104 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. berechnet ist, sofort bar in Empfang zu nehmen. Zahlst.: Frankfurt a. M.: Mitteldeutsche Creditbank. Kurs Ende 1890–97: 138, 130, 118, 126, 125, 140, 144, – %. Notiert in Frank- furt a. M. Verj. der Coup. in 5 J., der gezogenen Lose in 30 J. n. F. Ostende. Ostender 25 frs.-Lose von 1858 (unverzinslich). frs. 1 000 000 in 40 000 Losen à frs, 25 (1871 in Deutschland abgest. 213 Stück). In Umlauf Ende 1898: unverlost 15 740 Lose. Verl.; 1. März und 1. Sept. pr. 4 Monate später. Tilg.: Letzte Ziehung 1. Sept. 1913. Hauptgewinn frs. 3000, in der letzten Ziehung frs. 1100; kleinster Betrag stets frs. 30. Zahlst.: Ostende: Stadtkasse. Plan 1897–1912: In jeder Ziehung 1 à frs. 3000, 20 à 100, 500 à 30, zus. jährl. 1042 Lose mit frs. 40 000; 1913: I. Zieh.: 1 à frs. 3000, 20 à 100, 500 à 30; II. Zieh.: 1 a frs. 1100, 630 à 30. Kurs Ende 1888–98: 60, 50, 45, 40, 25, 32, 36, 40, 49, 50, 50 M. pro Stück. Notiert in Frankfurt a. M. Bosnien und Hercegovina. 4 % Bosnische Landes-Anleihe von 1895. Kr. 24 000 000 in Stücken à Kr. 200, 2000, 5000, 10 000. Zinsen: 1. Febr., 1. Aug. Tilgung: Innerhalb längstens 60 Jahren nach einem Verlosungsplan, von 1905 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Dresdner Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank, Frankfurter Filiale der Deutschen Bank. Zahlung der Coupons und verlosten Obligationen steuerfrei ohne jeden Abzug in Deutschland in Mark zum jeweiligen Tageskurse von kurz Wien. Aufgelegt àm 10. Febr. 1896 zu 97.75 % Kurs Ende 1896–98: In Berlin: 97 30, 97.10, 94 % Frankfurt a. M.: 97.45, 96.70, 94 %. 4½ % Bosnisch-Hercegovinische Eisenbahn-Landes-Anleihe von 1898. Begeben auf Grund der Kaiserlichen Verordnung vom 7. Juli 1898 (R. G. Bl. No. 122) und des Gesetz- artikels Nr. XXIV ex 1898 zum Zwecke des Baues einer schmalspurigen Eisenbahn von der Station Gabela der bosnisch-hercegovinischen Staatsbahnen bis zur Dalmatiner Grenze und in der weiteren Fortsetzung dieses Bahnbaues in der Richtung gegen die Bocche di Cattaro für die erforderliche Teilstrecke, welche die zur Hercegovina gehörige Sutorina durchquert, endlich für eine von der erstgenannten Bahnlinie abzweigende Flügelbahn nach Trebinje und eine zweite bis zur Dalmatiner Grenze in der Richtung nach Gravosa (Ragusa) Kr. 22 000 000 in Stücken à Kr. 200, 1000, 2000, 5000, 10 000. Zinsen: 1. April, 1. Okt., erster Zinsschein fällig am 1. April 1899. Tilgung: Nach einem Tilgungsplan binnen längstens 60 Jahren; in den ersten 6 Jahren durch halbjährlich zu bewirkenden Rückkauf, nach Ab- lauf dieser 6 Jahre durch Verlosung am 1. Juli (erstmalig am 1. Juli 1905) per 1. Okt.; vom 1. Jquli 1905 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Sicherheit: Für die pünkt- liche Verzinsung und Rückzahlung dieser Anleihe haftet das gesamte Landesvermögen Bosniens und der Hercegovina, sowie die Einkünfte derselben. Ausserdem ist die für die Verzinsung und Amortisation dieser Eisenbahnanleihe erforderliche Annuität dadurch be- sonders sichergestellt, dass auf Grund des $ 2 der oben angegebenen gesetzlichen Bestimmungen durch längstens 10 aufeinanderfolgende Jahre die zur Bestreitung der Zinsen und Amortisations- raten für dieses Anlehen, sowie die zur Deckung des eventuellen Betriebsdeficites in den ersten Jahren des Betriebes der früher erwähnten Bahn erforderliche Summe bis zur Maximal- höhe von fl. 800 000 jährlich an Bosnien und die Hercegovina aus den Zinsen der gemein- samen Aktiven der österreichisch-ungarischen Monarchie vorgestreckt wird. Diese Aktiven stehen unter Verwaltung des gemeinsamen Finanzministers. Die an Bosnien und Herce- govina aus obigen Aktiven zu gewährenden Vorschüsse sind aus deren Landeseinnahmen zu verzinsen, während eine Rückzahlung der Vorschüsse nur dann und insoweit zu erfolgen hat, als reine Betriebsüberschüsse der mehrerwähnten Eisenbahn vorhanden sein werden. Zahlstellen: Berlin: Rob. Warschauer & Co., Nationalbank für Deutschland Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann; Hamburg: Joh. Berenberg, Gossler & Co.; Leipzig: Leipziger Bank, sowie deren Filialen in Dresden, Chemnitz u. Plauen; Sarajewo: Landescassa; Budapest: Pester Ungarische Commercialbank; Wien: Österr. Länderbank. Zahlung der Zinsen und der ver- losten Stücke frei von allen zur Zeit in Bosnien und der Hercegovina bestehenden und künftig zur Einführung gelangenden Stempeln, Gebühren und Steuern in Deutschland zum festen Umrechnungskurse von 1 Kr. = M. 0.85. Beim Börsenhandel in Deutschland 1 Kr. = M. 0.85, Aufgelegt in Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg, Leipzig etc. am 10. Jan. 1899 zu 100.75 %. Verj. der Zinsscheine in 5 J., der verlosten Stücke in 30 J. n. F. Brasilien, Republik. Fundierungs-Plan: Die Regierung der Vereinigten Staaten von Brasilien hat be- schlossen, die Zs. der auswärtigen Schuld, die Zs. der 4½ % inneren Goldanleihe von 1879, sowie gewisse für Eisenbahngarantien jährlich zahlbare Beträge auf 3 Jahre, nämlich vom 1. Juli 1898 bis 30. Juni 1901, beide Tage inkl., zu fundieren und den Herren N. M. von Roth- schild & Söhne, London, in Gemässheit der Gesetze No. 401 vom 11. Sept. 1846, No. 427 vom