Schweizerische Eisenbahnen. bahn. Weitere 70 000 Stammaktien II. Emission, welche pro 1890 u. 1891 4 % Vorzugs- dividende vor den übrigen Stammaktien zugesichert erhielten, wurden gemäss Beschl. der G.-V. v. 5. März 1890 zur Beschaffung des Kaufpreises für die angekaufte Staats- bahn Bern-Luzern verwendet. Ein Syndikat hatte die Aktien für frs. 190 pro Stück fest übernommen und legte dieselben am 10. Juni 1890 zu 99 ½ % (frs. 100 = M. 81) auf. Fernere 5600 Stammaktien erhielten die Aktionäre der gemäss Beschl. der G.-V. v. 29. Nov. 1890 angekauften Bahn Le Pont-V allorbes. Prioritätsaktien haben ein Vorrecht auf 4½ % Dividende und sind bei einer Liquidation mit ihrem Nominalbetrag vor den Stammaktien einzulösen. Die Ges. hat jederzeit das Recht, die Prioritätsaktien zu kündigen und 6 Monate sbäter mit frs. 650 einzulösen. Von den neuen Prioritätsaktien dienten 76 000 zum Umtausch der 76 000 Aktien à frs. 500 der Jura-Bern-Luzern-Bahn, restliche 28 000 wurden am 6. Febr. 1890 zu 115 % aufgelegt. Die zur Rückzahlung mit frs. 600 gekündigten 28 000 Prioritätsaktien der westschweizerischen Bahnen wurden im Umtausch als Zahlung angenommen. Genussscheine: 170 000 Stück. Dieselben berechtigen zum Bezuge des in der Gewinnver- teilung erwähnten Anteils. Zur Amortisierung der Genussscheine wird die Ges. ab 1896 entweder einen Amortisationsfonds bilden und diesem jährlich mindestens frs. 50 000 zuweisen oder diese Summe zum freihändigen Rückkauf verwenden. Die Ges. hat auch jederzeit das Recht, mit 6monatiger Frist zu kündigen, in diesem Falle hat Ssie die Genussscheine mit dem 25fachen durchschnittlichen Jahresertrag der der Kündigung vorhergegangenen 5 Jahre, mindestens aber mit frs. 50 pro Stück einzulösen. 3½ % garantierte Anleihe von 1889 der ehemaligen Jura-Bern-Luzern-Bahn. Emiss. frs. 29 000 000 It. Beschluss vom 15. Febr. 1889 Zzur Konvertierung bezw. Einlösung der pr. 30. Sept. 1891 gekündigten 4 % Anleihe von 1881. Stücke à frs. 1000. Zinsen: 31. März, 30. Sept. Tilgung: Rückzahlung kann ab 30. Sept. 1906 nach 6 monat. Kündigung seitens der Schuldnerin sowohl als der Inhaber der OÖbligationen verlangt werden. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Sicherheit: I. Hypothek auf Strecke Zollikofen-Biel-Neuenstadt, Biel-Delémont, Basel-Pruntrut-Delle, Sonceboz-Chaux de Fonds, Lyss-Fraeschels und über- dies vom Staate Bern lt. Beschluss vom 22. Febr. 1889 garantiert. Übernommen von der Kantonalbank in Bern und Bank für Handel und Industrie; aufgelegt zur Konversion am 25. März bis 13. April 1889 in Frankfurt a. M. bei der Filiale der Bank für Handel und Industrie und Dreyfus-Jeidels. Beim Umtausch erhielten die alten Obligationen 1¼ % Zinsdifferenz und ¾ % als Prämie = frs. 20 vergütet. Zahlstellen: (In Deutsch- land zum ungefähren Wechselkurs, mindestens aber M. 80 für frs. 100) Frankfurt a. M., Darmstadt u. Berlin: Bank für Handel und Industrie; Bern: Kantonalbank für Bern; ferner in Basel, Freiburg, Genf, Lausanne, Neuenburg, Zürich. Kurs Ende 1889–98: 98.80, 97.30, 94.50, 98.90, 99.90, 102.70, 103, 102.40. 100.60, 100.20 %. Notiert in Frankfurt a. M. 3½ % Anleihe von 1889, erste Hypothek auf die Brünigbahn. frs. 5 000 000. Stücke à frs. 1000. Zinsen: 31. März, 30. Sept. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Zahlstellen wie vor- stehende 3½ % Anleihe. 3½ % Anleihe von 1894. frs. 140 000 000 gemäss Beschluss vom 26. Juni 1894 zur Heim- zahlung der 4 % Obligationen (frs. 33 999 000 Ouest-Suisse v. 1854–65 u. Broyethalb. von 1875 und frs. 85 500 500 Suisse-Occid. 1878–92), zur Konsolidierung der schwebenden Schuld und für Vervollständigung des Netzes. Begeben bis Ende 1897 frs. 135 384 000. Stücke datiert 1. Okt. 1894 à frs. 500. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Spätestens 31. Dez. 1957; die Gesellschaft ist aber berechtigt, das Anlehen ab 1. Jan. 1904 jeder- zeit mit 3 monat. Kündigung ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Specialsicherheit: Eintrag zur I. Stelle auf folgende Linien nebst zugehörigem Material und Accessorien: Genf-Lausanne-St. Maurice, Renens-YVverdon-Vaumareus inkl. Verbindungsgeleise Morges- Bussigny, Lausanne-Singine, Palézieux-Fraeschels und Yverdon-Freiburg. Gesamtlänge ca. 359 km. In denjenigen Kantonen, zu deren Gunsten ein Heimfallsrecht besteht, erlischt die neue Hypothek bei Verfall der betreffenden Koncessionen auf denjenigen Teil der Bahnlinien, welche mit dem erwähnten Rechte belastet sind. Zur Tilgung dieser Heimfallsrechte wird jährlich, erstmals 1895, eine genügende, im Minimum auf frs. 227 000 fixierte Summe in einen mit 3½ % zu verzinsenden, in Obligationen der Gesellschaft zu belegenden Specialfonds eingeschüttet werden. Die Tilgung erfordert eine Summe von frs. 4 250 000. Übernommen frs. 123 000 000 von einem Bankenkonsortium zu 97½ %, aufgelegt in der Schweiz zur Konversion und gegen bar vom 5.–15. Okt. 1894 zu 99 %, in Frankfurt a. M. und Darmstadt auf die in der Konversion unverwendet ge- bliebenen 3½ % Obligationen vom 13.–15. Okt. zu 99.50 % Schweiz. Währ. umgerechnet M. 80.90 für frs. 100 = 100.62 % Frankfurter Usance. Zahlstelle in Berlin, Frankfurt a. M. und Darmstadt: Bank für Handel und Industrie zum jeweiligen Kurs für Schweizer Sichtwechsel. Kurs Ende 1894–98: 101.60, 102, 102, 101, 99.44 %. Notiert in Frankfurt a. M. 3½ % Anleihe von 1898. frs. 60 000 000 gemäss Beschluss vom 27, Mai 1898 zum Zwecke der Beschaffung der nötigen Mittel zur Ausführung der Schweizerischen und Italienischen Koncessionen für den Durchstich des Simplon-Tunnels und die Herstellung der Linie von Brieg nach Isella. Stücke à frs. 1000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Vom 1. Okt. 1908 ab mittels 50 jährlicher Verlosungen nach einem Amortisationsplan; vom XXIV*