Landschaftliche Pfandbriefe. 29 preussischen Landschaft seit 1890 nicht mehr statt. Die Central-Landschaft stellt „land- schaftliche Central-Pfandbriefe“ auf Inhaber aus, welche nach Wahl des Darlehensnehmers jährlich mit 4, 3½ oder 3 % verzinst werden. Diese Central-Pfandbriefe sind dazu bestimmt. als Valuta für hypothekarische Darlehen ausgegeben zu werden, welche die Provinzial-Land- schaften bewilligt haben. Für die landschaftlichen Central-Pfandbriefe haften: à) das gesamte Vermögen der Central-Landschaft; b) der Fonds derjenigen Provinzial-Landschaft, auf deren Antrag der betreffende landschaftliche Central-Pfandbrief emittiert worden; c) diejenigen Hypothekenforderungen, welche von der Provinzial-Landschaft für in Central- Pfandbriefen ausgegebene Darlehen erworben worden sind, d) alle Güter, welche mit Dar- lehen in landschaftl. Central-Pfandbr. beliehen sind; e) die Amortisationsbeiträge sämtlicher zum centrallandschaftl. Verbande gehöriger Grundstücke, deren verhältnismässige Heran- ziehung vorkommendenfalls nach näherer Anordnung der Central-Landschafts-Dir. erfolgt. Pfandbriefe: In Umlauf am 1. Jan. 1899: M. 343 930 100. 4 % Central-Pfandbriefe. In Umlauf am 1. Jan. 1899: M. 38 700 in Stücken à M. 100, 150, 200, 300, 500, 600, 1000, 1500, 3000, 5000 und 10 000. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung: Regelmässige Amortisation durch Belegung von Pfandbriefen. Ob und in welchen Fällen eine Aufkündigung zur Einlösung stattfinden soll, bleibt der Beschlussnahme der Central- Landschafts-Direktion überlassen. Bei Kursen über pari darf eine Aufkündigung derselben zum Nennwerte stattfinden: behufs Tilgung von Pfandbriefsdarlehen; zur Belegung von Amortisations-Beständen bei den verbundenen Kredit-Instituten; behufs Umwandlung land- schaftlicher Central-Pfandbriefe in solche geringeren Zinssatzes. Die aufzukündigenden Pfandbriefe werden im Januar und Juli durch das Los bestimmt. Aufkündigungsbekannt- machungen erfolgen im Deutschen Reichs- und Königl. Preussischen Staatsanzeiger, Restanten- listen dazu im Verlosungsblatt desselben im April und Oktober. Hinterlegungszinsen 2 % nach Ablauf des Fälligkeitsvierteljahres. Kurs Ende 1881–98: In Berlin: 100.30, 101, 101.50, 102, 101.90, 101.50, 101.60, 102.70, 102.50, 102.50, 103, 103, 103, 103, 100.50, 100.50, 100, 100.10 %. –— In Frankfurt a. M.: 100/¼ 100 /e, 101¼, 102, 101 , 101.50, 101.50, 102.70, 101, 101.10, 103, 103, 103, 103, 100.30, 100.30, 102, 99.50 %. 3½ % Landschaftliche Central-Pfandbriefe. In Umlauf am 1. Jan. 1899: M. 194 968 950 in Stücken à M. 100, 150, 200, 300, 500, 600, 1000, 1500, 3000, 5000, 10 000. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung und Verlosung: Wie bei 4 % Pfandbriefen. Kurs Ende 1890–98: 96.75, 95 97.25, 97.75, 102.10, 101.20, 100.75, 100.40, 100 %. Notiert in Berlin. 3 % Landschaftliche Central-Pfandbriefe. In Umlauf am 1. Jan. 1899: M. 148 922 450 in Stücken à M. 100, 150, 200, 300, 500, 600, 1000, 1500, 3000, 5000, 10 000. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung und Verlosung: Wie bei 4 % Pfandbriefen. Zahlstellen: Berlin: Central- Landschaftskasse, ferner bei den Hauptkassen der einzelnen landschaftlichen Kreditinstitute, sowie den mit Kasseneinrichtung versehenen Zweiganstalten der Reichsbank und in Frank- furt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne. Kurs Ende 1890–98: 86.10, 83.90, 85.25, 85.75, 93.80, 95.80, 93.75, 92.75, 90.75 %. Notiert in Berlin. Verj. der Coup. in 4 J., der Stücke in 30 J. n. F. Direktion: Haupt-Ritterschafts-Direktor von Buch. Kur- und Neumärkisches Ritterschaftliches Kredit-Institut in Berlin, Wilhelmplatz 6. Errichtet: Am 14. Juni 1777. Das Institut gehört zum Verbande der Central-Land- schaft für die Preussischen Staaten. Es giebt „alte“' und „heue“ Pfandbr.; die „,alten“ Pfandbr. lauten zum Teil auf Thlr. Gold, wobei der Thlr. Gold = M. 3.40 ist, zum Teil auf Courant (1 Thlr. = M. 3); es giebt von den „alten“ Pfandbr. 3, 3½ und 4 %, wovon aber nur die 3½ % Pfandbr. notiert werden; Stücke à Thlr. 200, 300, 400, 500, 600, 700, 800, 900, 1000. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Dieselbe erfolgt nicht blanmässig, sondern nur auf Antrag der- jenigen Grundbesitzer, auf deren Güter Kur- und Neumärkische Pfandbr. gewährt worden sind, und zwar entweder durch Ankauf an der Börse oder durch Ausl. im Jan. oder Juli, wobei die Auszahlung 6 Monate später erfolgt. Von den „alten“ Pfandbr. sind noch in Umlauf Ende 1898: 4 % in Thlr. Gold 29 100, in Thlr. Courant 23 000, 3½ % in Thlr. Gold 116 300, in Thlr. Courant 1 402 100, 3 % in Thlr. Gold 3700, in Thlr. Courant 44 650. Kurs der 3½ % „alten“ Pfandbr. Ende 1890–98: 98, 99, 99.50, 100, 103, 101, 101.10, 100.80, 100.80 %. Notiert in Berlin. Von neuen“ Pfandbr. giebt es jetzt nur noch 3½ %; die Ausgabe von 3 % Pfandbr. ist auf Allerh. Erl. vom 20. Febr. 1888 genehmigt, doch ist bisher noch keine Em. von 3 % „neuen“ Pfandbr. erfolgt. Stücke à Thlr. 50, 100, 200, 500, 1000 = M. 150, 300, 600, 1500, 3000. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Wie bei den „alten“' Pfandbr. Von den „neuen“ Pfandbr. sind Ende 1898 noch in Umlauf: 3½ % Pfandbr. M. 18 917 550. Zahlst.: Berlin: Kur- und Neumärkische Ritter- schaftliche Darlehenskasse. Kurs der 3½ % „neuen“ Pfandbr. Ende 1890–98: 96.70, 95, 98, 9―7― 102.50, 101.90, 101.10, 100.80, 100.80 %. Notiert in Berlin. Verj. der Coup. in 4 J., der Stücke in 30 J. n. F.