2 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. 1000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Durch Verlosung im März per Sept. mit jährlich % vom Gesamtbetrage der ausgegebenen Rentenbriefe und Zinsenzuwachs. Zahlstellen: Rudolstadt: Fürstliche Hauptlandeskasse; Dresden: Gebr. Arnhold. 3½ % Schwarzburg-Rudolstädter Rentenbriefe, in Umlauf am 1. Okt. 1897: M. 731 500 in Stücken à M. 200, 500, 1000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung u. Zahlstellen: Wie oben. Eingeführt an der Dresdner Börse am 16. Jan. 1893 zu 98.25 %. Kurs Ende 1893–98: 98, 100, –, 101, –, – %. Notiert in Dresden. Verjährung der Zinsscheine in 4 Jahren, der verlosten Stücke in 10 Jahren nach Fälligkeit. Fürstliche Landeskreditkasse zu Rudolstadt. Die Landeskreditkasse wurde durch Gesetz vom 11. Dez. 1888 für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt zur Förderung des Kreditverkehrs, insbesondere des Realkredits im Gebiete des Fürstentums, unter Garantie des Staates stehend, errichtet. Sie gewährt Darlehen: 1) gegen Hypotheken, und zwar auf Grundstücke bis zu , auf Gebäude in Städten bis zu ½, auf dem Lande bis zu ½ ihres Wertes; 2) gegen Verpfändungen von Hypotheken; 3) gegen Verpfändung von öffentlichen Wertpapieren und Staatspapieren, aber nur bis % des Tageskurses und höchstens auf die Dauer von 6 Monaten; 4) gegen blosse Schuld- verschreibungen an Gemeinden; 5) auf Grund von Ablösungsverträgen über Grundabgaben. Ihre hiergegen ausgegebenen Schuldverschreibungen geniessen die unbedingte Garantie des Fürstentums. 3½ % Schuldscheine der Fürstlichen Landeskreditkasse zu Rudolstadt. In Umlauf Ende 1897: M. 3 600 000 in Stücken à M. 200, 500, 1000. Zinsen: 30. Juni, 31. Dez. Tilgung: Durch Ankauf oder Auslosung, Gesamtkündigung vorbehalten. Zahlstellen: Rudolstadt: Landeskreditkasse; Berlin: Deutsche Bank. Eingeführt in Berlin am 5. Febr. 1895 zu 101.75 %. Kurs Ende 1895–98: 101.75, 101.50, –, – %. Notiert in Berlin, Leipzig. Fürstentum Waldeck-Pyrmont. 4 % Anleihe von 1883. M. 2 424 300 in Stücken à M. 300, 1500, 3000. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung: ½ % mit Zinsenzuwachs durch Verlosung im März per 1. Juli, die noch nicht ausgelosten Stücke werden auf Grund des Gesetzes vom 5. Dez. 1898 zur Einlösung gegen Barzahlung des Kapitalbetrages binnen einer dreimonatigen Frist gekündigt werden. Bevor diese Kündigung erfolgt, wird den Inhabern der 4 % Schuldverschreibungen die Um- wandlung in 3½ ige angeboten. Von denjenigen Inhabern der 4 % Staatsanleihe, welche die Barzahlung zum Nennwerte nicht spätestens am 21. Jan. 1899 beantragen, wird ohne weiteren Antrag angenommen, dass sie mit der Umwandlung dieser Schuldverschreibungen in 3½ % einverstanden sind. Zahlstellen: Arolsen: Fürstl. Staatsschulden-Verwaltung; Berlin: See- handlung; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild u. Söhne. Kurs Ende 1890–98: 102, 101.50, 101.50, 101.40, 102, 102, 102.25, 101.50, 99.50 %. Notiert in Berlin u. Frankfurt a. M. Provihzial-Anleihen. Iandwirtschaftliche Pfandbriefe etc. Rheinprovinz. Landesbank der Rheinprovinz in Düsseldorf. (Siehe Band I, Seite 16–17.) 3½ % Rheinprovinz-Anleihe XVIII. Emission. M. 15 000 000 in Stücken à M. 300, 1500, 3000. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung: Durch Rückkauf oder durch Verlosung im Januar per 1. Juli mit jährlich mindestens ½ % und Zinsenzuwachs, Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Eingeführt in Berlin am 20. Juli 1898 zu 97 %, in Frankfurt a. M. am 11. August 1898 zu 97 %. Kurs Ende 1898: 97.10 %. Notiert in Berlin, Frankfurt a. M. und Köln. 3½ % Rheinprovinz-Anleihe XIX. Ausgabe. M. 20 000 000 in Stücken à M. 500, 1000, 5000. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung: Durch Rückkauf oder durch Verlosung im Januar ber 1. Juli mit jährlich mindestens ½ % und Zinsenzuwachs vom 1. Jan. 1909 ab innerhalb 51 Jahren. Zahlstellen für sämtliche Anleihen: Düsseldorf: Landesbank der Rheinprovin;:, C. G. Trinkaus, B. Simons & Co., Fleck & Scheuer, Niederrheinische Bank; Köln: A. Schaaff- hausen'scher Bankverein, Sal. Oppenheim jr. & Co.: Aachen: Aachener Disconto-Gesellschaft, 7