Russische Eisenbahnen. 213 — stätigenden Tilgungsplan; 5) zur Auszahlung einer Dividende von R. 9 auf jede nicht amortisierte Aktie; 6) zur Tilgung eventueller Schulden an die Regierung. Der nach Abzug aller dieser Posten etwa verbleibende Rest entfällt zu Gunsten der Regierung, welche jedoch 20 % dieses Betrages wieder an die Aktionäre vergütet. Diese 20 % werden in folgender Weise verwandt: Zunächst 5 % auf die nicht amortisierten Aktien und der Rest gleichmässig auf die nicht amortisierten Aktien und Genussscheine. Dividenden 1893–96: R. 8.73, 9.50, 9.66, 8.95 netto per Aktie. 4 % Kozlow-Woronesh-Rostow-Obligationen von 1887, von der Gesellschaft übernommen. M. 19 792 800 in Stücken à M. 600, 3000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Von 1888 ab durch Verlosung im Sept. per 1. OÖkt. mit jährlich mindestens 0.339 d% und Zinsen- zuwachs in spätestens 65 Jahren, Verstärkung nicht vorbehalten. Zahlstellen: Berlin: Disconto-Gesellschaft, S. Bleichröder; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne. Zahlung der Coupons und verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Mark, können auch als Zollcoupons verwendet werden. Die Anleihe hat die unbedingte Garantie des russischen Staates. Kurs Ende 1890–97: 92, 83.75, 90.90, 94.50, 100.70, 100.10, 101.60, 101 %. Notiert in Berlin, Leipzig. 4 % Kozlow-Woronesh-Rostow-Obligationen von 1889. M. 15 128 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Durch halbjährliche Verlosungen im Juni und Dez. per 1. Okt. resp. 1. April mit halbjährlich mindestens 0.1798 % und Zinsen- zuwachs von 1890 ab in längstens 63 Jahren, Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen und Zahlungsmodus wie bei Anleihe von 1887. Die Anleihe hat die un- bedingte Garantie des russischen Staates. Aufgelegt in Berlin am 8. Juli 1889 zu 89 %. Kurs Ende 1890–97: 92.25, 87.50, 90, 95.10, 101.60, 100.40, 101.70, 101.50 0%. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. 4 % steuerfreie Südostbahn-Anleihe von 1897. R. Gold 14 538 146 = M. 47 110 000 in Stücken à M. 500, 1000, 2000. Zinsen: 1. Mai, 1. Nov. Tilgung: Durch halbjährliche Verlosungen im Jan. und Juli per 1. Mai resp. 1. Nov. mit halbjährlich 0.25539 % und Zinsenzuwachs vom Juli 1898 ab innerhalb längstens 55 Jahren, vom 1. Jan. 1908 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Mendelssohn & Co., S. Bleichröder, Disconto-Gesellschaft, Berl. Handels-Gesellschaft; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne. Zahlung der Zinsen und der verlosten Stücke steuerfrei in Deutschland in Mark. Die Anleihe geniesst die unbedingte Garantie der russischen Regierung für Verzinsung und Tilgung. Aufgelegt in Berlin und Frankfurt a. M. am 8. Okt. 1897 zu 100.50 %. Kurs Ende 1897: 101.75 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. Verjährung der Coupons in 10 Jahren, der verlosten Stücke in 30 Jahren nach Fälligkeit. Warschau-Wiener Eisenbahn, Warschau. Gegründet: Im Jahre 1857. Statut vom 2. qãuni 1872 mit Nachträgen vom 7. Juni 1890, 18. Juni 1892, 4. Juli 1894. Koncessionsdauer: Von 1857 ab auf 75 Jahre. Bahngebiet: Hauptlinie Warschau-Granica 287,.744 Werst, Zweigbahn von Zombkowice über Sosnowice nach der preussischen Grenze 16,584k Werst, Zweigbahn Skierniewice-Lowicz 19,900 Werst, Alexandrowaer Zweigbahn von Lowicz über Alexandrowo nach der preussischen Grenze 130,693 Werst, Zweigbahn Alexandrowo-Ciechocinek 6,028 Werst. Gesamtlänge 460,949 Werst. Die ausserordentliche Generalversammlung vom 21. März 1898 genehmigte ein- stimmig die Vorschläge, welche seitens der Direktion mit den Ministern der Finanzen und des Verkehrswesens getroffen worden sind. Hiernach erklärt sich die Gesellschaft bereit, eventuell den Betrieb der Lodzer Fabrikbahn und den Bau der Lodzer Gürtel- bahn zu übernehmen, sobald die erstere in den Besitz des Staates übergegangen sein wird. Als Pachtsumme für die Lodzer Fabrikbahn, d. h. für die Strecke Koluszki-Lodz mit Benutzung des ganzen Inventars, Lokomotiv- u. Wagenparks wird die Warschau- Wiener Eisenbahn dem Staate jährlich R. 533 000 zu zahlen haben. Rückkaufsrecht des Staates: Die russ. Regierung ist berechtigt, jederzeit die Bahn unter folgenden Bedingungen anzukaufen; als Basis wird die mittlere Reineinnahme der fünf besten unter den letzten 7 Jahren genommen; hiervon sind in Abzug zu bringen 1) die Annuitäten für die nicht garantierten Obligationen; 2) die Annuität für die garantierten VII Obligationen; 3) die Hälfte der Annuität für die VIII. Obligationen; 4) der Durch- schnittsbetrag des Reingewinnanteils, welchen der Staat aus den Erträgnissen der fünf besten unter den sieben letzten Betriebsjahren erhalten hat. Findet der Rückkauf vor dem 1. Jan. 1909 statt, so soll die Abfindungsrente nicht geringer sein, als sich dieselbe nach den Überschüssen der Jahre 1891–97 ergeben würde. Kapital: R. 12 500 000 in Aktien à R. 100, worauf 60 % von den Aktionären eingezahlt sind, während der Rest von 40 % aber nur von R. 10 000 000 als Einlage der Regierung an- zusehen ist, wofür jährlich eine Rente von R. 250 000 seitens der Gesellschaft an den