60 Italienische Eisenbahnen. Terminal Railroad Company of Buffalo, New York, zu benutzen, sowie auf die Bonds und Stocks, die der Western New York & Pennsylvania Railway Company gehören und auf welche die zweiten Mortgage-Bonds der Gesellschaft erstes Anrecht haben: aber es ist den Besitzern der First Mortgage-Bonds das Recht reserviert, die Ausrüstung und das Terminaleigentum zu benutzen, selbst wenn das vorhergehende Pfandrecht erzwungen ee sollte. Aufgelegt am 25. u. 26. April 1888 in Frankfurt a. M., $ 2 000 000 zu 96 %. Kurs Ende 1890–99: 96, 98.80, 100.70, 98, 102.90, 106, 104.75, 106.50, 108.10, 109 %. Notiert in Frankfurt a. M. 3 % General Mortgage Gold-Bonds von 1895: Diese Bonds haben 3 % bis 1901 und Riesg 4 %. $ 10 000 000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. April 1943. Zahlstelle in Philadelphia, Zahlung der Zinsen und des Kapitals in Gold. – Kurs Ende 1895–99: 44.10, 47, 46.20, 53.40, 67.25 %. Notiert in Frankfurt a. M. Income Gold-Bonds von 1895: (5 % non- $ 10 000 000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: Die Bonds können bis zu 5 % Zinsen tragen je nach dem Reingewinn, die Zinsen sind in diesem Falle am 1. Nov. zu zahlen, bisher 0 %. Tilgung: Das Kapital ist am I. April 1943 fällig. Zahlst. in Philadelphia. Zahlung der Zs. und des Kapitals in Gold. Kurs Ende 1895–99: 14.60, 13.30, 11, 14.85, 21.90 %. Notiert in Frankfurt a. M. Usance: Seit 2. Jan. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 statt M. 4.25 gerechnet. Bilanz am 30. Juni 1899: Aktiva: Bahnbaukonto u. Ausrüstungen 51 400 321, Aktien u. Bonds 686 Vorräte 185 250, Guthaben 725 809, Verschiedenes 4631, Kassa 371 947. – Passiva: A.-K. 20 000 000, Bonds 29 990 000, Bondszinsen 342 745, Mortgage auf Grund- besitz 289 799, Löhne u. Hilfsgelder 367 544, Warrants 57 000, Verschiedenes 127, Ge- winnsaldo 2 327 219 Pofal 7 33 74 34 Gewinn u. Verlust 1898/99: Brutfoeinnahmen 3 291 411, Betriebsausgaben 2 272 945, Netto- betrag 1 018 466, andere Einnahmen 27 768. – Ausgaben: Bonds-Zs. u. Steuern 948 218, Überschuss 98 016 = Total $ 1 046 234. 3......... Itdlienische Eisenbahnen. Italienische M (Società Italiana per le Strade ferrate del Mediterraneo) in Mailand. Gegründet: Am 8. Juni 1885. Statut geändert am 11. April 1888, genehmigt durch Gesetz vom 20. Juli 1888. Zweck: Die Ges. übernahm den Betrieb des italienischen Mittelmeer-Eisenbahnen-Netzes in Gemässheit des Gesetzes vom 27. April 1885 und des zwischen der italienischen Regierung und dem Gründungskomitee der italienischen Eisenbahnen unter dem 23. April und 31. Ökt. 1884 abgeschlossenen Vertrages. Durch Vertrag vom 18. Jan. 1888 resp. 20. Juli 1888 wurde der Bau neuer Linien von ca. 400 km beschlossen. Der Staat liefert für diese Bauten die Schienen und das Geleismaterial exkl. Schwellen, zahlt eine jährliche Subvention von Lire 20.50 pro Kilometer von der Eröffnung des Betriebes ab bis Ende 1966, ausserdem gewährt derselbe steuerfrei eine Summe von Lire 18 010 754 in 11 gleichen Annuitäten à Lire 2 127 000 zahlbar am 1. Juli 1890–1900. Falls die Regierung für die Strecke Genua-Asti die doppelgeleisige Herstellung des Turchino- Tunnels verlangt, hat der Staat noch weiter Lire 8 750 000 steuerfrei in fünf Jahres- raten zu bezahlen. Alle Ausgaben für Erhaltung dieser neuen Linie ab Betriebs- eröffnung übernimmt die Gesellschaft, dafür erhält sie die sonst für neue Linien der Reserve für Schäden jährlich zuzuweisenden Lire 200 pro Kilometer. Laut Vertrag vom 20. April 1889 und 23. Dez. 1891, genehmigt durch Dekret vom 28. April 1889 und 24. Dez. 1891 übernahm die Gesellschaft den Bau von weiteren ca. 108 km langen Linien. Für die Linie Rom-Viterbo erhielt die Gesellschaft seitens der Provinz und Stadt Rom und anderer beteiligter Kommunen eine nicht zu erstattende Beihilfe von Lire 4 240 000, wogegen diese Verbände 20 % von der jährlichen Kilometer-Brutto- Einnahme dieser Linie über Lire 15 000 hinaus erhalten. Die Gesellschaft geniesst ferner auf 70 Jahre ab Betriebseröffnung von dem Staate eine jährliche Subvention von Lire 3000 für den Kilometer sämtlicher genannten Linien, an deren Einnahmen der italienische Staat nicht teilnimmt. Am 29. Jan. 1896 traf die Ges. mit der Regierung ein Übereinkommen in betreff des Baues der Strecke Balsorano-Avezzano der neuen Bahn Roccasecca-Avezzano und des Baues der Strecke Capezzano-Mercato