Amerikanische Eisenbahnen. 247 Dieser Pachtvertrag wurde im Jahre 1893 dahin abgeändert, dass die Dauer der Pacht vom 1. Jan. 1894 ab 90 Jahre währen und dass während dieser Zeit alle Reineinnahmen und eine Pacht von jährlich $ 10 000 seitens der Southern Pacific Co. der Central Pacific Railroad Company gehören sollten. Betragen die Reineinnahmen mehr, als zu einer 6 % Dividende auf die Aktien der Central Pacific Railroad Company gehört, so ist der Überschuss zwischen dieser und der Pächterin zu teilen. Im März 1895 beantragte Mr. Huntington, dass die Southern Pacific Company den Aktien der Central Pacific Railroad Company eine Minimaldividende von jährlich 1 % garantieren solle, und dass diese Garantie von 1 % bis zur Erlangung einer befriedigenden Gesetzgebung über das Guthaben der Regierung währen solle. Hierauf solle den Aktien für weitere 2 Jahre eine 2 % Garantie gewährt werden. Demgemäss wurden vom 1. Juli 1895 ab am 1. Jan. und 1. Juli jeden Jahres je % Dividende ausbezahlt. Neuordnung: Auf Ersuchen von Besitzern grosser Beträge von Bonds und Aktien der Central Kap Bon 4 % Pacific Railroad Company trafen Speyer & Co. in New York mit der Regierung der Ver- einigten Staaten ein Abkommen über die Forderung der letzteren an die Central Pacific Railroad Company; dasselbe ist in einem vom 1. Febr. 1899 datierten Vertrage nieder- gelegt, der von der Eisenbahn-Gesellschaft angenommen wurde. Die Forderung der Regierung für Kapital und Zinsen belief sich am 1. Febr. 1899 auf $ 58 812 715.48; die Verpflichtung zur Zahlung dieser Summe soll durch zwanzig 3 % Schuldscheine (Notes) der Central Pacific Railroad Company, von denen alle 6 Monate je einer, anfangend mit dem 1. Aug. 1899, verfällt, verbrieft werden. Diese Schuldscheine (Notes) sind durch einen gleichen Nominalbetrag neuer 4 % First Refunding Mortgage Gold Bonds zu sichern. Um diese neue Anleihe zu schaffen, war eine Neuordnung der finanziellen Angelegen- heiten der Central Pacific Railroad Company notwendig. In dem Neuordnungsplan, welcher im Febr. 1899 veröffentlicht wurde, war ein Verkauf der Aktien der Central Pacific Railroad Company an die Southern Pacific Company sowie die Emission zweier neuer von der Southern Pacific Company garantierter Anleihen vorgesehen. ital: St.-Aktien: $ 67 275 500 in Aktien à $ 100; nach dem Plane waren die alten Aktien gegen Zahlung von $ 2 für jede Aktie zu hinterlegen; es erhielten diejenigen Aktionäre, welche ihre Aktien an die Southern Pacific Company verkauften, für je $ 100 ihrer Aktien $ 100 Aktien der Southern Pacific Company, sowie $ 25 4 % Southern Pacific Company Gold Bonds mit Zinsen vom 1. Aug. 1899 ab, diejenigen aber, welche in den Verkauf nicht einwilligten, $ 100 neue Aktien der Central Pacific Railroad Company. Die Hinterlegung der Aktien hatte bis 6. April 1899 zu geschehen, für die bis zu dieser Zeit nicht hinterlegten Aktien wurde die Frist verlängert bis zum 29. April 1899 jedoch gegen einen Aufschlag von $ 1 per Aktie. – 4 % Vorz.-Aktien: $ 20 000 000 in Aktien à $ 100. Diese Vorz.-Aktien haben ein Vorrecht auf 4 % Div. ohne Nach- zahlungsverpflichtung; sie wurden der Southern Pacific Company als Entgelt für die Ausgabe eines gleichen Nominalbetrages von 4 % Southern Pacific Company Gold Bonds geliefert. ds-Schuld (nach dem Neuordnungsplan). First Refunding Mortgage Gold Bonds: $ 100 000 000 in Stücken à $ 500, 1000. Zinsen: 1. Febr., 1. Aug. Tilgung: Das Kapital ist fällig im Jahre 1944. Sicherheit: I. Hypo- thek (Mortgage) auf alle im Besitz der Central Pacific Railroad Company befindlichen Eisenbahnen, welche ungefähr 1349 Meilen erste und ungefähr 365 Meilen zweite und Nebengeleise umfassen, die Endstationen (terminals) und Zubehör, beziehentlich durch Deponierung als Collateral-Sicherheit von wenigstens 90 % der noch zur Zeit ausstehen- den First Mortgage Bonds der Central Pacific Railroad Company of California und der Western Pacific Railroad Company und von wenigstens 75 % der Gesamtsumme aller noch ausstehenden Bonds der Central Pacific Railroad Company und der Teilstrecken- Gesellschaften (divisional companies), einschliesslich der First Mortgage Bonds der Central Pacific Railroad Company of California und der Western Pacific Railroad Company. Nach dem Plane sollen die Bonds wie folgt verwendet werden: $ 47 056 000 für die Regierung der Vereinigt. Staaten als Collateral-Sicherheit für die 3 % Schuldscheine (Notes), $ 51 253 500 zum teilweisen Umtausch bestehender Bonds, $§ 1 690 500 seitens des Syndikats zwecks Aufbringung der Barerfordernisse des Planes angekauft. 3½ % Mortgage Gold Bonds: $ 25 000 000, Zinsen: 1. Febr., 1. Aug. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Aug. 1929. Sicherheit: Die Bonds sind sichergestellt durch eine Hypothek (Mortgage) auf alle Eisenbahnen und Vermögensobjekte, auf denen die First Refunding Mortgage haftet, jedoch dem voraufgehenden Pfandrechte der First Refunding Mortgage untergeordnet und ferner gesichert durch Hinterlegung bei dem Freuhänder der Mortgage von allen Titres und Geldern, die zu irgend einem Tilgungs-F. gehören, der auf Grund irgend einer jetzt bestehenden Mortgage der gegenwärtigen Central Pacific Railroad Company oder irgend einer Teilstrecken-Eisenbahn-Ges., durch deren Konsoli- dation sie gebildet wurde, errichtet ist oder besteht; ferner gesichert durch eine Ver- pfündungs-Urkunde (Trust Deed), haftend auf allen Ländereien, auf denen jetzt die Mortgage vom 1. Okt. 1870, welche die Land Bonds der Central Pacific Railroad Com- pany sichert, haftet.