378 Ausländische Eisenbahnen. an die Jahresrechnung 247 977, Aktivsaldo der Gewinn- u. Verlustrechnung der Nordost- bahn 3 748 293. Sa. frs. 287 423 434. Gewinn u. Verlust 1898: Einnahmen: Vortrag 264 195, Betriebseinnahmen 27 486 275, Betriebs- ausgaben 16 553 243, Überschuss 10 933 032, Anteil am Ertrage gemeinschaftlicher Linien 1 143 537, Ertrag verfügbarer Kapitalien 93 494, Ertrag von Nebengeschäften 79 679, Zu- schüsse aus den Spec.-F. 1 180481, Zuwendungen aus der „Reserve für Deckung ausser- ordentl. Anforderungen an die Jahresrechnung“ 230 364, Betriebssubventionen 39 375, aus sonstigen Quellen 98 878. – Ausgaben: Kontokorrent-Zs. u. Provisionen, Emissions- kosten etc. 41 950, Verzinsung der konsolidierten Anleihen 6 712 333, Verluste beim Dampfbootbetrieb auf dem Zürichsee 62 307, Amortisationen u. Abschreib. 1 244 939, Ein- lagen in den Ern.-F. 1 936 062, do. in den Versicherungs-F. 100 000, Verwendungen zu verschiedenen Zwecken 217 152, zur Verf. der Aktionäre 3 748 293. Sa. frs. 14 063 039. Gesellschaft der Vereinigten Schweizerbahnen in St. Gallen. (Union Suisse.) Gegründet: Im Jahre 1857; revidiertes Statut vom 23. Jan. resp. 28. Mai 1896. Zweck: Bau und Betrieb der Eisenbahnen von Winterthur über St. Gallen nach Rorschach, von Rorschach nach Chur, von Sargans nach Rapperswyl und Wallisellen, von Wesen nach Glarus, sowie von allfällig noch zu erwerbenden Verlängerungen, Anschluss- und Zweigbahnen, und ebenso die Beteiligung bei anderen Eisenbahnunternehmungen und die Pachtung oder die Übernahme des Betriebes derselben. Die Bahnlänge betrug Ende 1897: 279 km. Koncession: Dauer der längsten Koncession bis 1958. Strecken: Winterthur-Wyl-St. Gallen-Rorschach-Sargans-Chur; Sargans-Weesen-Rapperswil- Rüti-Zürich mit Zweigbahn Wesen-Glarus, zusammen 279 km. Ferner betreibt die Gesellschaft vertragsmässig bis 1. Juli 1899 die der Toggenburgerbahn- Gesellschaft gehörige Strecke Wyl-Ebnat (25 km) und ferner auf Koncessionsdauer die Strecke Rüti- Wald (7 km). Bei letzterer ist die Gesellschaft auch mit Kapital beteiligt. Rückkaufsrecht: Nach Vertragsentwurf vom Mai 1896 sollen für den Fall, dass der Bund von dem Rückkaufsrecht am nächsten Termin, 1. Mai 1903 (Kündigungstermin 1898), Ge- brauch machen will, die gegenwärtig im Eigentum der Gesellschaft sich Pefindenden Linien als ein Ganzes behandelt werden. Ebenso werden einbezogen: 1) die Toggenburgerbahn, insofern dieselbe beim nächsten Rückkaufstermin sich im Eigentum der Gesellschaft befindet. 2) die Rickenbahn, sofern die Gesellschaft bis zu jenem Termin den Bau bezw. Betrieb derselben übernommen hat. Als Rückkaufssumme gilt der 25 fache Betrag des durchschnittlichen Reinertrages dieser Linien während der Fahre 1888–97, immerhin nicht weniger, als das auf dieselben verwendete Anlagekapital. Für die Rickenbahn bezahlt der Bund die Anlagekosten, vorausgesetzt, dass jene Bahn zur Zeit des Über- ganges noch nicht in Betrieb gesetzt sei, sonst abzüglich des abfälligen Minderwertes. Findet der koncessionsmässige Rückkauf auf Grund des Anlagekapitals statt, so wird der in der Bilanz pro 31. Dez. 1895 aufgeführte Betrag des Baukontos von frs. 80 289 777.16 und ferner alle künftigen bis zum Übergange am Baukonto vorzunehmenden, den Bilanzen beizufügenden Zu- und Abschreibungen, als massgebend anerkannt. Von der Rück- kaufssumme ist eventuell ein verhältnismässiger Betrag abzuziehen, wenn sich die Bahn beim Rückkauf nicht in vollkommen befriedigendem Zustande befindet. Streitig- keiten sollen durch das Bundesgericht erledigt werden. Der Bund hat den koncessions- gemässen Rückkauf per 1. Mai 1903 vor dem 1. Mai 1898 angekündigt. Kapital: frs. 40 000 000 in Aktien à frs. 500, davon frs. 22 500 000 Stammaktien und frs. 17 500 000 Prioritätsaktien. Von den Stammaktien sind 12 807 auf Namen lautend und 32 193 auf Inhaber; von den Prioritätsaktien sind 16 364 auf Namen und 18 636 auf Inhaber. Die Prioritätsaktien haben vor den Stammaktien ein Vorrecht auf 4%5 Dividende und sind bei einer Liquidation der Gesellschaft vor den Stammaktien mi? ihrem Nominalbetrage einzulösen. Die Prioritätsaktien können jetzt jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zur Rückzahlung mit frs. 500 gekündigt werden, während welcher Zeit ein Umtausch der Prioritätsaktien freisteht. Obligationen: Werden in Deutschland nicht gehandelt. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Gewöhnlich im Juni. Stimmrecht: Stimmberechtigt sind nur diejenigen Aktionäre, deren Aktien auf Namen lauten und wenigstens 6 Monate vor der Gen.-Vers. auf den betreffenden Namen im Aktienbuch eingetragen sind; weiteres siehe unter Stimmrecht-Gesetz. 1–5 Stamm- oder Prioritätsaktien = 1 St., 6–10 = 2 St., 11–100 Aktien für je 10 Aktien eine Stimme mehr; darüber hinaus je 20 Aktien = 1 St. mehr; Maximum inkl. Ver- tretung 100 St. Rechnungswesen: Lt. Bundesgesetz vom 31. Dez. 1883 und Protokoll vom 250 Nov. 1884 sind aus den Aktiven der Bilanz frs. 11 514 932.60 für Kursverluste, Vergütungen, div. Bauausgaben etc. und frs. 299 000 für Prämien auf noch unbezahlte 3 % Obligationen