenigen nach ge- dachtem Tage erwachsenen Zinsen, die etwa vor solcher Tilgung bezahlt worden sind. Die Bonds waren behufs Extendierung bis zum 30. Okt. 1897 einzureichen; für die hinterlegten Bonds wurden vorläufige Empfangsscheine ausgegeben, welche nach Ex- tendierung der hinterlegten Bonds gegen Depositalquittungen umgetauscht werden. Diese sind gegengezeichnet von der Central Trust Co. of New York als Verwahrungs- stelle der nach erfolgter Extension hinterlegten Bonds und tragen Zinsscheine, welche die Coupons der extendierten Bonds vertreten. Kurs der Serie A Ende 1890–97: 106.50, 105, 103.70, 101, 99.70, 101.60, 98, 98.90 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. Kurs der Serien B– Ende 1890–97: 107.50, 105.75, 103.90, 101, 100.50, 102.25, 98, 98.90 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. Kurs der Serie E Ende 1890–97: 109.75, 106.25, 105, 101.25, 101.25, 100.50, 97.90, 98.90 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. Kurs der Serien F–1 Ende 1890–97: 110, 107.25, 106, 101.70, 102.25, 101, 98.25, 98.50 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. Western Pacific I Mortgage Bonds. In Umlauf am 30. Juni 1897 Serie A $ 1 970 000, Serie B $ 765 000 = $ 2 735 000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Juli 1899; der Tilgungsfonds beträgt am 30. Juni 1897 $ 1 063 709. Zahlstelle in New York, Zinsen und Kapital zahlbar in Gold. Kurs Ende 1890–97: 108.50, 108.50, 107.25, 103.80, 103, 103, 99.75, 100 %. Notiert in Frankfurt a. M. California & Oregon I Mortgage Bonds. In Umlauf am 30. Juni 1897 Serie A $ 5 982 000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Jan. 1918; ursprünglich trugen die Bonds 6 % Zinsen und waren am 1. Jan. 1888 fällig, im Sept. 1887 wurde aber die Tilgungsfrist unter Herabsetzung des Zinsfusses von 6 % auf 5 % bis 1. Jan. 1918 verlängert, Tilgungsfonds am 30. Juni 1897 $ 1778 752. Zahlstelle in New York, Zinsen und Kapital zahlbar in Gold. Kurs Ende 1890–97; 103.50, 102, 106.50, 103, 102.50, 106.10, 101.50, 101.50. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. San Joaquin Valley I Mortgage Bonds. In Umlauf am 30. Juni 1897 $ 6 080 000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Okt. 1900, Tilgungsfonds am 30. Juni 1897 $ 1 488 842. Zahlstelle in New York, Zinsen und Kapital zahlbar in Gold. Kurs Ende 1890–97: 106, 107.75, 107.75, 103.70, 104.50, 104.25, 100.50, 99.90 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. Central Pacific Fifty Jear Bonds. In Umlauf am 30. Juni 1897 $ 12 283 000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Über die Tilgung ist bestimmt, dass der für die Mortgage bestellte Pfandhalter die Bareingänge von Landverkäufen, soweit solche nicht zur Tilgung der Landgrant Bonds von 1870 erforderlich sind, ausschliesslich Zwecks Einlösung der 5 % 1939 fälligen Mortgage Bonds zu verwenden hat. Zu diesem Zwecke sollen alle Bareingänge, wie sie jeweilig vereinnahmt werden, jedenfalls so oft, als der Pfandhalter $ 100 000 in Händen hat, zum Ankauf solcher Bonds am Markte verwendet werden, und zwar so lange, als solche zum Nennwerte erhältlich sind. Sollten jedoch Bonds zu diesem Preise nicht gekauft werden können, so soll der Pfand- halter durch öffentliche Ausschreibung zum Verkauf von Bonds an ihn auffordern und dann dieselben zum niedrigsten angebotenen Satze erwerben. Wenn aber Bonds nur mit einem Aufgeld von über 5 % zuzüglich aufgelaufene Zinsen angeboten werden, so soll der Pfandhalter zur Annahme derselben nicht verpflichtet sein; es steht ihm dann frei, nach seinem Ermessen alle aus Landverkäufen herrührende, in seinem Gewahrsam befindliche Gelder auszuleihen oder in guten Sicherheiten anzulegen. Unabhängig hiervon soll ein Tilgungsfonds zwecks Einlösung und Heimzahlung der Bonds dadurch geschaffen werden, dass aus dem Reinerträgnis der Central Pacific Eisenbahn im Jahre 1895 und in jedem folgenden solange je $ 50 000 zurückgelegt werden, bis alle Bonds zurückgekauft oder bezahlt sind. Der Tilgungsfonds betrug am 30. Juni 1897 § 128 415; das Kapital der noch nicht getilgten Bonds ist fällig am 1. April 1939. Sicherheit: Die Zahlung des Kapitals und der Zinsen dieser Bonds ist von der Southern Pacific Co. garantiert, ausserdem haben sie ein Pfandrecht an erster Stelle auf die Lokallinien, Bahnhofseigentum und anderen Grundbesitz der Gesellschaft in den Orten San Francisco, Oakland und Almeda, sowie auf die Dampfer und Fähren und die Aus- rüstung der diese Städte verbindenden Fähren, sodann ein Pfandrecht an zweiter Stelle auf folgende Linien der Gesellschaft: Western Pacific (Oakland bis Niles) San Joaquin Line (Lathrop bis Goshen), California & Oregon Line (Roseville bis zur Grenze von Oregon), ein Pfandrecht an dritter Stelle auf die Stammlinie der Gesellschaft von San José nach Ogden hinter den darauf fundierten First Mortgage Bonds und der Regierungs- ―