12 Ausländische Staatspapiere etc. der Verein das Darlehen gewährt hat. Das von dem Vereine gewährte Darlehen darf keinesfalls zusammen mit dem Betrage der im Range vorangehenden Hypothek bezw. die Hälfte der Schätzungssumme der betreffenden Realität übersteigen. Jeder in den Verein eintretende Interessent hat 2½ % des Darlehensbetrages einzuzahlen, wovon dem Administrations-F. und d% dem R.-F. zufallen; ausserdem entrichten die Interessenten halbj. 15 % des urspr. Darlehensbetrages an den Administrations-F. und 0 % an den R.-F. Jeder Interessent kann sich von seinen Verbindlichkeiten gegen den Verein frei machen, wenn er am 11. Juni oder 11. Dez. eines Jahres den ganzen Betrag seiner Schuld nebst den sonstigen ihm nach den Statuten obliegenden Zahlungen begleicht. Einer Kündigung bedarf es dazu nicht, wenn die Rückzahlung in Oblig. des Vereins erfolgt, dagegen kann der Verein eine 9monat. Vorankündigung verlangen, wenn die Rückzahlung in barem Gelde geschieht. Die Interessenten können auch beliebige Abschlagszahlungen auf ihre Schuld über die gewöhnlichen halbj. Amortisationsquoten hinaus machen, doch nicht weniger als jeweilig Kr. 50. Solche Abschlagszahlungen können ebenfalls entweder ohne Kündigung in OÖblig. des Vereins oder mit 9 monat. Vorankündigung in barem Gelde geschehen. Wenn ein Interessent ganz aus dem Vereine tritt, fallen die von ihm gemachten Einzahlungen dem Fonds des Vereins zu. Die von dem Vereine bewilligten Darlehen werden entweder in bar oder in Oblig. des Vereins ausbezahlt, welche jeder Darlehensuchende zum Nennwerte an- zunehmen verpflichtet ist. Zur Ausgabe von Öblig. ist der Verein durch seine unterm 9. Aug. 1880 und 13. Febr. 1891 in Gemässheit der Gesetze vom 28. Mai 1880 und 12. Mai 1882 vom Minister des Innern genehmigten Statuten berechtigt. Der Betrag der in Umlauf be- findlichen Oblig. darf niemals den Betrag der im Besitze des Vereins befindlichen Schuld- verschreib. der Interessenten unter Berücksichtigung der geleisteten baren Rückzahlungen übersteigen. Die Oblig. des Vereins lauten auf Inhaber, können aber auch auf Verlangen auf Namen gestellt werden. Die Oblig sind seitens der Inhaber unkündbar. Die Tilg. der Oblig. erfolgt durch Verl. zum Nennwert mit 6 Monaten Kündigungsfrist, und zwar soll jeweilig der Bestand des Amortisations-F., nachdem die Zs. für die Oblig. in Abzug gebracht sind, zur Einlösung der vom Vereine ausgestellten Oblig. verwendet werden; der Verein ist jedoch auch befugt, einen grösseren Betrag oder sämtliche in Umlauf befindliche Oblig. zu tilgen. Die vom Vereine ausgestellten Oblig. geniessen unbedingte Zinsgarantie des dänischen Staates bis zur Rückzahlung des Kapitals; in Dänemark gürfen Mündelgelder und die Kapitalien öffentlicher Stiftungen in Oblig. des Vereins angelegt werden. Geschäftsjahr: 1. April bis 31. März. 3½ % OÖbligationen Abteilung I. Kr. 50 000 000, hiervon begeben bis 30. April 1899: Kr. 39 442 550, wovon noch unverlost in Umlauf am 30. April 1899: Kr. 31 652 850 in Stücken zu Kr. 50, 200, 400, 500, 2000 = M. 56.25, 225, 450, 562.50, 2250. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. zum Nennwert bis spät. 1960. Zahlst.: Berlin: Direction der Disconto-Gesellschaft, S. Bleichröder; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne; Kopenhagen: Dän. Landmannsbank. Zahlung der Zinsscheine und verlosten Stücke in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungskurse von Kr. 100 = M. 112.50. Aufgelegt in Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg vom 5.–7. März 1889 zu 98.50 %. Kurs Ende 1889–99: In Berlin: 96.50, 92, 91, 93.25, 92.75, 99.40, 98.75, 99.90. –, –, – %. – In Frankfurt a. M.: 96.50, 91.90, 91, 92.50, 92, 98.60, 99, 98.80, 99, 96, 89 %. – In Hamburg: 96.25, 92.50, 90.75, 93.60, 93.50, 99, 99, 99, 98.80, 95, 90 %. 4 % Obligationen Abteilung I. Kr. 20 000 000 (die Begebung dieser Oblig. hat im Juni-Termin 1899 begonnen) in Stücken zu Kr. 50, 200, 400, 500, 2000 = M. 56.25, 225, 450, 362.50, 22560 =– £ 215, 11, 92, 27.10, 110. Zs. 1. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. zum Nennwert bis spät. 1959. Zahlst.: Berlin: Direction der Disconto-Gesellschaft, S. Bleichröder; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne; Hamburg: L. Behrens & Söhne; London: C. J. Hambro & Son; Kopenhagen: Dän. Landmannsbank- Zahlung der Zinsscheine und verlosten Stücke in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungskurse von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Hamburg im Aug. 1899, erster Kurs am 15. Aug. 1899: 99.50 %. Kurs Ende 1899: 97.35 %. Notiert in Hamburg. Verj. der Zinsscheine und verlosten Stücke in 20 J. n. F. Direktion: Präs. Gutsbesitzer R. T. Bruun, Boelsgaard; adm. Dir. Obergerichtsanwalt Elmquist, Aalborg; Hausbesitzer Rechnagel, Holsted; Proprietär Claus Johannsen „Vaarst Proprietär A. Johnsen, Hojgaard. Repräsentantenschalt: Präs. Reichstagsabg. J. C. Christensen, Stadil; Hausbes. P. H. Mark- mann, Nysum; Hausbes. Johs. Pedersen, Braband; Nicolai Pedersen, Taars; Marius Nielsen, Mellerup; Ebbe Sorensen, Hyldelund; Niels Chr. Pedersen, Noekjaer; Reichstagsabg. Jens Busk, Aaes; Hausbes. Hans Jensen, Hurup; K. Hansen, Sindbjerglund; M. A. Madsen, Alderslyst. Bilanz am 31. März 1899: Aktiva: Darlehensschuldner Abt. I 23 144 239, do. Abt. II 8 529 290, Aktiva der Reserve- u. Administrations-F. 1 523 273, Amortisations-F. 16 479, Dänische Landmannsbank 9849, Kto für Rückstände 56 643, im voraus bezahlte Zs. 33 568, do. Schätzgebühr 1367, Kassa 331. – Passiva: Oblig. 31 657 050, Bilanzkto für die Darlehens- schulden und die Kassenobligationen 16 479, Kto für Rechnungsverhältnis mit den Darlehen- Suchenden 17 634, R.-F. Abt. I 1 267 059, R.-F. Abt. II 150 277, Administrations-F. 105 937, verloste Oblig. 33 250, schuldige Oblig.-Zs. 9510, Dänische Landmannsbank Konvertierungs- schuld 5445, Filiale der Landmannsbank in Aalborg 52 399. Sa. Kr. 33 315 041.