Kolonial-Gesellschaften. 49 Immobilien 18 363. – Kredit: Gewinn aus der 1. Geschäftsanteilrate 676 000, Aus- einandersetzungskto 48 718, Wechselkto 1012, statutenm. Eingänge zum R.-F. 58 530, Pfandbr.-Vertriebskto 433 552, Zs. 25 079, Provisionen 38 685, Gewinn aus: a) freigewordener Prozess-R.-F. 30 000, b) kleinen Posten 2234, Hypoth.-Zs. 1 785 128, Gewinn aus dem Verkauf des Geschäftsgrundstücks 21 130, Gewinn aus Immobilien 29 085, Verlustsaldo 2 556 573. Sa. M. 5 705 730. .. = Kolonial-Geselkehaften. „. Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft in Berlin. Hrrichtet: Am 26. Febr. 1887. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Zweck: Anbahnung und Förderung der Ansiedlung, des Bodenbaues, des Bergbaues und Bewirtschaftung und Verwertung'eigener Ländereien, Handels-, Bergbau- und Gewerbe- betrieb, sowie Beteiligung an allen zweckentsprechenden Unternehmungen. Mapital: M. 7 128 100, eingeteilt in M. 4 128 100 Stammanteile und M. 3 000 000 in Vorzugs- ahnteile, letztere mit 50 % Einzahlung. unleihe: M. 10 556 000 in 6456, 4000 und 7000 Zollobligationen à M. 1000, 500 und 300, laut Privileg vom 20. Nov. 1890, davon in Umlauf Ende 1898: M. 9895 900. Zs.: 2. Jan. und I1. Juli, rückzahlbar ab 1891 binnen längstens 45 Jahren zu 105 % mittels Ausl. im Juni und Dez. von je 0,3257 % des Nominalbetrages von M. 10 556 000 nebst Zs. per 2. Jan. und 1. Juli, ab 1900 stärkere Tilg. und volle Kündigung mit Frist von 6 Monaten VYorbehalten. Die Anleihe diente zur Bezahlung der dem Sultan von Sansibar für die Abtretung seiner Hoheitsrechte über das der Deutschen Interessensphäre in Ostafrika vorgelagerte Küstengebiet an den Deutschen Kaiser zu gewährenden Entschädigung von M. 4 000 000, zu wirtschaftlichen Anlagen und Hafeneinrichtungen im Küstengebiet, Sowie zur Förderung des Verkehrs nach demselben. Zur Sicherheit hat die Ges. den ihr aus dem Vertrage mit der Deutschen Regierufig vom 20. Nov. 1890 gegen die letztere zustehenden Anspruch, auf die Bruttoerträge der Zölle des Deutsch-Ostafrikanischen Ge- bietes bis zum Jahresbetrage von M. 600 000 (der zur Verzinsung und Tilgung der Anleihe genügt) durch Vertrag vonf 21. Nov. 1890 an die Königl. Generaldirektion der Seehandlungs-Societät in Berlin cediert, und es hat die letztere in demselben Vertrage sowohl gegenüber der Ges., als gegenüber den Inhabern der Obligationen die Verpflichtung übernommen, die von der Deutschen Regierung auf Grund der Cession bezahlten Beträge zur planmässigen Verzinsung und Tilgung der Anleihe zu verwenden. Privilegium und Tilgungsplan sind im Amtsblatt der Königl. Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin vom 22. Nov. 1890 (S. 433 ff.) veröffentlicht. Zahlst.: Berlin: Mendelssohn & Co., Rob. Warschauer & Co., General-Dir. der Seehandlungs-Societät. Kurs: Die Anleihe wurde am 9. Dez. 1890 zu 97½ % von den Bankhäusern der Ges. zur Zeichnung gestellt und an die Berliner Börse gebracht. Kurs Ende 1890–98: —. —–, 100, 103, 108.50, 109.50, 107.70, 107.75, 107.75 %. Notiert in Berlin. Direktion: Carl Bourjau, Komm.-Rat Alex. Lucas. Verwaltungsrat: Vors. Carl v. d. Heydt. Gesellschaft Süd-Kamerun in Hamburg. Gegründet: Am 8. Dez. 1898 als Kolonialgesellschaft in Gemässheit des deutschen Reichs- gesetzes vom 15. März 1888. Zweck: Erwerbung von Grundbesitz, Eigentum und Rechten jeder Art in Westafrika, sowie die wirtschaftliche Erschliessung und Verwertung der gemachten Erwerbungen ein- Schliesslich aller afrikanischen Produkte. Die Ges. ist berechtigt, alle zur Erreichung dieser Zwecke dienlich erscheinenden Handlungen und Geschäfte nach Massgabe der dafür geltenden allgemeinen Gesetze und Verordnungen vorzunehmen oder zu veranlassen. Insbesondere ist die Ges. auch berechtigt, ohne dass aus dieser Anführung einzelner Befugnisse eine Beschränkung der allgemeinen Berechtigung hergeleitet werden könnte: a) die ihr gehörigen und etwa noch zu erwerbenden Gebiete auf ihre natürlichen Hilfs- Auellen jeder Art zu erforschen; b) Wege, Eisenbahnen, Kanäle, Telegraphen, Dampf- schiffverbindungen und andere Mittel für den inländischen und internationalen Verkehr selbst oder durch andere herzustellen und zu betreiben: c) die Einwanderung zu fördern, Ansiedelungen zu gründen und für nützlich erachtete Bauten und Anlagen jeder Art auszuführen; d) Landwirtschaft, Bergbau, Rhederei, sowie überhaupt gewerbliche und Staatspapiere etc. 1899/1900, I. IV sonstiger Zweige wirtschaftlicher Thätigkeit und des Handels in Ostafrika, Erwerb, 3....