Ausländische Industrie-Gesellschaften. 27 Kapital: frs. 10 000 000 in Aktien à frs. 500, nach Erhöhung um frs. 2 500 000 lt. Gen.-Vers.- Beschluss vom 27. Okt. 1897 durch Ausgabe von 5000 neuen Aktien à frs. 500, angeboten den seitherigen Aktionären zum Kurse von frs. 1800 pro Aktie. 4 % Anleihe von 1888: frs. 7 500 000 in Obligationen à frs. 500. Zinsen: 1. Febr., 1. Aug. Tilgung: Durch Verlosung innerhalb 50 Jahren, erste Rückzahlung 1. Aug. 1890. Auf- gelegt in Frankfurt a. M. am 17. Juli 1888 zu 97.60 %. Zahlstelle: Frankfurt a. M.: Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank. Kurs Ende 1890–99: 102, 102.60, 103.70, 104.60, 105.40, 105, 102.50, 103, 104.80, 103 %. Notiert in Frankfurt a. M. Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni. Gen.-Vers.: Juli-Okt. Dividenden 1890/91–1898/99: 7½, 9, 10, 10, 20, 16, 20, 20, 20 %. Direktion: Gen.-Dir. Ad. Greiner. Verwaltungsrat: Präs. Baron Fernand de Macar, Lüttich; Leopold Godin, Huy; Ernest Nagelmackers, Lüttich; Jules Preud'Home, Huy; Paul Trasenster, Lüttich. Bilanz am 30. Juni 1899: Aktiva: Immobilien, Koncessionen etc. 5 361 176, Werkzeuge u. Utensilien 9 260 632, 9 Dampfer, 6 Barken u. 2 Remorqueurs 2 316 000, Vorräte 438 998, Rohmaterialien u. Halbfabrikate 8 125 303, fertige Fabrikate 1 845 169, Kassa u. Wechsel 1 630 860, Aktien div. Ges. 4 284 250, Debitoren 14 113 014. – Passiva: A.-K. 10 000 000, R.-F. 4 603 666, Versich.-Kassen 1 206 677, Vorsichts-F. 5 915 342, Oblig. 6 998 000, rück- ständige Div. 25 910, fällige Oblig.-Zs. 3725, Sparkasse des Personals 5 477 082, Krediforen 11 055 002, Reingewinn 2 090 000. Sa. frs. 47 375 406. Gewinn u. Verlust: Debet: Abschreib. a. Immobilien u. Werkzeuge 2 689 160, Zs. 168 577, Generalunkosten 456 580, Pensionskasse der Arbeiter 70 000, do. der Beamten 30 000, Ergänzungsstempel a. neue Aktien 7500, Abschreib. a. Aussenstände etc. 411 922, Rein- gewinn 2 090 000 (Verwendung: Tant. an Verwaltungsrat 75 000, do. an die Kommissarien 15 000, Div. 2 000 000). – Kredit: Betriebsgewinn 4 055 782, Mieten 16 304, Div. a. Aktien div. Ges. 906 055, Eingang a. abgeschriebene Forderungen 3279, Übertrag aus dem Vor- sichts-F. für Immobilien 942 319. Sa. frs. 5 923 740. Tabak-Regie-Gesellschaft des Türkischen Reiches, Aktien- gesellschaft in Constantinopel. (Société de la Regie co-intéressée des Tabacs de Empire Ottoman.) Koncessioniert: Im Jahre 1883. Die Gesellschaft hat das ausschliessliche Recht auf Ankauf, Verarbeitung und Verkauf des im Türkischen Reiche produzierten, für den Konsum im Innern des Landes bestimmten Tabaks und zwar für die ganze Ausdehnung des Reiches, soweit das Banderolensystem in Kraft besteht, mit Ausnahme von Ost-Rumelien. Das Monopol der Gesellschaft, wofür dieselbe eine jährliche Pacht von 750 000 türk. Pfund an die Verwaltung der Türkischen Staatsschuld zu entrichten hat, erstreckt sich in gleicher Weise wie für den Rauchtabak auf die Fabrikation u. den Vertrieb von Cigaretten, Einfuhr von Cigarren, Kau- und Schnupftabak frei gegen Erlag des betr. Einfuhrzolls. Die Tabakpflanzer dürfen ihre für den Konsum im Innern des Landes bestimmten Tabake nur an die Regie-Gesellschaft verkaufen. Sie sind verpflichtet, ihre gesamte Tabakernte in den Entrepots der Regie-Gesellschaft zu deponieren, gleichviel, ob die Tabake für den Konsum im Innern des Landes oder zum Export bestimmt sind. In den Ländern des Türkischen Reiches ohne Banderolensystem –—– mit Ausnahme des Libanon und der Insel Kreta ist die Regie-Gesellschaft ermächtigt, die jetzt der Kaiserlich-Türkischen Regierung zustehenden Zölle, sowie ferner die von der Regierung auf Cigarren, Kau- und Schnupftabake gelegten Abgaben und Ligenzsteuern zu erheben. Endlich fallen der Gesellschaft die Ausfuhrzölle für die nach Agypten, Samos, Tunis, Ost-Rumelien und Kreta versendeten Tabake zu. Die Gesellschaft ist befreit von der Grundsteuer auf die zum Zwecke der Fabri- kation und der Aufbewahrung von Tabaksvorräten von ihr zu erbauenden Gebäude, von der Abgabe der Einkommensteuer auf ihre eigenen Revenuen und von der Patent- steuer. Für die von ihr auszugebenden Aktien, sowie auf ihre mit der Regierung und mit Privaten zu schliessenden Verträge ist die Gesellschaft von jeder Stempelsteuer befreit. Die Ausübung des Tabaksmonopols seitens der Gesellschaft innerhalb des gesamten Türkischen Reiches nimmt am 2./14. April 1884 ihren Anfang. Die Dauer der Koncession ist auf 30 Jahre festgesetzt. 5 Die Gesellschaft schloss 1892 ein Übereinkommen mit der Société du Tombac, wo- nach sie auf die Dauer von 2 Jahren das der letzteren zugestandene Privileg auf Ein- fuhr von Tümbeki gegen eine Entschädigung p. a. von L. T. 10 000 ausübt. 1893 übertrug die Gesellschaft auf die Dauer ihrer Koncession den gesamten Export in ge- schnittenem Tabak und Cigaretten nach Europa der „Turkish-Regie-Export-Company, limited in London und Constantinopel“, wofür letztere eine Kaution von £ 10 000 stellte, und unter Kontrolle der Regie-Gesellschaft steht. Sie bezieht 50 % des benötigten Tabaks von der Regie-Gesellschaft und garantiert derselben eine Abgabe von L. T. 4000