Ausländische Banken, Hypotheken-Banken und Sparkassen. 207 Ungarische Hypotheken-Bank in Budapest V, Nädorgasse 7. Gegründet: Am 7. Juli 1869. Dauer 99 Jahre. Revidiertes Statut vom 26. Jan. 1898. Die Bank gewährt Darlehen gegen hypothekarische Sicherheit, sowie auch ohne hypothekarische Sicherheit an Municipien, Städte, Gemeinden und andere juristische Personen, wenn die Verzinsung und Rückzahlung dieser Darlehen mittels Municipal- resp. Gemeinde-Um- lagen oder durch andere Sicherheiten gewährleistet wird. Sie giebt in Höhe der schul- digen Summen Pfandbriefe oder andere Schuldverschreibungen aus. Die Gesamtsumme der ausgegebenen Pfandbriefe darf den 20fachen Betrag des erreichten Sicherstellungs- fonds nicht übersteigen und muss stets durch Hypothekar-Forderungen gedeckt sein. Die Gesamtsumme der ausgegebenen Schuldverschreibungen darf den 20fachen Betrag des gesamten A.-K. nicht übersteigen. Zur Sicherstellung der Pfandbr. und Schuld- verschreibungen dienen gemeinsam: 1) das A.-K. der Bank; 2) die R.-F. der Bank. Zur speciellen Sicherstellung für die Pfandbr. dienen: 1) sämtliche Hypoth. und Besitzrechte, welche bei der Ungarischen Hypotheken-Bank grundbücherlich verpfändet wurden; 2) der von sämtlichen Hypoth.-Schuldnern der Bank gebildete solidarische Garantie-F.; 3) der vom A.-K. ausgeschiedene und separat verwaltete Sicherstellungs-F. für das Dar- lehensgeschäft in Pfandbr. (derzeit fl. 4 000 000 und wird im Verhältnisse der Erweiterung der Pfandbr. Em. entsprechend zu erhöhen sein); 4) die auf sämtliche verpfändete Hypoth., auf deren Grundlage Pfandbr. emittiert wurden, grundbücherlich vorgemerkte Priorität der Pfandbriefbesitzer. Zur speciellen Sicherstellung der Kommunal-Schuldverschreib. dienen: 1) sämtliche Forderungen, auf deren Grundlage die Bank Kommunal-Schuldverschreib. emittiert hat; 2) der von sämtlichen Kommunal-Darlehensschuldnern der Bank gebildete solidarische Garantie-F.; überdies: a) der aus dem A.-K. abgesonderte und separat verwaltete Sicher- stellungs-F. für die Kommunal-Schuldverschreib., gegenwärtig im Betrage von öfl. 5 000 000, auf welchen Fonds keine Exekution geführt werden kann; 5p) die auf der Originalschuld- urkunde, welche die Forderung der Bank sichert, erfolgte Vinkulierung zu gunsten der Komm.-Schuldverschreib.; c) insofern die Originalschuldurkunde auch hypoth. sichergestellt wurde, die diesbez. grundbücherl. Vormerkung zu gunsten der Komm.-Schuldverschreib. Kapital: fl. Gold 15 000 000 (= frs. 37 500 000 = M. 30 375 000) in 150 000 Aktien à fl. Gold 100 (= frs. 250 = M. 202½). Ursprüngliches Aktienkapital fl. Gold 600 000 in 3000 Aktien à fl. 200, erhöht bei der 1881 erfolgten Rekonstruierung durch Ausgabe von 97000 Interims- scheinen à fl. 200 mit 50 % Einzahlung, zusammen fl. 10 300 000 Einzahlung. Die Gen.- Vers. vom 26. Jan. 1898 beschloss 1) die 97 000 mit je 50 % eingezahlten Interimsscheine in vollbezahlte Aktien umzuwandeln bezüglich auf Einzahlung der restlichen 50 % Verzichten; 2) 47 000 Aktien à fl. Gold 100 mit Dividende Ppro 1898 zu begeben und dadurch das Aktienkapital auf fl. 15 000 000 zu erhöhen. Bezugsrecht der Aktionäre auf 25 750 Aktien zu fl. 6. W. 220 und kr. 63 für Stempel vom 5.–21. Febr. 1898; 3) die 3000 Aktien I. Emiss. à fl. 200 gegen 6000 Aktien à fl. 100 umzutauschen. Von dem Aktienkapital wurden bis auf weiteres fl. 4 000 000 als Garantiefonds für das Darlehens- geschäft in Pfandbriefen u. fl. 5 000 000 für das Kommunal-Darlehensgeschäft ausgeschieden. Pfandbriefe: In Umlauf am 31. Dez. 1898: fl. 75 228 600. Komm.-Schuldverschreib.: fl. 35 761 400. 3 % 4 % 4% 4 % 4% P Pfandbriefe. Em. seit 1. Juni 1881 in Stücken à fl. 100, 500, 1000 und 5000. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Tilg.: Innerhalb 40 Jahren. Eingeführt in Frankfurt a. M. im Juni 1881. Kurs Ende 1884–98: 80, 78½, 83, 80, 84, 86.70, 87.50, 84, 86.50, 80.50, 83, 86.45, 85.20, 86.40, 86.50 %. Notiert in Frankfurt a. M. Usance: Beim Handel an der Börse seit I. Jan. 1899 fl. 100 = M. 170, vorher fl. 100 = M. 200. Pfandbriefe (Serie I) von 1897. Emiss. Kr. 15 000 000 lt. Beschluss vom 17. Mai 1897 in Stücken à Kr. 500, 1000, 2000 und 10 000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Kapital und Zinsen für jetzt und in Zukunft Stempel-, Gebühren- und Steuerfreiheit gewährleistet, zahlbar bei den deutschen Stellen in Mark zum jeweiligen Kurs kurz Wien. Verlosung: 1. Juni (erstmalig 1898) per 1. Dez. Tilgung: Lt. Plan innerhalb 50 Jahren, kann verstärkt, auch ganz mit 6monatiger Frist gekündigt werden. Verjährung: Coupons in 6, Pfandbriefe in 20 Jahren nach Fälligkeit. Aufgelegt am 17. Juni 1897 zu 99 ¾ %. Zahlstellen: Frank- furt a. M.: Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank; Berlin: Berliner Handels-Gesellschaft; Breslau: Schlesischer Bank-Verein; Hamburg: Norddeutsche Bank; Köln: A. Schaaff- hausen'scher Bankverein; Dresden: Credit-Anstalt für Industrie und Handel, Günther & Rudolph; Leipzig: Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt; Budapest: Gesellschaftskasse; Wien: Union-Bank. Kurs Ende 1897–98: In Berlin: 99.20, 98.75 %. – In Frankfurt a. M.: 98.95, 98.70 %. – Ausserdem notiert in Hamburg. % Pfandbriefe. Emiss. seit Ende 1886, rückzahlbar innerhalb 42½ Jahren. Stücke A fl. 100, 500, 1000 und 5000. Zinsen: I. Mai, 1. Nov. Pfandbriefe. Emiss. seit März 1893. Stücke à fl. 100, 500, 1000 und 5000. Zinsen: I. März, 1. Sept. Tilgung: Innerhalb 50 Jahren. rämien-Obligationen. Emiss. fl. 40 000 000. In Umlauf Ende 1898: fl. 36 310 000. Stücke à fl. 100. Begeben für an Municipien, Städte, Gemeinden u. jur. Personen gewährte Darlehen.