Amerikanische Eisenbahnen. 35 4 % First Refunding Mortgage Gold Bonds. $ 100 000 000, davon begeben $ 51 482 500, ferner als Sicherheit für die 3 % Schuldscheine hinterlegt $ 47 056 000 (Nr. 21 801–68 856 inkl.) in Stücken à $ 500, 1000. Zs.: 1. Febr., 1. Aug. Kapital und Zs. zahlbar in Vereinigte Staaten Gold-Münze von dem Gewichte und Feingehalt der gegenwärtigen Währung. Tilg.: Das Kapital ist fällig am 1. Aug. 1949. Sicherheit: Die Bonds sind durch eine für die Central Trust Company of New York als Treuhänder bestellte Mortgage gesichert, welche die früher im Besitze der Central Pacific Railroad Company befindlichen gesamten Eisen- bahnen, Endstationen und Ausrüstung, einschliesslich ungefähr 1349 Meilen erste und ungefähr 379 Meilen zweite Geleise und Nebengeleise umfasst und sind ausserdem hin- sichtlich des Kapitals und der Zs. unbedingt von der Southern Pacific Company garantiert durch eine auf jeden Bond aufgedruckte Garantie. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank; Frankfurt a. M.: L. Speyer-Ellissen. Zahlung der Coup. und Bonds in Deutschland zum jeweiligen Tageskurse der Dollar-Coup. Eingeführt in Frankfurt a. M. im Jan. 1900. Erster Kurs in Frankfurt a. M. am 8S. Jan. 1900: 97.60 %. Eingeführt in Berlin im Febr. 1900. Erster Kurs am 13. Febr. 1900: 98.90 %. Lieferbar sind Nr. 1–21 800 inkl. à $ 1000, Nr. 1–20 000 à $ 500. 3½ % Mortgage Gold Bonds. $ 25 000 000, davon begeben $ 24 407 000 in Stücken à $ 500, 1000. Zs.: 1. Juni, 1. Dez. Kapital und Zs. zahlbar in Vereinigte Staaten Gold-Münzeé von dem Gewichte und Feingehalt der gegenwärtigen Währung. Tilg.: Das Kapital ist fällig am 1. Aug. 1929. Sicherheit: Die Bonds sind sichergestellt durch eine für die United States Trust Company of New YVork als Treuhänder bestellte Mortgage auf alle Eisenbahnen und Vermögensobjekte, auf denen die First Refunding Mortgage haftet, jedoch dem voraufgehenden Pfandrechte der First Refunding Mortgage untergeordnet, und ferner gesichert durch Hinterlegung bei dem Treuhänder der Mortgage von allen Titres und Geldern, die zu irgend einem Tilg.-F. gehören, der auf Grund irgend einer jetzt bestehenden Mortgage der alten Central Pacific Railroad Company oder irgend einer Teilstrecken-Eisenbahn-Ges., durch deren Konsolidation sie gebildet wurde, beruht; ferner gesichert durch eine Verpfändungsurkunde (Trust Deed), haftend auf allen Ländereien, auf denen jetzt die die Land Bonds der alten Central Pacific Railroad Company sichernde Mortgage vom 1. Okt. 1870 haftet. Sie sind ausserdem gesichert durch alle in Zahlung für solche Ländereien gegebene Schuldscheine, auf denen die erwähnte, die Land Bonds sichernde Mortgage haftet, soweit diese Schuldscheine zur Zeit der Be- friedigung und Löschung der letzterwähnten Mortgage noch ausstehen werden. Alle von den erwähnten Tilg.-F.-Titres oder von den genannten Ländereien herrührende Ein- nahmen sind in erster Linie zur Zahlung der jaufenden Zs. der 3½ % Mortgage Gold Bonds zu verwenden, und nachdem diese Zs. entrichtet oder für deren Tilg. Vorkehrungen getroffen sind, zur Zahlung derjenigen festen Lasten, die durch ein der 3½ % auf dem Gesamteigentum der neuen Ges. oder auf irgend einem Teile desselben haftenden Mortgage vorhergehendes Pfandrecht gesichert sind (einschliesslich der Zs. der zu gunsten der Vereinigten Staaten ausgestellten 3 % Schuldscheine); die Eisenbahn-Ges. kann jedoch nach Belieben, solange sie ihren Verpflichtungen in betreff des Kapitals und der Zs. auf die 3½ % Mortgage Gold Bonds nachkommt, zu jeder Zeit die erwähnten Titres oder Ländereien verkaufen (frei vom Pfandrecht der 3½ % Mortgage) und den Erlös derselben oder etwaiger sonstiger Titres, welche zur Sicherung dieser Mortgage dienen, sowie auch Eingänge auf das Kapital dieser Titres oder Schuldscheine und irgend welcher Gelder, die als Sicherheit für die 3½ % Mortgage Gold Bonds gehalten werden (Einkünfte aus- genommen) zum Kauf und zur Tilg. der 3½ % Mortgage Gold Bonds verwenden, wenn die- selben zum Kurse von nicht über pari plus laufende Zs. käuflich sind, andernfalls zum Kauf und zur Tilg., und zwar nach Wahl der Ges., entweder der 3½ % Mortgage Gold Bonds oder der 4 % First Refunding Mortgage Gold Bonds, oder von Bonds, welche lurch älteres Pfandrecht auf irgend welche Teile ihres Eigentums gesichert sind. Der Nominalwert der Bonds der Tilg.-F. ist $ 12 552 000, die nicht angelegten Barbeträge der Tilg.-F. § 432 243.20. Ferner sind die Bonds hinsichtlich des Kapitals und der Zs. unbedingt von der Southern Pacific Company garantiert durch eine auf jeden Bond aufgedruckte Garantie. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank; Frankfurt a. M.: L. Speyer-Ellissen. Zahlung der Coup. und Bonds in Deutschland zum jeweiligen Tageskurse der Dollar- Coup. Eingeführt in Frankfurt a. M. im Jan. 1900. Erster Kurs in Frankfurt a. M. am S. Jan. 1900: 82 %. Eingeführt in Berlin im Febr. 1900. Erster Kurs am 13. Febr. 1900: 83.40 %. Lieferbar sind Nr. 1–20 000 à $ 1000, Nr. 1–10 000 à $§ 500. Verj.: Nach den Gesetzen des Staates Californien ist die Ges. verpflichtet, fällige Coup. und Bonds 4 Jahre, nach den Gesetzen der Staaten Utah und Nevada 6 Jahre und nach den Gesetzen des Staates New York, woselbst die Bonds und Coup. der gesamten Ausgabe zahlbar gestellt sind, 20 J. nach ihrer jeweiligen F. zu zahlen. Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni. Aufsichtsrat: (Board of Directors) Thomas Marshall, Jonathan C. Royle, David B. Hemstead, sämtlich in Salt Lake City (Utah); Douglas O. Morgan, Henry Ruhlender, Charles J. Dodd, Richard R. Rogers in New York. Beamte (officers): Präs.: Thomas Marshall; Vice- Präs.: F. Ruhlender, H. R. Pyne; Schriftführer: David B. Hempstead; stellv. Schriftführer: John B. Lowitz, F. G. Crawford; Schatzmeister: John C. Kirkpatrick.