Mexico. – Bucarest. — Spanien. 11 vom 20. u. 25. Juni 1898 ihre Titel vor dem Oktober-Termin 1898 den spanischen Finanz- Kommissionen im Auslande vorlegen, damit sie abgestempelt und in die betreffenden Register eingetragen werden. Wechselt der Besitz dieser Papiere, so muss der neue Inhaber der Finanz-Kommission davon Anzeige machen und seine Eigenschaft als Ausländer nach- weisen. Die ausländischen Besitzer der abgestempelten Stücke können den am 1. Okt. 1898 fälligen Zinsschein, sowie auch die folgenden Zinsscheine in frs., £ oder M. einkassieren, falls sie eine eidliche oder ehrenwörtliche Erklärung abgeben, dass kein spanischer Unterthan an dem Besitz der Papiere beteiligt ist. Das gleiche gilt auch von ausländischen Besitzern, die in Spanien ansässig sind. Bei den Schuldtiteln, die bei den amtlichen Bankinstituten Frankreichs, Deutschlands, Englands, Belgiens und Portugals, sowie bei näher bezeichneten Privatbanken hinterlegt sind, genügt eine Erklärung des Bankvorstandes, dass nach den Büchern der Bank und sonstigen Ausweisen kein spanischer Unterthan Anteil daran hat. Das Abschneiden der Zinsscheine geschieht durch die Finanz-Kommissionen, wobei die betreffenden Stücke mit vorgelegt werden müssen. Die oben erwähnten Banken sind von dieser Vorzeigung befreit, müssen aber bescheinigen, dass die Stücke sich in ihrem Depot befinden und die Eigentümer keine Spanier sind. Die Zinsen derjenigen Titel, die diese Förmlichkeiten nicht erfüllt haben, werden künftig nicht mehr in Gold, sondern nur noch in Pesetas bezahlt. Zugleich wird den Besitzern der 4 % auswärtigen Rente eine Konvertierung in 4 % innere Rente angeboten, wobei ihnen 10 Pesetas für jede 100 Pesetas Nennwert ver- gütet werden, jedoch nicht in bar sondern in Carpetas. Zahlstellen: Berlin: Spanische Finanzdelegation; dieselbe nimmt wöchentlich am Dienstag und Sonnabend die mit einem doppelten Bordereau begleiteten Zinsscheine gegen Quittung an und zahlt dieselben gegen Rückgabe der Quittung 10 Tage später am Montag und Freitag aus, und zwar zum festen Umrechnungskurse Pes. 1.235 = M. 1. Lieferbar sind in Berlin und Frankfurt a. M. nur Stücke, bei denen der untere Rand des Stückes vollständig an demselben haftet. Beim Handel an der Börse wird Pes. 1 = M. 0.80 gerechnet. Kurs Ende 1890–98: 74.50, 66.80, 62.75, 62.50, 73.20, 62.50, 60.25, 61, 46.20 %. Notiert in Berlin, Dresden, Frankfurt a. M., Ham- burg. Es finden drei Notierungen statt: 1) für grosse Stücke à Pes. 12 000, 24 000; 2) für mittlere Stücke à Pes. 4000, 6000; 3) für kleine Stücke à Pes. 1000, 2000, in Dresden nur grosse Stücke. Madrid. 3 % Madrider Stadt-Anleihe von 1868. frs. 42 500 000 in 425 000 Losen à. frs. 100 (1871 in Deutschland abgestempelt 141 741 Stück), davon noch unvyerlost in Umlauf Ende 1898: frs. 35 224 500. Zinsen: Ganzjährig am 2. Jan. Verlosungen: Am 2. Jan. u. 1. Juli, Aus- zahlung 6 Monate später, die letzte Ziehung am 1. Juli 1938. In letzterer Zeit fanden je- doch die Ziehungen nicht pünktlich statt, oft erst Wochen nach dem festgesetzten Termin, die am 1. Juli 1896 fällige erst am 24. Nov. 1896, die am 1. Jan. 1897 fällige erst am 25. Jan. 1897, die am 1. Juli 1897 fällige erst am 17. Juli 1897, die am 1. Jan. 1898 fällige erst am 17. Jan. 1898 und die am 1. Juli 1898 fällige erst am 30. Juli 1898. Hauptgewinne 1897–1913: frs. 40 000 u. 20 000; 1914–1923: frs. 70 000 u. 20 000; 1924–1933: frs. 100 000 u. 24 000; 1934–1936: frs. 100 000 u. 40 000; 1937–1938: frs. 250 000 u. 50 000, Niete frs. 100; Plan 1897–1913: I. Ziehung: 1 Prämie à frs. 40 000, 2 à 1000, 5 à 500, 10 à 300, 22 à 200; II. Ziehung: 1 à frs. 20 000, 2 à 1000, 5 à 500, 10 à 250, 22 à 150, ferner in jeder Ziehung eine grössere Anzahl zu frs. 100. Der Coupon per 2. Jan. 1872 wurde nicht bezahlt und bis 1880 jede Zahlung ausgesetzt. Im August 1880 kam dann ein Arrangement zustande, wonach die Lose abgestempelt und die rückständigen Zinsen und die bis 1881 gezogenen Stücke 25 % in Barem und 75 % in zinslosen Carpetas eingelöst wurden. Die Carpetas sollten durch Rückkauf getilgt und dafür jährlich 300 000 Pesetas verwendet werden. Auch nach 1881 kam die Stadt nur in geringem Masse ihren Verpflichtungen nach; Zinsen und Prämien wurden sehr unregelmässig gezahlt, Ziehungen oft ausgesetzt, deshalb bildete sich im Jahre 1892 in Paris, Frankfurt a. M., Amsterdam und Brüssel ein Schutzkomitee, um das Interesse der Besitzer der Lose wahrzunehmen; das Arrangement, welches vom Komitee der Stadt Madrid vorgeschlagen wurde, wurde aber seitens der Stadt abgelehnt. Endlich kam im Februar 1898 folgendes Arrangement zustande: Unter dem Namen „Obligaciones Municipales Resultas“ wird eine neue 4 % Anleihe geschaffen, welche gegen die Rückstände aus früheren Jahren bis 1896 inkl. ausgegeben werden soll; hierbei erhalten die mit Pesetas 100 gezogenen Lose 3 % Verzugszinsen, während auf die mit Prämien gezogenen Lose sowie auf die Carpetas für überfällige Coupons keine Verzugszinsen gewährt werden; der Umtausch in die neue Anleihe geschieht al pari. Die im Jahre 1897 und später ge- zogenen Treffer werden voll bezahlt; der am 2. Jan. 1898 fällig gewesene Coupon ist prompt bezahlt worden. Der per 2. Jan. 1899 fällige Coupon wird unter Steuerabzug von 7.92 % bezahlt. Zahlstellen: In Deutschland keine; Madrid: Stadtkasse. Kurs Ende 1884–98: 39.50, 50, 39, 39.25, 38, 46.25, 44.25, 36, 37, 24, 36, 33.75, 27.40, 34.25, 31.50 M. pro Stück. Notiert in Berlin. Vom 1. Jan. 1899 versteht sich die Notiz in Berlin in Prozenten. — Kurs in Frankfurt a. M. Ende 1888–98: 48, 57.70, 55.50, 45.40, 45.40, 30.50, 44.90, 39, 35.30, 42.50, 40 %.