208 Ausländische Eisenbahnen. welcher für die Annuität des vom Staate garantierten Obligationskapitals nötig ist Von dieser so berechneten Summe sind in Abzug zu bringen die Annuitäten für das Obligationskapital und der mittlere Gewinnanteil des Staates; der Rest wird der Ge- sellschaft alljährlich vom Staate bis zum Ablauf der Koncessionsdauer d. h. bis zum 29. Mai 1943 gezahlt. Kapital: R. 4 307 881, wovon bis Ende 1896 R. 1 401 181 getilgt sind, in Aktien à R. 150. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Stimmrecht: 10 Aktien = 1 St., 30 Aktien = 2 St., 100 Aktien = 3 St., je 100 Aktien mehr = 1 St. mehr, Maxim. 10 St. für sich u. 10 St. in Vertretung. Gewinn-Verteilung: Zunächst R. 7.50 auf jede noch nicht amortisierte Aktie, sodann 3 % zur Reserve, ferner der zur planmässigen Tilgung des Aktienkapitals notwendige Be- trag, alsdann 3 % Tantieme an die Direktoren, 6 % an die Gründer oder ihre Rechts- nachfolger, während der ersten 30 Jahre vom 18. Febr. 1870 an gerechnet, 10 % an die Beamte; der verbleibende Rest wird folgendermassen verteilt: an die Aktionäre für die amortisierten und noch nicht amortisierten Aktien höchstens R. 326 510, an den Staat höchstens R. 35 931, der Überrest je zur Hälfte an den Staat und die Aktionäre. Dividenden 1891–97: R. 32.98, 30.12, 32.06, 34.91, 42.03½, 44.63, 42.08½ metto per Aktie. 4 % steuerfreie Prioritäts- Anleihe von 1897: R. 10 183 800 = M. 33 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Durch halbjährliche Ver- losungen im Juni und Dez. per 1. Okt. resp. 1. April mit halbjährlich 0.395101 % und Zinsenzuwachs vom Dez. 1897 ab binnen 45½ Jahren; vom 1. Jan. 1908 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Robert Warschauer & Co., Disconto-Gesellschaft, Berliner Handels-Gesellschaft. Frank- furt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark. Die Anleihe hat die unbedingte Garantie der Russischen Regierung. Eingeführt in Berlin am 15. Juli 1897 zu 100.60 %. Kurs Ende 1897: 101.70 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. Verjährung der Coupons in 10 Jahren, der verlosten Stücke in 30 Jahren nach Fälligkeit. Moskau-Kasan Eisenbahn-Gesellschaft (früher Moskau-Rjäsan) in Moskau. Gegründet: Die Gesellschaft, welche im Jahre 1863 gegründet wurde, führte den Namen Moskau-Rjäsan und heisst seit 11. Juni 1891 Moskau-Kasan Eisenbahn-Gesellschaft. Statut vom 8. Jan. 1863 mit Nachträgen vom 7. Okt. 1869, 24. Juni 1870, 2. Juni 1885, 27. Mai 1891. Koncessionsdauer: Bis 31. Dez. 1945. Betriebslänge 1212 Werst. Rückkaufsrecht des Staates. Der Staat ist berechtigt, vom 1. Jan. 1905 ab die Bahn unter folgenden Bedingungen zu erwerben, als Basis wird die mittlere Reineinnahme der fünf besten unter den letzten 7 Jahren genommen, die nicht niedriger sein darf einerseits als der Ertrag des letzten Jahres, andererseits als die von der Regierung garantierte Summe für den Dienst der Aktien und Obligationen. Nach Abzug von eventuellen Verpflichtungen der Gesellschaft an den Staat wird die alsdann verbleibende Summe mit jährlich 5 % für die noch verbleibende Zeit der Koncessionsdauer kapitalisiert und der hierdurch erhaltene Betrag in 5 %, Staatspapieren gezahlt. Falls der Rückkauf vor dem 1. Jan. 1915 erfolgt, wird die Rente aus den Erträgen der Jahre 1884–90 für die alten Strecken berechnet, während für die neuen Linien der garantierte Ertrag gezahlt wird. Kapital: R. 10 000 000 in Aktien à R. 100, davon noch ungetilgt Ende 1895 R. 9 804 500. Eine Auslosung von Aktien findet nicht mehr statt, dafür werden jährlich R. 200 407 in ein Amortisationskonto gelegt, welches nach Ablauf der Koncession an die Aktionäre verteilt wird. Staatsgarantie: Die russ. Regierung garantiert den Aktien 5 % Dividende. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Zweimal jährlich, im April und Oktober. Stimmrecht: 10 Aktien = 1 St., 25 Aktien = 2 St., je weitere 25 Aktien = 1 St., Maximum 10 St. Gewinn-Verteilung: Bis zum Jahre 1900 sind für die Linien Moskau-Rjäsan und Rjäsan- Kasan getrennte Betriebsrechnungen aufzustellen; erst von 1900 ab geht die Rechnung für das ganze Bahnnetz. Was die Verteilung des Gewinnes anbelangt, so wird bis zum Jahre 1900 der nach Zahlung von R. 27 Gesamtdividende auf die Aktien event. ver- bleibende Rest zunächst zur Tilgung von Fehlbeträgen der Strecke Moskau-Kasan ver- wandt. Für den Fall, dass keine Fehlbeträge vorhanden sind, erhält vom Rest die eine Hälfte der Staat und die andere die Aktionäre. Von 1900 ab wird der nach Abzug von R. 27 Gesamtdividende auf die Aktien übrig bleibende Rest zu gleichen Teilen dem Staate und den Aktionären zugeteilt. Dividenden 1892–97: 27, 28, 26, 27, 30, 30.95 R. Pap. pro Aktie à R. 100. Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. 4 % Mosco-Rjäsan-Obligationen von 1885. M. 32 300 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zinsen: 1. Febr., 1. Aug. Tilgung: Durch Verlosung am 1. Nov. per 1. Febr. des folgen-