10 Ausländische Staatspapiere etc. höhe von fl. 800 000 jährlich an Bosnien und die Hercegovina aus den Zinsen der gemein- samen Aktiven der österreichisch-ungarischen Monarchie vorgestreckt wird. Diese Aktiven stehen unter Verwaltung des gemeinsamen Finanzministers. Die an Bosnien und Herce- govina aus obigen Aktiven zu gewährenden Vorschüsse sind aus deren Landeseinnahmen zu verzinsen, während eine Rückzahlung der Vorschüsse nur dann und insoweit zu erfolgen hat, als reine Betriebsüberschüsse der mehrerwähnten Eisenbahn vorhanden sein werden. Zahlstellen: Berlin: Rob. Warschauer & Co., Nationalbank für Deutschland; Frankfurt a. M:: Gebr. Bethmann; Hamburg: Joh. Berenberg, Gossler & Co.; Leipzig: Leipziger Bank, sowie deren Filialen in Dresden, Chemnitz u. Plauen; Sarajewo: Landescassa; Budapest: Pester Ungarische Commercialbank; Wien: Osterr. Länderbank. Zahlung der Zinsen und der ver- losten Stücke frei von allen zur Zeit in Bosnien und der Hercegovina bestehenden und künftig zur Einführung gelangenden Stempeln, Gebühren und Steuern in Deutschland zum festen Umrechnungskurse von 1 Kr. = M. 0.85. Beim Börsenhandel in Deutschland 1 Kr. = M. 0.85, Aufgelegt in Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg, Leipzig etc. am 10. Jan. 1899 zu 100.75 %. Verjährung der Zinsscheine in 5 Jahren, der verlosten Stücke in 30 Jahren nach Fälligkeit. Mexiko. (Siehe Band I, Seite 89–91.) 5 % Mexikanische amortisable innere Anleihe Serie III von 1898. $ 20 000 000, davon begeben bis 20. Okt. 1898 $ 8 112 400 in Stücken à $ 100, 500, 1000 = £ 20, 100, 200. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Durch halbjährliche Verlosung im März u. Sept. per 1. April resp. 1. Okt. mit halbjährig / % und Zinsenzuwachs, von 1900 ab Verstärkung und Total- kündigung zulässig. Zahlstelle: Frankfurt a. M.: Deutsche Effecten- u. Wechsel-Bank. Zahlung der Zinsen und des Kapitals ohne jeden Abzug an Steuern in Mexikanischer Valuta (Silber- dollars), jedoch nur innerhalb der ersten 15 Tage der Monate April u. Oktober, in denen sie fällig werden, so dass die Zinsscheine, die später zur Einlösung präsentiert werden, nach Mexiko remittiert werden müssen. Aufgelegt am 9. Jan. 1899 in Frankfurt a. M. $ 8 112 400 zu 38.25 %. Beim Handel an der Börse 1 $ = M. 4. Verjährung: Nach dem Gesetz vom 1. Juni 1898 verjähren die verlosten Obligationen in 20 Jahren, die Zinsscheine in 5 Jahren vom Tage der eingetretenen Fälligkeit ab, sofern durch specielle Emissionsgesetze nicht andere Fristen bestimmt werden. Es verjähren aber die vor dem 1. Juli 1893 fällig gewordenen Zinsen mit dem 30. Dezember 1899, die im Etatsjahre 1893/94 fällig gewordenen mit dem 30. Juni 1900, die aus dem Etatsjahre 1894/05 mit dem 30. Dez. 1900, die aus dem Etatsjahre 1895/96 mit dem 30. Juni 1901, die nach dem 30. Juni 1896 fällig gewordenen Zinsen in der vorgeschriebenen 5 jährigen Frist. Bucarest, Stadt. (Siehe Band I, Seite 105.) 4½ % Stadt-Anleihe von 1898. Lei 28 650 000 = M. 23 206 500 in Stücken à Lei 500, 1000, 5000 = M. 405, 810, 4050. Zinsen: 2./14. Jan., 1./13. Juli. Tilgung: Vom 1./13. Dez. 1898 ab durch halbjährliche Verlosungen am 1./13. Juni u. 1./13. Dez. per 1./13. Juli resp. 2./14. Jan. innerhalb 40 Jahren, Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Berliner Handels-Gesellschaft, Deutsche Bank, Bank für Handel und Industrie. Zahlung der Zinsen und der verlosten Stücke ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungs- kurse von Lei 100 = M. 81. Die Anleihe wurde zum grösseren Teil zum Umtausch gegen die gekündigten 5 % inneren Anleihen der Stadt Bucarest vom Jahre 1882/83 und 1890 ver- wendet, der Rest wurde zur Barsubskription am 18. Aug. 1898 zu 98.25 % gestellt. Kurs Ende 1898: In Berlin: 98 %. – In Frankfurt a. M.: 97.50 %. Verjährung der Zinsscheine in 5 Jahren, der verlosten Stücke in 30 Jahren nach Fälligkeit. Bemerkung: Die Originalstücke über 1000 Lei Gold = M. 810 u. 5000 Lei Gold = M. 4050 der Bucarester 4½ % Stadt-Anleihe von 1898 enthalten einen Druckfehler, indem im Text der Betrag der Stücke bei der Wiederholung in Buchstaben statt mit den obigen Summen irrtümlich nur mit 500 Lei Gold = M. 405 angegeben ist; dieser Druckfehler ist durch einen am Schlusse des Anleihetextes erfolgten Aufdruck berichtigt worden. Königreich Spanien. 4 % Spanische auswärtige Rente von 1882. Pes. 1 976 000 000, davon in Umlauf Ende 1897: Pes. 1 958 603 000 in Stücken à Pes. 1000, 2000, 4000, 6000, 12 000, 24 000. Zinsen: Vierteljährlich 2. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Okt. Nach dem Gesetz vom 17. Mai 1898 müssen die ausländischen Besitzer der Spanischen 4 % auswärtigen Rente in Gemässheit der Dekrete