284 Ausländische Eisenbahnen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai oder Juni. Stimmrecht: 1–9 Aktien = 1 St., 9–19 Aktien = 2 St., 20 Aktien und darüber = 3 St. Gewinn-Verteilung: Zunächst 4 % Div. an die Aktionäre, vom Überschuss die eine Hälfte an den Staat, die andere an die Aktionäre, bis diese 6½ % Div. im ganzen erhalten, von dem etwaigen Überrest an den Staat, % an die Aktionäre. Erträgnis des Jahres 1898: Betriebseinnahmen 15 282 692, Betriebsausgaben 9 583 168, bleibt Betriebsgewinn 5 699 524, hierzu Einnahmen der Dampffähre Enkhuizen-Stavoren 27 438, Vergütung für die Mitbenutzung von Bahnstrecken und Stationen 92 287, Zs. 46 211, Div. von Aktien anderer Unternehmungen 74 980, verjährte Div. 540 = Sa. fl. 5 940 982; davon gehen unter anderem ab: Zs. der Oblig. 1 770 414, Pacht für die Mitbenutzung von Bahnstrecken 1 776 180, Wagenmiete u. Wagenreparatur 259 415, Abschreib. auf das rollende Material 417 805, Zuwendungen an den R.-F. 219 000, Anteil der Regierung 112 449, 4½ % Div. 1 012 500. Reservefonds Ende 1898: fl. 1 010 378. Dividenden 1890–98: 4¾, 2, 1½, 2½, 3, 4, 4¼, 4, 4½ 0% Ceup Verj. 5 J n. E Kurs Ende 1890–98: 124, 125.50, 100.10, 92.20, 95.75, 104, 103, 108.50, 110 %. Notiert in Berlin, Köln. Verwaltungsrat: F. Th. Westerwoudt, Präs.; W. van der Vliet, Vicepräs., Amsterdam. Usance: Lieferbar nur mit weissem Bogen (Mantel). – Der Dividendenschein wird auch nach dem 31. Dez. bis zur Zahlung mitgeliefert. König Willem III. Eisenbahn. (Koninklijke Nederlandsche Locaal Spoorweg-Maatschappij), Apeldoorn. Gegründet: Im Jahre 1880. Neues Statut vom 17. Mai 1888, genehmigt durch Kgl. Beschluss vom 3. Juli 1888. Zweck: Bau und Betrieb von Lokalbahnen mit einer Gesamtlänge von 112,4 km, welche die Linien von Dieren bis Apeldoorn, von Apeldoorn bis Hattem, von Apeldoorn bis Deventer, von Deventer bis Almelo umfassen; ausser diesen End- stationen verbindet die Eisenbahn eine grosse Anzahl von Ortschaften. Die Amsterdam.- Rotterdamer Bahn erwarb im Jahre 1899 die Bahn, welche sie schon seit 1887 in Pacht hatte. Kapital: hfl. 1 100 000 in Aktien à Hfl. 250, hierzu kommen noch Subsidien seitens der Staatsregierung, der Provinzen Gelderland und Oberijssel und der Gemeinden im Be- trage von hfl. 1 461 663. Obligationen: 4½ % Prioritätsanleihe hfl. 3 000 000, davon noch in Umlauf Ende 1898: hfl. 2 438 000 in Stücken à hfl. 100, 500, 1000 = M. 170, 850, 1700. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Ausl. nach einem Tilg.-Plan von 1890 ab, Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Die noch in Umlauf befindlichen Oblig. sind Per 1. Juli 1899 gekündigt. Sicher- heit: Zur Sicherheit für Kapital und Zs. ist eine I. Hypoth. auf den gesamten Besitz der Ges. bestellt, ausserdem haften das gesamte Vermögen, sowie sämtliche Ein- künfte der Ges. Die von dem Betriebsübernehmer zu zahlenden Beträge sollen in erster Linie zur Verzinsung und Amortisation der Oblig.-Anleihe verwandt werden; zum Kommissar der Anleihe, der die Rechte der Besitzer der Oblig. ausübt, ist der Chef des Bankhauses Wertheim & Gompertz in Amsterdam ernannt. Zahlst.: Berlin: Steinsieck & Co.; Frankfurt a. M.: Filiale der Deutschen Bank; Hamburg: Filiale der Dresdner Bank; Hannover: Niedersächsische Bank, Gottfried Herzfeld; Leipzig: H. C. Plaut. Zahlung der Coup, und verlosten Oblig. in Deutschland in M.; die Coup. lauten über hfl. 22½, 11¼, 2¼ = M. 38.25, 19.125 und 3.825. Aufgelegt am 15. und 16. Jan. 1885 hfl. 2 500 000 zu 93.50 %. Kurs Ende 1887–98: In Berlin: 100.40, 102.70, –, 101.80, 101.50, 101.40, 101.70, 102.50, 102.25, 101.10, 100.60, 101.25 %. — In Franß furt a. M.: 100.55, 102.40, 102, 102, 101.50. 101, 101.50, 102.50, 102.50, 101, 101.60, 100.30 %. Auch notiert in Hamburg und Leipzig. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai. Dividenden 1890–98: 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0 %. Niederländische Südafrikanische Eisenbahn-Gesellschaft. (Nederlandsche Zuid-Afrikaansche Spoorwegmaatschappij) Amsterdam. Gegründet: Durch Statut vom 21. Juni 1887, Anderungen zum Statut vom 16. Aug. 1890 und 5. Nov. 1892. Zweck: Bau und Betrieb einer Eisenbahn in der Südafrikanischen Republik (Transvaal) von den Grenzen des portugiesischen Gebiets in der Richtung nach Pretoria. Ausserdem hat die Gesellschaft das Befugnis, 1) andere Eisenbahnen, Verlängerungen oder Zweig- linien in der Südafrikanischen Republik oder in angrenzenden Ländern zu bauen und zu betreiben, welche für die Förderung des Verkehrs auf den Eisenbahnen nützlich oder für den Betrieb derselben nötig sind. Bahnstrecken: a) von der Grenze des portugiesischen Gebietes im Anschluss an die Linie der Delagoa-Bay in der Richtung des Krokodilflusses nach dem Nelspruit (117 km), ÜÄ