Landschaftliche Pfandbriefe. 39 3½ % Erbländische Ritterschaftliche Pfandbriefe, Serie V=IX. In Umlauf Ende 1898: M. 1 495 125 in Stücken à Thlr. 25, 100, 500. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Kurs Ende 1890–98: 96.75, 96.50, 99, 97.75, 101.25, 102.85, 100.75, 100.60, 99.50 %. Notiert in Leipzig. 3½ % Erbländische Ritterschaftliche Pfandbriefe, Serie X=XVII. In Umlauf Ende 1898: M. 42 943 700 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Kurs Ende 1890–98: 96.75, 96.50, 99, 97.75, 101.25, 102.85, 100.75, 100.60, 99.50 %. Notiert in Leipzig und Dresden. 3 % Erbländische Ritterschaftliche Pfandbriefe, Serie XVITa. In Umlauf Ende 1898; M. 3 079 300 in Stücken à M. 100, 500, 1000, 2000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Zahlstellen Leipzig: Vereinskasse. Kurs Ende 1896–98: 95.75, 93, – %. Notiert in Leipzig u. Dresden. Verj. der Coup. in 3 J., der verl. Stücke in 30 J. n. F. Bilanz am 31. Dez. 1898: Aktiva: Hypothekar. Aussenstände 69 231 825, Kassa 939 009, Effekten 1 791 569, Wechsel 254 500, Pfandkto 593 948, Debitoren nach Abzug der Kreditoren 64 359, Mobilien 12 450, Grundstück 767000, Restbetrag der Konvertierungskosten der Serien VIII u. XI 48 290. – Passiva: Pfandbr. 64 227 300, Amortisationskto der Hypoth.-Schulden 5004 525, Amortisationskto der Pfandbr. 426 341, R.-F. 2 031 600, einzulösende Coup. 1 136 210, ausgel. Pfandbr. 40 175, Amortisations-R.-F. 64 000, Anstaltsvermögen 772 800., Sa. M. 73 702 952. Vuoorstand: Vors. von Watzdorf, Stellv. von Trützschler, Dr. Crusius, von Herder, G. von Metzsch, Justizrat Opitz, von Oppel, von Schönberg, von Winckler. Königliche Sächsische Landrentenbank in Dresden. Errichtet: Am 1. Jan. 1834. Zweck: Durch das sächsische Gesetz über Ablösungen und Gemeinheitsteilungen vom 17. März 1832 in Verbindung mit einer Anzahl späterer Gesetze ähnlicher Art wurden die privatrechtlichen Lasten des Grundeigentums und eine Anzahl den Zwangs-, Bann- und Verbietungsrechten entsprechende persönliche Verpflich- tungen teils aufgehoben, teils für ablösbar erklärt. Es trat dabei das Bedürfnis ein, durch Förderung der Ablösung mittels Kapitalzahlung die Pflichtigen von den Berechtigten mög- lichst unabhängig zu machen. Da aber einerseits den Pflichtigen zur direkten Aufbringung der Ablösungskapitale meist die erforderlichen Mittel fehlten, andererseits aber die Be- rechtigten dieser Kapitale als Betriebsmittel zur veränderten Wirtschaftseinrichtung dringend bedurften, so trat der Staat vermittelnd ein, bezahlte den Berechtigten die ihnen zu- kommenden Ablösungskapitale und übernahm dafür die Ablösungsrenten der Pflichtigen zur eigenen Erhebung mit dem Versprechen, dass ein Teil dieser Renten zur allmählichen Tilgung des vorgestreckten Kapitals verwendet, also nach Ablauf einer vorausbestimmten Zeit jeder Pflichtige von der auf seinen Grundstücken haftenden Rente gänzlich befreit werden sollte. Dieses Geschäft wurde durch die dazu errichtete Landrentenbank vermittelt, und zwar dergestalt, dass letztere auf Grund der ihr überwiesenen, nach 4 % des Kapitals berechneten und in das Grund- und Hypothekenbuch einzutragenden Renten den Kapital- betrag den Berechtigten in Rentenbriefen zu 3½ % zinsbar gewährte und die Differenz beider Zinsbeträge zur allmählichen Kapitaltilgung innerhalb 54¼ Jahren verwendet. 3½ % Landrentenbriefe. In Umlauf Michaelis 1898: M. 16 527 900 in Stücken à Thlr. 100, 500, 1000. Zinsen: 1. April. 1. Okt. Tilgung: Durch Verlosung im März und September per Michaelis und Ostern. Zahlstellen: Kgl. Landrentenbank zu Dresden, Lotterie-Darlehnskasse zu Leipzig, Kgl. Bezirks-Steuereinnahmen zu Auerbach, Borna, Dippoldiswalde, Flöha, Glauchau, Grossenhain, Kamenz, Marienberg, Ölsnitz i. V., Oschatz, Pirna, Rochlitz und Schwarzenberg, Kgl. Haupt-Zollämter zu Eibenstock und Schandau, Kgl. Haupt-Steuerämter zu Freiberg, Grimma und Meissen, Sächsische Bank zu Dresden u. deren Filialen, G. E. Heyde- mann zu Bautzen und Löbau, Döbelner Bank zu Döbeln, deren Filialen zu Rosswein und Waldheim, Vogtländische Bank zu Plauen i. V., Ed. Bauermeister zu Zwickau, Sarfert & Co. zu Werdau, Vereinsbank zu Frankenberg und Neustädter Bank zu Neustadt i. S. Kurs für Stücke à Thlr. 500, 1000 Ende 1890–98: 96, 94.75, 97.50, 96.25, 100, 101, 100, 98.75; Kurs für Stücke à Thlr. 100 Ende 1890–98: 95.50, 96, 97.50, 96.25, 100, 101, 100, 98.75 %. Notiert in Dresden, Leipzig und Zwickau. Landeskultur-Rentenbank im Königreich Sachsen zu Dresden. Errichtet: Durch Gesetz vom 26. Nov. 1861, ergänzt durch die Gesetze vom 1. Juni 1872, 23. Aug. 1878 und 1. Mai 1888. Zweck: Ursprünglich auf die Beschaffung von Anlage- apitalien zu genossenschaftlichen Wasserlaufsberichtigungen und landwirtschaftlichen Ent- und Bewässerungsanlagen beschränkt, wurde die Wirksamkeit der Bank durch das Gesetz vom 1. Juni 1872 auf die Beschaffung von Anlagekapitalien zu Ortsentwässerungsanlagen und zur Herstellung von bauplanmässigen Ortsstrassen ausgedehnt. Die Rentenbank ver- mittelt die von ihr zu unterstützenden Landeskulturzwecke in der Weise, dass vom Unter- nehmer eine vierteljährlich zahlbare Rente nach 4¾ % des erforderlichen Anlagekapitals