Osterreich-Ungarische Eisenbahnen. 69 Aufsichtsrat: Jul. Bodnär. A. Fenyvessy, K. Imrédy, Bela Kilenyi. Zahlstellen: Berlin: Mitteldeutsche Creditbank; Frankfurt a. M.: von Erlanger & Söhne, Gebr. Sulzbach; Wien: OÖsterreichische Länderbank; Budapest: Kasse der Ungarischen Staats- bahnen. Ferner für Stammaktien noch in Frankfurt a. M.: Bass & Herz. Die Zahlung der Dividende auf die Prioritätsaktien erfolgt halbjährlich am 1. Jan. und 1. Juli. die Superdividende am 1. Juli in Gold. Aufgelegt fl. 3 100 000 Prioritätsaktien am 19. Juni 1885 zu 97 % (fl. 1 = M. 2). Die St.-Aktien wurden aufgelegt in Frankfurt a. M. am 11. Mai 1887 2%% fH.1 8 0 7 = 0 0 Kgl. priv. Fünfkirchen-Barcser Eisenbahn in Budapest. Gegründet: Im Jahre 1867; letztes Statut vom 30. Okt. 1876. Zweck: Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Fünfkirchen über Szigetvär nach Barcs und Transportmittel für Personen und Frachten zu Wasser und zu Lande unter Beobachtung der bestehenden Vorschriften einzurichten. Koncession: 90 Jahre vom Tage der Betriebseröffnung ab gerechnet bis 6. Mai 1958. Staats- garantie: Der ungar. Staat garantiert für die Dauer der Koncession ein jährliches Reinerträgnis von fl. 350 000 Silber und ferner für den Anteil der Bahn an der 9 Investitionsanleihe (fl. Gold 312 800) fl. Gold 17 134.25 bis 1926. Der Betrag, welchen die Staatsverwaltung infolge der übernommenen Garantie zahlt, ist lediglich als ein mit 4 % jährlich verzinslicher Vorschuss zu behandeln. Vertrag mit der Regierung: Bei der Ermächtigung zur Konvertierung der Prioritätsanleihe von 1868 wurde am 25. April 1893 folgender Vertrag mit der Regierung geschlossen. Das bis zum Ablauf der Koncession garantierte Reinerträgnis von jährlich Silber fl. 350 000, ebenso die vom 1. Januar 1876 auf 50 Jahre zugesicherte Specialgarantie von jährlich Gold fl. 17 134.25 bleibt unberührt. Wenn das Reinerträgnis der Bahn den garantierten Betrag von fl. 350 000 übersteigt, so ist der Überschuss bis zur Höhe der Goldgarantie von fl. 17 134.25 an die kgl. ungar. Central-Staatskasse abzuführen. Sollte die Prioritätsanleihe von 1868 der Gesellschaft in eine Staatsanleihe konvertiert werden, so ist die Gesellschaft verpflichtet, aus dem garantierten Reinerträgnis von fl. 350 000 die auf die Prioritätsanleihe entfallende Annuität an die kgl. ungar. Central-Staatskasse abzuführen. Der auf die 5 % Verzinsung und die Tilgung der Aktien bestimmte Rest des garantierten jährlichen Reinerträgnisses wird für die Zeit vom 1. Januar 1893 bis Ende 1943 mit jährlich fl. 173 210, für das Jahr 1944 aber mit fl. 289 210 ermittelt, wohingegen für die Zeit vom 1. Januar 1945 bis zum Ablaufe der Koncession das gesamte garantierte Reinerträgnis von fl. 350 000 zur Verzinsung und Tilgung der Aktien zu verwenden ist. Diese Reinerträgnisse können in keinem Falle, also auch nicht im Falle eines Betriebsdeficits eine Reduktion erfahren, mit der alleinigen Ausnahme der Coupon-Stempelgebühren. Wenn der Reinertrag der Bahn in der Zeit bis zum Jahre 1926 das garantierte Jahreseinkommen von fl. 350 000 Silber und fl. 17 134.25 Gold, vom Jahre 1926 bis zum Ablauf der Koncession das garantierte Jahreseinkommen von fl. 350 000 Silber übersteigen sollte, so ist der berschuss in folgender Reihenfolge zu verwenden. a) zur Rückzahlung der auf die Investitionsanleihe geleisteten Garantie- vorschüsse samt 6 % Zinsen, b) zur Rückzahlung der zur Bedeckung allfälliger Betriebs- deficite samt 6 % Zinsen, c) von dem nachher noch erübrigten Betrage zu Gunsten des 4 % Garantiezinsen- und Vorschusskontos. ½ aber zu Gunsten der Aktionäre. Eine anderweitige Zurückzahlung der aus der Investitionsanleihe herstammenden Lasten und der eventuellen Betriebsdeficite wird von der Regierung nicht gefordert. Rückkaufsrecht: Die ungar. Regierung hat das Recht, nach Ablauf von 30 Jahren von der Koncessions-Erteilung an gerechnet, jederzeit gegen eine nach dem Durchschnittsertrage der letztvorhergegangenen sieben Betriebsjahre nach Abschlag der zwei ungünstigsten Betriebsjahre zu bemessenden, bis zum Ablaufe der Koncession zu zahlenden, auf den Bahnkörper sicherzustellende Jahresrente von mindestens 5 % des in der Koncession festgesetzten Nominal-Anlagekapitals einzulösen. Der Betrieb der Bahn wird auf Grund des Betriebsvertrages v. 21. März 1893 von der Dir. der Kgl. Ungar. Staatsbahnen geführt. Kapital: fl. Silber 3 464 200 in Aktien à fl. 200. Die Amortisation der Aktien erfolgt im Wege der Verl. innerhalb der Koncessionsdauer und beginnt nach erfolgter Amortisation der ausgegebenen Oblig. Den Besitzern der verlosten Aktien werden Genussscheine Verabfolgt, welche mit Ausschluss des Bezuges der 5 % Kapitalzinsen alle Rechte der Aktien, namentlich die Anteilnahme an der sich ergebenden Super-Div. gewähren. 5 % Silber-Prior.-Anleihe von 1867: fl. 3 449 000, in Umlauf Ende 1898: fl. 3 142 200 in Stücken à fl. 200. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Durch Verlosung am 1. Okt. per 1. April von 1868 ab bis 1944, Verstärkung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Adelssen, Bürger & Co.; Frankfurt a. M.: Bank für Handel u. Industrie; Wien: OÖsterr. Credit- Anstalt; Budapest: Ungar. Allg. Creditbank. Zahlung der Coupons unter Abzug von 5 % Steuer, der verlosten Obligationen in fl. Silber. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Beim Handel an der Berliner Börse seit 1. Juli 1893 fl. 100 = M. 170, in Frankfurt a. M. ――