330 Kap 5 % 3 % Ausländische Eisenbahnen. der Gesellschaft kein wie immer gearteter Anspruch auf denjenigen Teil des Reserve- fonds zu, welcher in der Bilanz pro 1891 zwar ausgewiesen erscheint, jedoch thatsäch- lich zu Investitionen oder anderen gesellschaftlichen Zwecken verausgabt worden ist. Die ermittelte Einlösungsrente betrug fl. 1 665 000 und nach Abzug der mit 10 % fixierten Steuer verblieb eine keinem weiteren Steuerabzuge unterliegende Rente von fl. 1 489 500, herabgesetzt durch Protokollarübereinkommen vom 22. Febr. 1896 auf fl. 1 469 500 mit Wirkung ab 1. Jan. 1897. Diese auf den obenerwähnten Linien eisenbahnbücherlich sichergestellte Einlösungsrente wird der Gesellschaft in halbjährigen, am 30. Juni und 31. Dez. jeden Jahres fälligen Raten, bis Ablauf der Koncession (1962) ausbezahlt werden. Vom 1. Jan. 1893 angefangen, übernimmt die Staatsverwaltung für Rechnung der Ge- sellschaft die Besorgung des Dienstes für die Prioritäts-Anleihen. Hiernach verbleibt für die Aktien aus der Rente eine jährliche Dividende von fl. 4 pro Aktie gesichert, event. unter Heranziehung des Reservefonds; für 1893/94 erhielten die Stammaktien infolge Steigens des Goldagio weniger. ital: fl. 5 400 000 in 54 000 Stammaktien à fl. Silb. 100 und fl. 4 996 500 in 33 310 Priori- tätsaktien à fl. Silb. 150. Die G.-V. vom 9. Aug. 1892 beschloss, das Stamm-Aktien- kapital von fl. 8 100 000 auf fl. 5 400 000 durch Abstempelung der Stammaktien von fl. 150 auf fl. 100 zu reducieren. Tilgung der Prioritätsaktien spätestens nach Tilgung der Prioritätsobligationen, hiernach innerhalb der Koncessionsdauer Tilgung der Stamm- aktien. Lt. Protokollarübereinkommen vom 22. Febr. 1896 wurde ein vom Ministerium genehmigter Aktientilgungsplan ausgefertigt. Hiernach werden die Prioritätsaktien mit fl. 150 und nach deren vollständiger Tilgung die Stammaktien mit fl. 100 mittels einer gleichbleibenden Jahresquote ab 1. Jan. 1896 bis 30. Juni 1962 getilgt. Die G.-V. vom 24. Okt. 1896 beschloss Rückzahlung der gesamten Prior.-Aktien durch Aufnahme einer weiteren Anleihe, doch konnten bisher entscheidende Schritte nicht unternommen werden. Gold-Prioritäts-Anleihe von 1883. Emittiert deutsche M. 10 000 200. In Umlauf Ende 1898: M. 1 342 800 (ein Teil derselben gegen 4 % Gold-Oblig. von 1891 konvertiert), Stücke à deutsche M. 300. Zs.: 1. Jan. und 1. Juli. Verloste Oblig. und Zinsen ohne jeden Abzug. Verl.: 2. Jan. und 1. Juli per 6 Monate später. Tilg.: Ab 1888 innerhalb 57 Jahren mit % und Zinsenzuwachs; Verstärkung nicht vorbehalten. Nach- dem der grösste Teil dieses Anlehens im Wege einer im Jahre 1891 durchgeführten frei- willigen Konversion eingelöst worden war, wurde seit 1. Juli 1894 bei den tilgungs- planmässigen Verl. der Vorgang beobachtet, dass blos die Nummern der noch umlaufenden Prior. in der Verlosungsurne belassen wurden. Dies wurde auch bei der am 2. Jan. 1896 vorgenommenen Ziehung, bei welcher der Prioritätenkurator Dr. Carl Marek zugegen war, protokollarisch festgestellt. Nach der in gleicher Weise am 2. Jan. 1897 vor- genommenen Ausl. erhob der Kurator hiergegen Einwendungen. Über sein Ansuchen wurde eine Prioritäreversammlung einberufen, bei der ca. des Prioritätskapitals ver- treten war. Dieselbe sprach sich mit Majorität für die Klageführung gegen die Ges. aus. Das vom Kurator gestellte Ansuchen um Erteilung des Klagekonsenses wurde jedoch vom k. k. Handelsgerichte und in Bestätigung dessen Entscheidung vom k. k. Ober- landesgerichte und vom k. k. Obersten Gerichtshofe, von letzterem mit Entscheidung vom 13. Juli 1898 abgewiesen. Im Okt. 1898 erneuerte der Kurator sein Ansuchen, doch wurde dasselbe wiederum abschlägig beschieden vom k. k. Obersten Gerichtshofe mit Entscheidung vom 22. Febr. 1899, wobei der Oberste Gerichtshof aussprach, dass seine Anschauung, es sei die Klageführung nicht im Interesse der Gesamtheit der Prioritäre, nach keiner Richtung hin erschüttert worden sei. Den Inhabern der 5 % Prior. wurde in der Zeit vom 29. Okt. bis 12. Nov. 1898 der Umtausch in 3 % Anleihe von 1896 unter folgenden Bedingungen angeboten: Gegen Einlieferung von je M. 1200 5 % Oblig. mit Coup. per 1. Juli 1899 erhielt man M. 1500 3 % Oblig. von 1896 mit Coup. bper 1. Juli 1899, so dass den Inhabern der 5 % Oblig. der 5 % Zinsengenuss bis Ende 1898 verblieb. Von der gesamten Anleihe sind bis Ende März 1899 noch ca. 10 % in Umlauf gewesen. Ein nochmaliger Umtausch in 3 % Anleihe von 1896 wurde den Inhabern der 5 % Prior. in der Zeit vom 14.–28. April 1899 und zwar zu folg. Bedingungen an- geboten: Gegen Einlieferung von je M. 1200 5 % Oblig mit Coup. per 1. Jan. 1900 u. f. erhielt man M. 1500 3 % Oblig. von 1896 mit Coup. per 1. Jan. 1900 u. f., so dass der 5 % ige Zinsgenuss bis Ende 1899 verblieb. Nach der am 28. April 1899 abgelaufenen Frist befanden sich noch in Umlauf M. 550 500. Coup.-Verj.: 3 J. n. F. Aufgelegt am 2. Febr. 1883 zu 101 %. Zahlst.: Wie Dividendenscheine. Kurs 1883–98: In Berlin: 102.70, 104.70, 106.50, 106.75, 105.50, 108.75, 108.50, 106.40, 106.50, 108.70, –, 113, –=, 112.10, –, 107.25 %. – In Frankfurt a. M.: 102½, 104/16, 106¾, 106.80, 107.90, 107.90, 108.20, 107.40, 106.30, 108.35, 108.55, 113.20, 113.90, 112, 110.30, 107.70 %. Notiert ferner in Berlin, Dresden und Leipzig. Prioritäts-Anleihe von 1896. Emittiert deutsche M. 48 948 000, lt. Beschluss vom 14. März 1896 hiervon M. 42 906 000 zur Konvertierung bezw. Einlösung der per 1. März 1897 ver- losten 4 % Anleihen von 1884 und 1891, ferner reserviert M. 3 642 000 zur freiwilligen Konvertierung der 5 % Anleihe von 1883 und restliche M. 2 400 000 zur Stärkung der R.-F. In Umlauf Ende 1898; M. 48 198 000. Stücke in deutscher und französischer Sprache;