Nachträge. 285 d. Ges. oder in barem Gelde. Liegenschaften können bis zu % ihres Wertes, d. i. bis zu % der von der Landschaft festgestellten Taxe oder bis zu dem 25fachen Betrage des Grundsteuer-Reinertrages, abzüglich der im Grundbuche eingetragenen Verbindlich- keiten und des 25fachen Grundsteuerbetrages beliehen werden; bei Liegenschaften mit Gebäuden wird der Beleihungswert für Liegenschaften und Gebäude zusammengerechnet, der letztere jedoch höchstens bis zu des Wertes der Liegenschaften. Bei städtischen Gebäuden findet unkündbare Beleihung statt bis zum halben Feuerkassenwerte oder dem 10fachen Gebäudesteuer-Nutzungswerte, abzüglich des 20fachen Betrages der be- ständigen Lasten und Abgaben nach dem Durchschnitt der letzten 6 Jahre. In den- jenigen Städten, in welchen die Gebäude bei öffentlichen Feuer-Societäten versichert sind, können Darlehen bis zu % des Feuerkassenwertes bewilligt werden. Beleihung mit kündbaren Darlehen geschieht nur durch bares Geld. Zinsfuss in der Regel 5 % p. a. Kündigung 6 Monate. Kündbare Darlehen dürfen nur ausnahmsweise und höchstens bis zu 75 % über die Beleihungsgrenze für unkündbare Darlehen gegeben werden. Reorganisationsplan der Gesellschaft: Nachdem schon längere Zeit ungünstige Gerüchte über die Lage der Gesellschaft verbreitet waren, stellte es sich bei gewissenhafter Bilanzierung im März 1898 heraus, dass nur durch ein Entgegenkommen der Gläubiger die Gesellschaft vor einem gänzlichen Zusammenbruch gerettet werden kann. Der Reorganisationsplan der Direktion, welcher in der Generalver, sammlung vom 23. April 1898 die einstimmige Genehmigung der Genossen erlangte, ist folgender: die Geßz decken durch Übernahme neuer Geschäftsanteile à M. 2000, wodurch 1¾¾ Millionen beschafft werden, die Hälfte der Unterbilanz; die 4½ % und 4 % mit 110 % rückzahlbaren Pfand- briefe werden auf 3½ % zu pari rückzahlbar, die anderen 4 % und 3½ % Pfandbriefe auf 3 % zu pari rückzahlbar konvertiert. Für die Konvertierung ist bei der Bank für Handel und Industrie in Berlin ein Garantiefonds von mindestens M. 500 000 zu deponieren. Seitens der Pfandbriefbanken ist für die Jahre 1898 und 1899 ein un- verzinsliches Darlehen von M. 500 000, welches wohl durch die Generalversammlungen der Gesellschaften der Genossenschaft als Geschenk überlassen werden wird, in Aussicht gestellt worden. Die Pfandbriefe waren zum Zwecke der Konvwvertierung in der Zeit vom 23. Mai bis 8. Juni 1898 einzureichen; von den umlaufenden Pfandbriefen im Be- trage von M. 41 058 800 wurden rund 33 Millionen zur Konversion eingereicht, für die noch nicht eingereichten Pfandbriefe wurde eine Nachfrist bis zum 18. Juni 1898 gewährt. Denjenigen Pfandbriefbesitzern, welche in die Konvertierung nicht willigen, haftet weder der Garantiefonds, noch kann ihnen eine regelmässige Auslosung zu pari gewährleistet werden. Die Generalvers. beschloss ferner die Wahl einer fünfgliederigen Revisionskommission zur Feststellung etwaiger Regressansprüche an die alte Verwaltung. Kapital: Das Grundkapital wird durch die Geschäftsanteile der Mitglieder gebildet; der Geschäftsanteil jedes Genossen beträgt jetzt M. 600, wovon der Betrag von M. 300 sofort zu zahlen und der Rest durch spätestens am 1. Juli jeden folgenden Jahres zu entrichtende Teilzahlungen von M. 30 zu erfüllen ist, früher betrug der Geschäftsanteil M. 300. Am 31. Dezember 1897 betrug die Zahl der Genossen 1171, mit einem bar eingezahlten Betriebskapital von M. 566 188.50. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: In den ersten 4 Monaten jeden Jahres. Stimmrecht: Jeder Genosse hat 1 Stimme. Gewinn-Verteilung: 10 % zur Reserve, vom Rest 55 % als Dividende auf die Geschäfts- anteile, 30 % an die Genossen nach Verhältnis der Höhe ihrer Grundbuchdarlehen, jedoch darf dies nicht 2 % des Darlehens übersteigen, 10 % Tantieme an die Direktoren, 2 % Gratifikation an die Beamte, 3 % zur Bildung eines Beamten-Unterstützungsfonds. Dividenden 1890–97: 4, 4, 4½, 4, 4, 4, 0, 0 %. Pfandbriefe in Umlauf Ende 1897: M. 43 274 800. Als Sicherheit für die Pfandbriefe und deren pünktliche Verzinsung und Auslosung haften a) die im Besitz der Gesellschaft befindlichen Grundbuchforderungen, b) das Grundkapital, der Amortisationsfonds, die Reservefonds, die Specialfonds und die solidarische Haftpflicht der Genossen. 4½ % Pfandbriefe zu 110 % rückzahlbar in Umlauf Ende 1897: M. 14 302 200 in Stücken à M. 300, 600, 1500, 3000. Zinsen: 2. Januar, 1. Juli. Tilgung: Durch Verlosung im Februar per 1. Juli mit jährlich mindestens ½ % und Zinsenzuwachs. Zahlstellen: Stettin: Eigene Kasse; Berlin: Bank für Handel u. Industrie, Gebr. Schickler; Bremen: J. Schultze & Wolde; Danzig: Meyer & Gelhorn; Dresden: Gg. Meusel & Co.; Halle: H. F. Lehmann; Hamburg: Commerz- u. Discontobank; Hannover: Hermann Bartels; Königsberg: Vereinsbank; Leipzig: Knauth, Nachod & Kühne; Lübeck: Commerzbank; Magdeburg: Alb. Voigt & Co.; Oldenburg: Genossenschaftsbank; Rostock: Gewerbebank. Kurs Ende 1890–97: 104, 101.40, 104.50, 105.75, 109, 109.25, 109.75, 95.10 %. Notiert in Berlin, Königsberg i. Pr., Stettin. 4 % Pfandbriefe zu 110 % rückzahlbar in Umlauf Ende 1897: M. 8 933 700 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000, 3000. Zinsen: 2. Januar, 1. Juli. Tilgung: Jährlich mindestens und Zinsenzuwachs durch Verlosung oder Rückkauf. Zahlstellen: Wie oben. Kurs Ende 1890–97: 99, 99.40, 101.90, 102. 25, 104.50, 108. 50, 101.10, 90.50 %. Notiert in Berlin, Stettin.