*.... Amerikanische Eisenbahnen. 59 steht, die Ernennung eines Kurators (Receivers) zu verlangen. Sollte die Gesellschaft während sechs Monaten mit Zahlung der Zinsen im Rückstande bleiben oder die Rück- zahlung des Kapitals bei Fälligkeit verabsäumen oder nach Ablauf von sechs Monaten nach durch den Treuhänder oder von Inhabern von mindestens 5 % der durch die Mort- gage gesicherten Bonds, wie vorerwähnt erhaltener schriftlicher Verwarnung verabsäumt haben, die von ihr gemäss den Bedingungen der Mortgage übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen, so kann der Treuhänder das Pfandobjekt meistbietend versteigern, und zwar als Ganges, ausser falls die Inhaber der Majorität der durch diese Hypothek gesicherten Bonds den Treuhänder schriftlich ersuchen sollten, den Verkauf in Teilen vorzunehmen, in welchem Falle der Verkauf in solchen Teilen gemacht werden soll, wie in dem Ge- such angegeben sein mag, soweit das Gesetz es zulässt. Sollte die Zahlung eines halb- jährlichen Coupons verabsäumt werden, und ein solcher Coupon für sechs Monate un- bezahlt bleiben, so muss der Treuhänder auf schriftliches Verlangen der Inhaber einer Majorität der durch diese Hypothek gesicherten Bonds das Kapital für fällig erklären. Die Inhaber von 25 % der ausstehenden Bonds können die Leitung und Kontrolle des gerichtlichen Verfahrens durch den Treuhänder selbst übernehmen, und die Inhaber einer Majorität der ausstehenden Bonds sind berechtigt, den Treuhänder seines Amtes zu entsetzen, und einen anderen Treuhänder an seiner Stelle zu ernennen; jedoch kann solche Entsetzung, solange die Gesellschaft nicht zahlungsunfähig ist, nur mit Zu- stimmung derselben geschehen. Sollte die Bahn von ihrem Rechte Gebrauch machen. irgend einen Teil des Eigentums, welcher der gegenwärtigen Bondsemission auf Grund der Hypothek verpfändet ist, zu verkaufen, so muss der Reinertrag des Verkaufes des- selben dem Treuhänder überwiesen werden als Baarverbesserungs- und Ausrüstungsfond (cash improvement and equipment fund), und kann sodann zum Ankauf von anderem Eigentum oder von Bonds der gegenwärtigen Emission oder für Verbesserungen oder Ausrüstung gebraucht werden, welche Käufe, Verbesserungen etc. dem Pfandrecht der Hypothek unterworfen werden. Sollte der Ertrag zum Ankauf von Bonds der gegen- wärtigen Emission verwandt werden, so sind diese dem Treuhänder zu überliefern und müssen von ihm vernichtet werden. Der Ertrag von Verkäufen der oben erwähnten Ländereien wird demselben Fond überwiesen. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Juli 1947, frühere zwangsweise Rückzahlung oder Verlosung ist ausgeschlossen. Zahl- stelle: Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank. Zahlung der Zinsen in Reichsmark zum jeweiligen ungefährem Tageskurse für Gold-Dollars. Verjährung für Zinsen und Kapital 20 Jahre nach Fälligkeit. Eingeführt in Frankfurt a. M. im November 1898, erster Kurs am 30. Nov. 1898: 98.80 %. Kurs Ende 1898–99: 102, 101.50 %. Notiert in Frankfurt a. M. Usance: Seit 2. Jan. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 statt M. 4.25 gerechnet. Gewinn u. Verlust 1898/99: Brutto-Einnahmen 19 811 641 Betriebsausgaben 10 740 034, Steuern 672 134, Netto-Einnahmen 8 399 473, hierzu Zinsen u. Div. 1 140 539, verschiedene Einnahmen 873 356 = total 10 413 368, hiervon gehen ab Bondszinsen 3 830 000, 3½ % Div. auf Vog Aktien 2 625 000, bleiben 3 958 368, hierzu Vortrag 671 685, ergiebt Vortrag $ 4 630 053. Bilanz am 30. Juni 1899: Aktiva: Bahnbau u. Ausrüstung 223 635 901, Sicherheiten im Trust 199 400, Bonds, Aktien u. verschiedene andere Sicherheiten 32 361 144, 4 % Bonds Union Pacif. R. R. Co. 6 522 000, Vorräte 1 305 967, Kassa 1 109 098, Landbestände 3 002 232, Verbesserungs- u. Ausrüstungsfonds 1844. – Passiva: St.-Aktien 87 505 300, Vorz.-Aktien 75 000 000, fundierte Schuld 96 500 000, Rückstellung für am 2. Okt. 1899 zu zahlende Div. 1 500 000, Einkommenkto (Abstract B) 4 630 053, Landkonten, Omaha 2 596 452, Land- einkommenkto 405 780. Sa. $ 268 137 586. * — 0 0 – * Western New Vork & Pennsylvania Railway Company, Philadelphia. Gegründet: Im Jahre 1895, um das in der Zwangsversteigerung am 5. Februar 1895 er- worbene Eigentum der Western New York & Pennsylvania Railway Co. zu übernehmen und das Unternehmen derselben fortzusetzen. Die Betriebslänge der Strecken der Ge- sellschaft beträgt 633 Meilen. Kapital: $ 20 000 000 in Aktien à $ 50. Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni. Bonds-Schuld am 30. Juni 1899: $ 9 990 000 5 % I. Mortgage Gold-Bonds, $ 10000 000 General Mortgage Gold-Bonds, $ 10 000 000 Income Gold-Bonds = $§ 29 990 000. 5 % I. Mortgage Gold-Bonds: $ 10 000 000, davon in Umlauf Ende Juni 1899: $ 9 990 000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Jan. 1937. Zahlstelle: New York: Zahlung der Zinsen und des Kapitals steuerfrei in Gold. Als Sicherheit geniessen diese Bonds erstes Anrecht auf die Eisenbahn und die Gerechtsame der Gesellschaft, welche dieselbe jetzt besitzt oder später erwirbt, ferner ein erstes Anrecht auf alles Rollmaterial oder Ausrüstung, welche durch den Verkauf der hierfür reservierten First Mortgage-Bonds erworben werden. Die Bonds haben zweites Anrecht auf alles andere rollende Material und die Ausrüstung und auf das Recht der Western New York and Pennsylvania Railway Co., das Eigentum der Union *