Königreich Dänemark. — Republik San Domingo. .. Kopenhagen. Die Aktiva der Stadt betrugen exkl. der unproduktiven Anlagen (Rathaus, Wasser- werke etc.) Ende 1897 Kr. 57 434 700, die Passiva Kr. 45 517 978. Das Budget für 1900 wies Einnahmen und Ausgaben in Höhe von Kr. 13 298 487 auf. 3 3½ % Kopenhagener Stadt-Anleihe von 1886. M. 16 875 000 = Kr. 15 000 000 in Stücken à M. 300, 900, 1800. Zinsen: 2. Jan., 1. Juli. Tilgung: Jährlich ½ % und Zinsenzuwachs durch halbjährliche Auslosung; von 1900) ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Berliner Handels-Gesellschaft, Mendelssohn & Co., Rob. Warschauer & Co.; Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann, von Erlanger & Söhne; Hamburg: Norddeutsche Bank. Aufgelegt in Berlin, Frankfurt a. M. und Hamburg am 23: März 1886 zu 95.50 %. Kurs Ende 1890–99: In Berlin: 95.10, 89.75, 92.10, 93.60, 98.70, 100.30, 99, 99.50, 97.60, 90,10 %. — In Frankfurt a. M.: 95.80, 91, 93, 93, 98.60, 100, 98.80, 98.60, 97.20, 90.20 %. – In Hamburg: 9 25, 93 50, 100, 99, 99, 98 10, 90 %. 4 % Kopenhagener Stadt-Anleihe von 1892. M. 6 187 500 Kr. 5 500 000 in Stücken à M. 450, 900, 2250. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Von 1893 ab durch Auslosung nach einem Lilgungsplan im Laufe von 60 Jahren; von 1907 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Disconto-Gesellschaft; Hamburg: Norddeutsche Bank. Zahlung der Coup. und verlosten Stücke in Deutschland in Mark, bei der Anleihe von 1892 aber nur während dreier Jahre nach ihrer Verfallzeit, später nur in Kopenhagen in Kronen. Aufgelegt am 28. Juni 1892 zu 100.25 %. Kurs Ende 1892–99: In Berlin: 100.10, 100.90, 103.25, 103.25, 102.40, 103.25, 101.50, 100 %. – In Hamburg: 100.25, 100.60, 103, 103.75, 103, 103, 101.75, 100 %. Verj. der Coup. und verlosten Stücke in 20 J. n. F. 3 % Anleihe von 1895. Kr. 12 500 000 = M. 14 062 500 in Stücken von Kr. 4000, 2000 und 400 = M. 4500, 2250 und 450 auf den Inhaber lautend, umschreibbar auf Namen und zurück wieder auf den Inhaber. Zs. am 2. Jan. und 1. Juli, rückzahlbar ab 1897 im Laufe von 60 Jahren durch jährl. Ausl. im Sept. zum 2. Jan. nach Massgabe des Tilgungsplanes auf den Oblig. mit dem Recht, nach 1905 die Amortisation zu verstärken oder auch den Rest der Anleihe mit dreimonatiger Frist zu kündigen. Republik San Domingo. In Ausführung des Gesetzes vom 9. Aug. 1897 hat die Regierung von San Domingo mit den durch ihre Schutzkomitees vertretenen Inhabern der 4 % kons. Gold-Anleihe von 1893 ein Arrangement auf folg. Grundlage abgeschlossen: I. Der Nominalwert der Stücke bleibt unverändert. II. Die Zs. werden vorübergehend auf 2¾ % herabgesetzt und sind vom 1. April 1898 an halbjährl. am 1. April und 1. Okt. zum festen Umrechnungssatz von frs. 25 für £ 1 zahlbar. Sobald die für den Dienst der Dominicanischen Anleihen bestimmten Zolleinnahmen für ein Jahr den Betrag von £ 325 000 übersteigen, wird der Überschuss zur Heraufsetzung der Zs. dieser 2¾ % Anleihe bis zum ursprünglichen Zinsfuss von 4 % benutzt. Die zeit- weilige Herabsetzung des Zinsfusses wird auf den 4 % Oblig. durch Aufdruck eines Stempels vermerkt. III. Die bis zum 1. Okt. 1897 rückständigen Zs. werden in 2¾ % (konv. 4 %) Oblig. al pari, mit Zinsgenuss vom 1. Okt. 1897 an, bezahlt. IV. Die Schutzkomitees ernennen einen Kontrolleur und einen Unterkontrolleur, die das unbeschränkte Recht haben, die für die Sicherheit der Anleihen bestimmten Zoll- einnahmen zu beglaubigen und zu kontrollieren, und welche monatlich den dem Dienst der 2v % (konv. 4 %) Anleihe entsprechenden Teil der Zolleinnahmen bis zur Höhe der nötigen Zs. einem zu bestimmenden Bankhause in Brüssel oder Antwerpen auszuzahlen haben. Die einzureichen. Der Coup. per 1. April 1899 und folg. ist nicht bezahlt worden. Die von der Domini- Kanischen Regierung gemachten Anerbieten wurden von den Schutzkomitees in Antwerpen und Brüssel für unannehmbar erklärt; dennoch forderte die Regierung am 1. Juli 1900 die Besitzer zur Einreichung ihrer Titres bis 15. Juli 1900 auf, indem sie behauptete, dass das zwischen ihr und der Improvement Co. im März 1900 abgeschlossene, am 18. April 1900 vom ongress sanktionierte Abkommen von der Mehrheit der Anlehensgläubiger angenommen sei. Die wichtigsten Punkte dieses neuen Abkommens sind: 1) Bezahlung der Coup. bis 1. April 1903 einschl. in Titres einer 4 % Funding-Anleihe; 2) der Zinsfuss ist vom 1. Okt. 1899 ab auf 3 % festgesetzt; 3) die 4 % Anleihe von £ 350 000, die als Eigentum der Regierung bezeichnet wird, soll annulliert werden; 4) bis April 1903 sollen gegen 50 % aller Einkünfte zur Tilg. der schwebenden Schulden dienen, die niemals über 6 % Zs. erhalten werden; 5) alle Garantien sollen bestehen bleiben. Wie schon oben bemerkt, fand dieses Arrangement nicht die Zustimmung des Schutzkomitees, welches nun seinerseits im Juli 1900 die Besitzer von Dominik. Staatsanleihen aufforderte, ihre Titres zu deponieren in Antwerpen: Banque d'Anvers; Amsterdam u. Brüssel: Banque de Paris et des Pays-Bas. abzustempelnden Stücke sind vom 1. Okt. 1897 ab bei der Wechsler-Bank in Hamburg