282 Ausländische Eisenbahnen. die Gesellschaft die Koncession für Barra Mansa-Angra dos Reis, sie erhält für die Herstellung eine Subvention von 30 Contos de Reis ber km. Im Betrieb Ende 1895 684 km, im Bau ca. 218 km, zusammen 902 km. Die Gesamtlänge der Bahn soll bis auf 2000 km ausgebaut werden. Kapital: Milreis 62 000 000 in 310 000 Aktien à Milreis 200, hiervon 33 525 Aktien vollbezahlt, 266475 Aktien mit 37½ %, 10000 Aktien mit 10 % Einzahlg. Abschlüsse u. Dividendenzahlung: Halbjährlich. 5 % 5 % steuerfreie Anleihe von 1889: M. 22 450 000 (Milreis 9 788 200) zur Rückzahlung der ge.- kündigten 7 % Anleihe von Milreis 4 400 000, für den Bau der Verlängerungslinie Oliveira-Alto S. Francisco nebst Zweiglinien. Stücke à deutsche M. 500, 1000 u. 3000. Zinsen: 1. April u. 1. Okt. Kapital u. Zinsen frei von allen in Brasilien zur Erhebung gelangenden Steuern und Abgaben; die Gesellschaft hat sich verpflichtet, diese selbst zu tragen. Der Coupon per 1. Okt. 1898 wurde nicht bezahlt. Die zur Wahrnehmung der Rechte der Obligationsinhaber erforderlichen Schritte sind seitens der Emissions- häuser sofort in die Wege geleitet worden, und darf eine baldige befriedigende Regelung der Angelegenheit um so eher erhofft werden, als auf Grund einer gesetzlichen Er- mächtigung von der brasilianischen Regierung Verhandlungen behufs Erwerb des ge- samten Eisenbahnnetzes der genannten Gesellschaft eingeleitet worden sind. Vor Abschluss dieser Verhandlungen fehlte der brasilianischen Regierung die gesetzliche Handhabe, um den Dienst dieser Anleihe zu übernehmen; sollte dagegen der Ankauf seitens der Regierung zu stande kommen, so fällt der Dienst dieser Anleihe unter das Brasilianische Finanzarrangement. Um die Interessen der Obligationäre wahrzunehmen, bildete sich in Berlin am 12. April 1899 eine Schutzvereinigung der Besitzer von 5 % Oéste de Minas-Eisenbahn-Obligationen; dieselbe forderte im Mai 1899 die Besitzer von 5 % Obli. gationen auf, zum Zwecke des Beitritts ihre Obligationen mit sämtlichen dazu gehörigen Coupons, einschliesslich der am 1. Okt. 1898 und 1. April 1899 fällig gewesenen Coupons, in Berlin bei der Direction der Disconto-Gesellschaft, in Hamburg bei der Norddeutschen Bank in Hamburg, in Frankfurt a. M. bei M. A. von Rothschild & Söhne bis spätestens 30. Juni 1899 zu hinterlegen. Gegen die hinterlegten Obligationen werden Certifikate ausgegeben, welche lieferbar sind an den Börsen von Berlin, Hamburg und Frank- furt a. M. Verlosung in Berlin im Februar und August (erstmalig 1894) per 1. April und 1. Oktober. Tilgung nach Plan ab 1. Okt. 1894 innerhalb 34 Jahren, kann verstärkt, auch mit 6 monatiger Frist gekündigt werden. Sicherheit: I. Hypothek auf den gesamten Besitz der Gesellschaft, lautend auf den Namen der Brasilianischen Bank für Deutschland in Rio de Janeiro; ausserdem als weitere Sicherheit die der Gesellschaft von der Provinz Minas Geraes zugesicherte Garantie in Höhe von 79* jährlich auf Milreis 9 500 000 für die Dauer von 20 bezüglich 30 Jahren. Jedem Ob.- ligations-Inhaber steht ein selbständiges Forderungsrecht zu. Aufgelegt in Deutschland und Holland am 27. Aug. 1889 zu 98 %. Zahlstellen: Frankfurt a. M.: M. A. von Roth.- schild & Söhne; Berlin: Disconto-Gesellschaft; Hamburg: Norddeutsche Bank. Kurs Ende 1889–98: In Berlin: —, 89.50, 78, 78, 63.80, 78, 84, 83, 69.50, 64.90 %. – In Frank- furt a. M.: 90.20, 90, 77.50, 77.50, 63, 78, 84, 83.60, 69.45, 61 %. – Ausserdem notiert in Hamburg. In Berlin seit 5. Okt. 1898 franko Zinsen mit Coupons Pr 1 Ökt. 1898 . Frankfurt a. M. seit 1. Jan. 1899 franko Zinsen. Anleihe von 1893: £ 3 710 000 für Bau und Ausrüstung der Linie Barra Mansa-Catalao und Verlängerungslinien; die Gesellschaft ist berechtigt, mit Zustimmung der Regierung weitere £ 2 000 000 zu begeben. Stücke à £ 100, 500 u. 1000. Zinsen 1. März u. 1. Sept. Der Dienst dieser Anleihe fällt unter das Brasilianische Finanzarrangement. Tilgung innerhalb 30 Jahren ab 1. Sept. 1894 durch halbjährliche Auslosung oder Rückkauf ver- mittels eines Amortisationsfonds, der jährlich mit 1½ % zu dotieren ist. Die Regierung ist berechtigt, mit Einwilligung der Gesellschaft den Amortisationsfonds zu verstärken. Sicherheit: Gemäss Dekret vom 16. Okt. 1890 unbedingte Garantie der brasilianischen Centralregierung; selbige zahlt bei Fälligkeit die Zinsen und dotiert den Amortisations- fonds; ausserdem nach der Anleihe von 1889 das gesamte Vermögen der Gesellschaft. Aufgelegt 12./13. April 1893 zu 80 % in London, Amsterdam, Antwerpen und Brüssel.