66 Osterreich-Ungarische Eisenbahnen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Juni. Stimmrecht: Je 20 Aktien = 1 St., ferner 1 privileg. Aktie = 1 St., Maximum 10 St.; ausser- dem noch in Vertretung 10 St. Gewinn-Verteilung: 1) Der für den Dienst der Anleihen nötige Betrag; 2) 10 % Dividende an die privileg. Aktien und der für die Tilgungsquote derselben nötige Betrag; 3) Tilgungs- quote für die Aktien; 4) 5 % Dividende an die Aktie; 5) Rückzahlung event. Vor- schüsse des Staates. Von dem alsdann noch verbleibenden Uberschuss 90 % an die Aktionäre und 10 % an die Gründer. Bilanz am 31. Dez. 1898: Aktiva: Erstes Netz 37 219 916, Verlängerung der Nordlinie 17 796 651, Belg. Linie Spa-Grenze 11 460 827, Verlängerung bis Esch 2 625 274, specielle Ausgaben der Zweiglinie Rumelange u. Dudelange 2 338 958, specielle Ausgaben der Linie nach Saint-Vith-Stolberg 2 289 037, Verlust auf Deckung des Kapitals 1 295 921, Kassa u. lauf. Rechnungen 480 734. – Passiva: A.-K., Oblig. u. Subventionen 67 444 786, Kapital der Verlängerung bis Esch 2 559 770, Kapital der Zweiglinie Rumelange u. Dudelange 2 250 799, Kapital der Verbindungslinie Trois Vierges-Preuss. Grenze 2 224 356, diverse Kreditoren 340 057, Gewinn 687 550. Sa. frs. 75 507 320. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Generalunkosten 82 871, Amort. alter Aktien 61 000, Amort. von 2 privil. Aktien 300, Zs. u. Amort. d. Oblig. 2 480 970, Steuern 32 448, Gewinn 687 550. — Kredit: Vortrag 2323, Zs. 2240, Annuität d. deutschen Verwaltung 3 000 000, Garantie- betrag für die Verlängerung bis Esch 154 292, do. für die Zweiglinien Rumelange-Dude- lange 87 835, do. für die Verbindungslinie Trois-Vierges-Preuss. Grenze 97 608, diverse Einnahmen 840. Sa. frs. 3 345 140. Gewinn-Verwendung: 14 frs. per Aktie Div. auf die alten Aktien 671 370, Div. auf die Privil. Aktien 3630, Vortrag 12 550. Dividenden 1857–98: 1, 1, 1, 1, 1, ½, 0, 0, 0, 1, 0, 2.40, 2.40, 2.40, 2.40, 2.60, 2.60, 2.60, 2.65, 2.65, 2.70, 2.70, 2.70, 2.70, 2.70, 2.80, 2.90, 2.90, 2.90, 2.90, 2.90, 3, 3, 3, 3, 3, 3, 2.90, 2.85, 2.80, 2.78, 2.80 %. Privilegierte Aktien stets 10 %. Die Aktien werden in Deutschland nicht gehandelt. Direktion: General-Direktor Van de Wynckele (auch Verwaltungsratsmitglied). Verwaltungsrat: Marquis de Sers, T. Dutreux, L. Metz. A. Jacqmin, Comte d'Albon. „ österreich-Lngarische Tisenbahnen. Brasso (Kronstadt)-Häromszéker Local-Eisenbahn Actien-Gesellschaft, Budapest. Gegründet: Am 1. Mai 1890. Koncession: Ab 18. April 1890 auf 90 Jahre. Zweck: Bau und Betrieb einer von Brassé (Kronstadt) einerseits bis Zernest, andererseits über Sepsi-Szent-György bis Kézdivãsärhely zu führenden Lokaleisenbahn, sowie einer von Brassé (Kronstadt) abzweigend bis Hosszüfalu führenden und als Dampf-Tramway zu betreibenden Flügelbahn etc. Die Betriebsführung der Hauptlinien ist auf Grund eines am 2. Juni 1891 abgeschlossenen Normalvertrages den Kgl. Ung. Staatsbahnen übertragen, während die Hosszuüfaluer Flügelbahn in eigenem Betriebe der Ges. steht. Steuerfreiheit: Die Ges. geniesst volle Befreiung von der Steuer, welche die zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Ges. zu entrichten haben, bezw. die Befreiung von der Erwerbs- und Einkommensteuer, sowie von der Couponsteuer für alle Titres und end- lich Befreiung von dem Couponstempel bis 18. April 1920. Diese Steuerfreiheit hört am 18. April 1900 dann auf, wenn der Reinertrag des Unternehmens auch nach Auf- nahme der Steuerbeträge in die Betriebsrechnung höher als 6 % des bewilligten Bau- kapitals sein sollte. Die Ges. verpflichtet sich, alle ihr als solcher auferlegten, gegen- wärtigen und zukünftigen Steuern auch in Zukunft, nach Aufhören der Steuerfreiheit zu Lasten der Betriebsrechnung selbst zu tragen. Die Befreiung von der Transport- steuer, welche letztere durch Erhöhung der Tarife vom Publikum einbehoben wird, gilt für 10 Jahre vom Tage der Koncessionierung. Rückkaufsrecht des Staates: 1) Der Staat ist berechtigt, das Eigentums- und Besitzrecht der Bahn in dem Fall einzulösen, wenn eine Hauptlinie gebaut wird, welche in der- selben Richtung zu führen ist, wie die koncessionierte Vicinalbahn. Als Einlösungs- bpreis gilt in den ersten 10 Jahren vom Datum der Koncessionsurkunde jener Betrag, welcher dem in der Koncessionsurkunde festgestellten Baukapital entspricht; nach 10 Jahren wird bei Ermittelung des Einlösungspreises das Reinerträgnis der letzten 7 Jahre derart als Basis genommen, dass nach Ausscheidung der ungünstigsten 2 Jahre der Einnahmendurchschnitt der verbleibenden 5 Jahre mit 5 % kapitalisiert, den Ein-