Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 251 0 7 Union-Bank in Wien, Renngasse 1, mit Filiale in Triest und priv. Abteilung für Bosnien und Herze- gowina in Sarajewo. Gegründet: Im Jahre 1870. Zweck: Betrieb von Bank-, Kommissions-, Börsen- und Wechselgeschäften jeder Art, Förderung von Handel und Gewerbe, Bodenkultur und landwirtschaftlicher Industrie in jeder Richtung. Kapital: fl. 12 000 000 in 60 000 Aktien à fl. 200. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Trim. Stimmrecht: Je 20 Aktien = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % Dividende, vom Rest nach Belieben der Gen.-Vers. Abführung zur Reserve, die auch ganz unterbleiben kann (in der Regel jedoch 5 %), 10 % an Ver- waltungsrat, Überrest als Superdividende. Dividenden 1890–97: 8½, 7, 7¼, 8, 8½, 8½, 8, 8 %. Coup.-Verj.: Nach 3 Jahren. Zahlstellen: Wien u. Triest: Eigene Kassen; Berlin: Berliner Handels-Gesellschaft, Mendels- sohn & Co., Rob. Warschauer & Co.; Frankfurt a. M.: Deutsche Effekten- und Wechsel- bank. Beim Handel an der Berliner Börse werden seit 1. Juli 1893 fl. 100 = M. 170 gerechnet. Kurs Ende 1890–97: –, 104, 103.25, –, –, –, –, – %. Notiert in Berlin. In Frank- furt a. M. Ende 1897: fl. 247 pro Stück. Direktion: Eugen Minkus, 0. Wiedmann, Alois Weishut. Direktionsrat: Leopold Altmann, Graf Dubsky, Dr. Herm. Hampe. Verwaltungsrat: Präs. Adolf Graf Dubsky. Bilanz am 31. Dez. 1897: Aktiva: Kassa fl. 2 015 704.96, Effekten fl. 2 943 147.06, Wechsel fl. 16 020 208.71, Reports fl. 16 603 308.95, Vorschüsse auf Waren und Warrants fl. 3 605 045.31, Debitoren im Bankgeschäfte fl. 27 541 842.74, Debitoren im Warengeschäfte fl. 2 235 644.37, Konsortialgeschäfte fl. 3 385 460.66. Sa. fl. 74 350 362.76. Passiva: Aktienkapital fl. 12 000 000, Reservefonds fl. 2 027 260.24, Tratten im Bankgeschäfte fl. 1 332 283.69, Tratten im Warengeschäfte fl. 1 134 083.10, verzinsliche Einlagen fl. 5 597 472.35, rück- ständige Dividenden fl. 1573, Kreditoren im Bankgeschäfte fl. 46 913 520.13, Kreditoren im Warengeschäfte fl. 3 616 121.69, transitorische Buchungsposten fl. 530 629.02, Gewinn fl. 1 197 419.54. Sa. fl. 74 350 362.76. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Gehälter fl. 353 936.55, Spesen fl. 261 008.14, Abschrei- bungen an Forderungen und Vorauslagen fl. 12 548.64, Steuern fl. 404 789.67, Gewinn fl. 1 197 419.54. Sa. fl. 2 229 702.54. Kredit: Vortrag fl. 119 899.15, Zinsen fl. 933 436.50, Gewinn an Effekten, Valuten und Konsortialgeschäften fl. 615 392.31, Provision und Kommission fl. 261 916.43, Wechselstube fl. 54 277.66, Filiale in Triest fl. 165 076.66, priv. Abteilung in Sarajevo fl. 79 575.83, verfallene Dividenden fl. 128. Sa. fl. 2 229 702.54. 0 = ― 0 Vereinigte Budapester Hauptstädtische Sparcassa in Budapest. Gegründet: Im Jahre 1846 als Ofener Sparcassa, vereinigte sie sich im Jahre 1869 mit der neugegründeten „Pest- Ofener Hauptstädtischen Sparcassaé' und führt seitdem ihre jetzige Firma. Dauer vorläufig bis Ende Dezember 1925. Zweck: Betrieb von Bank- und Handelsgeschäften aller Art; Bewilligung von Darlehen a) auf grundbücherlich eingetragene Realitäten entweder in barem Gelde oder in Pfand- briefen, b) auf hypothekarisch sichergestellte Schuldforderungen, c) auf Jurisdiktions- und Kommunal- mit regierungsämtlicher bezw. behördlicher Genehmigung verschriebene öffentliche Benefizien und Einkünfte, d) an Gesellschaften gegen gesetzlich gesicherte Priorität oder staatliche Garantie. Ein Hypothekardarlehen kann nur dann gewährt werden, wenn dasselbe durch die angebotene Hypothek vollkommen sichergestellt ist. Die Sicherstellung ist als eine vollkommene zu betrachten, wenn der Schätzungswert der als Hypothek angebotenen Realität mindestens das Zweifache der Darlehenssumme und der etwa vorhergehenden grundbücherlichen Eintragungen beträgt. Wälder und Wein- gärten können nur bis zu einem Drittel des Schätzungswertes (der Bodenwert ohne die Waldbestände und Kulturanlagen) als Hypothek angenommen werden; bei Hypothekar- darlehen auf Gebäude müssen dieselben gegen Feuerschäden versichert sein. Auf Grund dieser Hypothekargeschäfte ist die Sparcassa berechtigt, Pfandbriefe heraus- zugeben und zwar nur bis zur Höhe der Darlehensforderungen; auch darf die Gesamt- summe der ausgestellten Pfandbriefe den 20fachen Betrag des für diesen Geschäftszweig errichteten speciellen Sicherstellungsfonds nicht übersteigen. Zur Sicherstellung der Pfandbriefe dienen a) die Hypothekardarlehensforderungen, auf Grund deren die Pfand- briefe emittiert wurden, b) der Sicherstellungsfonds, welcher Ende 1897 fl. 2 464 580.50 betrug, c) das Aktienkapital und die Reservefonds. Die Pfandbriefe sind zufolge Er- lasses des Ung. Finanzministeriums vom 19. Jan. 1894 kautionsfähig und geeignet zur Anlage von Mündelgeldern; ferner werden dieselben zufolge Erlasses des k. und k. ge- meinsamen Kriegsministeriums v. 11. April 1893 als Militärheiratskautionen angenommen.