4 Provinzial-Anleihen, landschaftliche Pfandbriefe etc. Bremenscher Ritterschaftlicher Credit-Verein in Stade. (Siehe Band I, Seite 41.) Der Zinsfuss der 3½ % Schuldbriefe soll vom 1. April 1901 ab auf 4 % erhöht werden. Die Schuldbriefe sind zur Abstempelung auf 4 % in der Zeit vom 15. Jan. bis 1. März 1901 bei der Kreditkasse in Stade oder Ephraim Meyer & Sohn in Hannover einzureichen. Hannoversche Landeskredit-Anstalt in Hannover. (Siehe Band I, Seite 43.) 4 % Hannoversche Landeskredit-Anstalt-Obligationen (unkündbar seitens der Anstalt auf 5 Jahre). M. 6 000 000 in Stücken à M. 200, 300, 500, 1000 u. 5000. Zs.: Ganzjährig, teils 2. Jan., teils 1. Juli. Zahlst.: Hannover: Hauptkasse der Kredit-Anstalt und deren Neben- kassen in Aurich, Göttingen, Lüneburg, Osnabrück und Stade, Hannoversche Bank, Hermann Bartels, Filiale der Dresdner Bank, Ephraim Meyer & Sohn. Aufgelegt in Hannover am 15. Nov. 1900 zu 99.40 %; die per 2. Jan. 1901 seitens der Inhaber gekündigten 3½ % Oblig. der Anstalt wurden unter gegenseitiger Verrechnung der Stück-Zs. ber 1. Jan. 1901 al pari in Zahlung genommen. Herzogliche Landes-Creditanstalt in Meiningen. (Siehe Band I, Seite 19.) 4 % Meininger Landes-Creditanstalt- Obligationen vom 1. Dez. 1900. M. 6 000 000 in Stücken à M. 100, 200, 300, 500, 1000, 2000. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. vom I. Juli 1906 ab per 2. Jan. des folgenden Jahres mit jährl. mind. 1 % und Zinsenzuwachs. Die Creditanstalt ist nach dem 1. Jan. 1906 befugt, mit Genehmigung des Herzogl. Staats- ministeriums ganze Klassen von Oblig. oder die in einem Jahre ausgegebenen Oblig. einer oder mehrerer Klassen, oder einzelne durchs Los bestimmte Oblig. aus den vom Vorstande gewählten Klassen durch öffentliche Bekanntmachung zu kündigen. Zahlst.: Meiningen: Kasse der Anstalt, Mitteldeutsche Kreditbank, Filiale Meiningen, B. M. Strupp, D. Mannheimer. Roth & Sohn; Berlin: Mitteldeutsche Kreditbank; Frankfurt a. M.: Mitteldeutsche Kreditbank. Aufgelegt in Berlin, Frankfurt a. M. und Hannover am 4. Dez. 1900 M. 2 500 000 zu 99.50 %. Kurs Ende 1900: In Berlin: 100.20 %. –— In Frankfurt a. M.: 100.30 % In Haünbpver 100.25 %. Verj. der Zinsabschnitte in 4 J. (K.), der verlosten Oblig. 30 J. (F.) Grundrenten- u. Hypotheken-Anstalt der Stadt Dresden in Dresden. Errichtet: Am 29. Sept. 1900 als eine gemeinnützige Anstalt durch Beschluss des Rates und der Stadtverordneten der Stadt Dresden, Statut genehmigt am 3. Okt. 1900 vom Kgl. Sächs. Ministerium des Innern. Die Anstalt ist Eigentum der Stadt Dresden und steht unter der verantwortlichen Oberleitung des Rates der Stadt. Zweck: Die Anstalt bezweckt, die Strassen- und Entwässerungsbauten, sowie die zur Beseitigung der Abfallstoffe dienenden Einrichtungen, welche im Inferesse der Erweiterung und Ausgestaltung der Stadt Dresden und der Wohlfahrt ihrer Bewohner durchzuführen sind, zu erleichtern, indem sie den Grundbesitzern gegen Belastung ihrer Grundstücke mit Renten die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt; ausserdem hat sie die Aufgabe, den Grundbesitz innerhalb der Stadt zu fördern, indem sie Darlehen gegen Hypothek gewährt. Die Höhe der der Grundrentenanstalt zu gewährenden jährlichen Rente und deren Dauer wird durch freie Vereinbarung zwischen der Anstalt und dem Rentenschuldner unter Be- obachtung folgender Punkte festgesetzt: 1) Die Rente darf nicht mehr als 6 % des von der Anstalt beschafften Kapitals zuzüglich eines Beitrags zum Verwaltungsaufwand und zum Reservefonds der Anstalt betragen. 2) Der Beitrag zum Reservefonds hat sich auf jährlich höchstens % des von der Anstalt beschafften Kapitals zu beschränken. Die Beiträge zum Verwaltungsaufwand sind so festzusetzen, dass ihr jährlicher Gesamtbetrag den nach dem Haushaltplane der Anstalt erforderten Verwaltungsaufwand in der Regel nicht übersteigt; mehr als ¼ % des von der Anstalt beschafften Kapitals dürfen sie keinesfalls betragen. Solange und soweit die laufenden Beiträge und etwaige sonstige Betriebsüberschüsse den Verwaltungsaufwand noch nicht zu decken vermögen, kann die Anstalt ausserdem bei Ge- währung des Kapitals von den Rentenschuldnern einen einmaligen Beitrag bis zu 2 % des beschafften Kapitals zum Verwaltungsaufwand erheben. 3) Die in der Rente enthaltene jährliche Tilgungsquote muss mindestens % des dargeliehenen Kapitals betragen. Die näheren Bestimmungen sind in jedem einzelnen Falle durch einen schriftlichen Vertrag, dem ein Tilgungsplan beizufügen ist, zu treffen. Die von der Anstalt zu leistenden Beträge