Anleihen von Standesherren. 9 Aleihen von Standesherren. N 0 0 0 Sayn-Wittgenstein-Hohenstein. (Siehe Band I, Seite 70.) Die per 1. Jan. 1898 und 1899 ausgelosfen Obligationen wurden per 1. Jan. 1899 eingelöst. ―――― Ausländische Staatspapiere efc. Argentinien. (Siehe Band I, Seite 72–73.) 4 % Argentinische äussere Gold-Anleihe von 1897. £ 6 746 031.14.11 – $ Gold 34000000 = M. 137 619 047.60 in Stücken à £ 20, 100, 500, 1000 = M. 408, 2040, 10 200, 20 400. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Durch Ankauf, falls unter pari, sonst durch Verlosung im März per 1. April von 1901 bis spätestens 1. April 1956, Verstärk. u. Totalkündigung mit 6 monatiger Frist zulässig. Sicherheit: Die Provinz-Regierung von Buenos Aires hat sich verpflichtet, der National-Regierung als Sicherheit der Zahlung von Zinsen und Kapital folgende Ein- künfte zu verpfänden: Die Hafengebühren des La Plata-Hafens, 30 % der Steuer auf Stempel- papier und Guias, 40 % der Steuer auf industrielle Licenzen, 30 % der Contribucion Directa. Im Falle einer späteren Unificierung der Argentinischen Schulden werden die Bonds dieser Anleihe mit eingeschlossen. Zahlstellen: London: Baring Brothers & Co. Ltd., Morton, Rose & Co.; Berlin: Deutsche Bank; Frankfurt a. M.: Frankfurter Filiale der Deutschen Bank, Deutsche Vereinsbank, Gebr. Bethmann. Zahlung der Zinsen und verlosten Stücke in Reichsmark zum Satze von M. 20.40 für 1 £. Von dieser Anleihe wurden £ 1 742 700 = M. 35 551 080 und zwar 3000 Stück à £ 100 (Nr. 26 001–29 000) und 72 135 Stück à £ 20 (Nr. 44 167–116 301) zum Umtausch gegen die 5 % Anleihe von 1885 der Provinz Buenos Aires verwendet; diese Stücke tragen nicht die Gegenzeichnung der Firma Baring Brothers & Co. Ltd. Die Anleihe wurde im Öktober 1898 an der Berliner und Frankfurter Börse ein- geführt. Erster Kurs in Berlin am 11. Okt. 1898: 63.30 %; erster Kurs in Frankfurt a. M. am 18. Okt. 1898: 62.30 %. Kurs Ende 1898: In Berlin: 67.50 %. – In Frankfurt a. M.: 67.40 %. Verjährung der Zinsen in 3 Jahren nach Fälligkeit. Bosnien und Hercegovina. (Siehe Band I, Seite 75.) 4½ % Bosnisch- Hercegovinische Eisenbahn-Landes-Anleihe von 1898. Begeben auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 7. Juli 1898 (R. G. Bl. No. 122) und des Gesetz- artikels Nr. XXIV ex 1898 zum Zwecke des Baues einer schmalspurigen Eisenbahn von der Station Gabela der bosnisch-hercegovinischen Staatsbahnen bis zur Dalmatiner Grenze und in der weiteren Fortsetzung dieses Bahnbaues in der Richtung gegen die Bocche di Cattaro für die erforderliche Teilstrecke, welche die zur Hercegovina gehörige Sutorina durchquert, endlich für eine von der erstgenannten Bahnlinie abzweigende Flügelbahn nach Trebinje und eine zweite bis zur Dalmatiner Grenze in der Richtung nach Gravosa (Ragusa) Kr. 22 000 000 in Stücken à Kr. 200, 1000, 2000, 5000, 10 000. Zinsen: 1. April, 1. Okt., erster Zinsschein fällig am 1. April 1899. Tilgung: Nach einem Tilgungsplan binnen längstens 60 Jahren; in den ersten 6 Jahren durch halbjährlich zu bewirkenden Rückkauf, nach Ab- lauf dieser 6 Jahre durch Verlosung am 1. Juli (erstmalig am 1. Juli 1905) per 1. Okt.; vom 1. Juli 1905 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Sicherheit: Für die pünkt- liche Verzinsung und Rückzahlung dieser Anleihe haftet das gesamte Landesvermögen Bosniens und der Hercegovina, sowie die Einkünfte derselben. Ausserdem ist die für die Verzinsung mit Amortisation dieser Eisenbahnanleihe erforderliche Annuität dadurch be- sonders sichergestellt, dass auf Grund des $§ 2 der oben angegebenen gesetzlichen Bestimmungen durch längstens 10 aufeinanderfolgende Jahre die zur Bestreitung der Zinsen und Amortisations- raten für dieses Anlehen, sowie die zur Deckung des eventuellen Betriebsdeficites in den ersten Jahren des Betriebes der früher erwähnten Bahn erforderliche Summe bis zur Maximal-