Bosnien und Hercegovina. – Brasilien, Republik. 105 9. Dez. 1896, No. 428 vom 10. Dez. 1896 und No. 489 vom 15. Dez. 1897 die Ermächtigung erteilt zur Ausgabe von 5 % Oblig. einer Fundierungsanleihe bis zum Höchstbetrage von £ 10 000 000. 5 % Fundierungs-Anleihe im Höchstbetrage von £ 10 000 000, in Stücken à £ 20, 100, 500, 1000. Zs. vierteljährlich: 1. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Okt. Tilg.: Die Oblig. werden durch einen Amortisations-F. von jährl. ½ % und Zs.-Zuwachs zurückgez. werden und zwar halbj. entweder durch Ankauf von Oblig., wenn der Kurs unter pari, oder durch Ziehungen, wenn der Kurs pari oder über pari steht. Die Einlösung der Oblig. vermittelst des Tilg.-F. wird nach Ablauf von 10 Jahren, vom 30. Juni 1901 ab gerechnet, beginnen, die Regierung behält sich jedoch das Recht vor, die Anleihe jederzeit al pari zurückzuzahlen. Die Zahlung der Zs. geschieht in London in Pfund Sterling, in Hamburg zum Tageskurse für London. Sicherheit: Die Oblig. der Fundierungsanleihe werden sichergestellt durch die Zolleinnahmen der Stadt Rio de Janeiro und werden auf diese Zolleinnahmen das erste Anrecht haben. nachdem derjenige Betrag zurückgestellt sein wird, welcher zur Zahlung der Zs. und Rück- zahlung der im Januar 1898 emittierten £ 2 000 000 5 % Schatzwechsel, wovon alle 6 Monate. zuerst am 1. Juli 1898, £ 500 000 rückzahlbar sind, erforderlich ist. Ausserdem werden die Oblig. durch die Zolleinnahmen anderer Häfen Brasiliens sichergestellt werden, falls die Zölle der Stadt Rio de Janeiro sich zu irgend welcher Zeit als unzureichend erweisen sollten. Am 1. Jan. 1899 und von dann ab weiter pari passu mit der Ausgabe der fundierten Obligationen wird die Regierung in Rio de Janeiro bei der London and River Plate Bank, Limited, der London and Brazilian Bank, Limited, und der Brasilianischen Bank für Deutschland den Gegenwert der erwähnten Obligationen in kurantem Papiergelde zum Wechselkurse von 18 d zur Verwahrung hinterlegen, und das den Gegenwert der vom 1. Juli bis zum 31. Dez. 1898 emittierten Oblig. bildende Papiergeld wird innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren, vom 1. Jan. 1899 anfangend, in gleicher Weise hinterlegt werden. Das solchergestalt deponierte Papiergeld wird entweder ausser Umlauf gesetzt und zerstört werden, oder es wird, falls der Wechselkurs ein günstiger sein sollte, zum Kaufe von Wechseln auf London zu Gunsten der Herren N. M. von Rothschild & Söhne, London, verwendet werden, um einem Fonds zur künftigen Zinszahlung in Gold der Anleihen und der Eisen- bahngarantien gutgeschrieben zu werden. In dem Fundierungsplan sind eingeschlossen: 4½ % Anleihe von 1883, 4½ % Anleihe von 1888, 4 % Anleihe von 1889, 5 % Anleihe von 1895, 5 % garantierte Anleihe von 1893 der Western of Minas Railroad Company, innere 4½ % Goldanleihe von 1879. Ferner sind einbegriffen die den folg. Eisenbahnen garantierten Beträge: Alagoas Railway Company (Linha Principal), Alagoas Railway Company (Ramal da Assemblea), Great Western of Brazil Railway Company, Conde d'Eu Railway Company, Central Bahia Railv vay Compagny, Brazil Great Southern Railway Compagny, Bahia and San Francisco Railway Company (Timbo Branch), Donna Theresa Christiana Railway Company, Southern Brazilian Rio Grande do Sul Railway Company, Companhia Mogyana, Minas and Rio Railway Company, Nota and Wova Cruz Railway Company, Compagnie Genérale de Chemins de fer Breésiliens (Paranagua à Curitiba), Compagnie Générale de Chemins de fer Breésiliens (Prolongamentos e Ramaes), Compagnie de Chemins de fer Sud-Ouest Brésiliens (Linha de Santa Maria ã Cruz Alto), Compagnie de Chemins de fer Sud-Ouest Brésiliens (Linha de Cruz Alto äà Uruguay), Bahia and San Francisco Railway Company, Recife and San Francisco Railway Company, Chemin de fer Sao Paulo and Rio Grande. Die Tilg.-F. und die Rückzahlung der vorstehenden Anleihen werden auf 13 Jahre, vom 1. Juli 1898 ab, suspendiert. Die Bedingungen, welche seitens der Inhaber von OÖblig. dieser Anleihen zu beobachten sind für die Fundierung ihrer Coup., die bis zum 30. Juni 1901 inkl. bei ihrem jeweiligen Verfalle einzureichen sind, lauten folgendermassen: Im Austausche gegen ihre Coupons werden die Inhaber eine Quittung über den eingereichten Betrag er- halten. Diese QGuittungen müssen in Beträgen von nicht weniger als £ 20 zum Umtausch in Scrip präsentiert werden, welch letzterer später in Oblig. der 5 % fundierten Anleihe umgetauscht werden wird. Da die kleinsten Oblig. über £ 20 lauten, so werden Certifikate über Bruchteile von £ 20 ausgegeben werden und diese Teil-Certiflkate können später gegen Scrip oder Oblig. in der nämlichen Weise wie die Quittungen umgetauscht werden, d. h. also in Beträgen von mindestens £ 20. Auf die Quittungen oder Teil-Certifikate werden keine Zs. gezahlt werden, aber die Scrips oder Oblig., welche im Austausch gegen die Quittungen oder Certifikate gegeben werden, werden Zs. tragen vom Verfalltage desjenigen Zins-Coup., segen welchen die Quittungen ausgegeben wurden. Die Quittungen und Certifikate für an verschiedenen Daten fällige Coup. müssen separat gehalten werden, wenn sie zum Umtausch in Scrip präsentiert werden. Nur Quittungen und Certifikate, welche gegen Coup. von ein und demselben Verfalltage ausgegeben sind, können zum Umtausch in einen entsprechenden etrag von Scrips oder Bonds zusammengelegt werden. 4½ % Brasilianische Innere Gold-Anleihe von 1879. Milreis 51 885 000 = £ 5 837 062 in Stücken à Milr. 500, 1000. Zs.: Vierteljährlich 2. Jan., 1. April I. Juli, Okt.. Von 1880 ab entweder durch Rückkauf oder Verl. in 209 ahren, Verstärkung vorbehalten. Zahlst:: Hamburg: Commerz- und Disconto-Bank. Kapital und Zs. werden in Gold zum festen Kurse von Milr. 1 = d 27 bezahlt. Über Zahlung der Zs. sowie über Tilg. siehe