46 Italienische Eisenbahnen. Western New VYork & Pennsylvania Railway Company, Philadelphia. Gegründet: Im Jahre 1895, um das in der Zwangsversteigerung am 5. Februar 1895 er- worbene Eigentum der Western New York & Pennsylvania Railway Co. zu übernehmen und das Unternehmen derselben fortzusetzen. Die Betriebslänge der Strecken der Ge- sellschaft beträgt 633 Meilen. Im April 1900 machte die Pennsylvania Railroad Company die Offerte, für jede Aktie der Western New York & Pennsylvania Railway Company 18 % oder $ 9, für jeden Income Gold-Bonds von 1895 30 % oder $ 300 zu zahlen. Die Aktien u. Income Gold-Bonds waren bis 26. Mai 1900 zu hinterlegen in Frankfurt a. M. bei L. Speyer Ellissen; die Offerte wurde von der überwiegenden Mehrheit angenommen; die Auszahlung der Beträge erfolgte vom 15. Juni 1900 ab. Kapital: $ 20 000 000 in Aktien à $ 50. Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni. Bonds-Schuld am 30. Juni 1900: $ 9 990 000 5 % I. Mortgage Gold-Bonds, $ 10 000 000 General Mortgage Gold-Bonds, $ 10 000 000 Income Gold-Bonds = $ 29 990 000. 5 % I. Mortgage Gold-Bonds: $ 10 000 000, davon in Umlauf Ende Juni 1899: $§ 9 990000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Jan. 1937. Zahlstelle: New York: Zahlung der Zinsen und des Kapitals steuerfrei in Gold. Als Sicherheit geniessen diese Bonds erstes Anrecht auf die Eisenbahn und die Gerechtsame der Gesellschaft, welche dieselbe jetzt besitzt oder später erwirbt, ferner ein erstes Anrecht auf alles Rollmaterial oder Ausrüstung, welche durch den Verkauf der hierfür reservierten First Mortgage-Bonds erworben werden. Die Bonds haben zweites Anrecht auf alles andere rollende Material und die Ausrüstung und auf das Recht der Western New York and Pennsylvania Railway Co., das Eigentum der Union Terminal Railroad Company of Buffalo, New York, zu benutzen, sowie auf die Bonds und Stocks, die der Western New York & Pennsylvania Railway Company gehören und auf welche die zweiten Mortgage-Bonds der Gesellschaft erstes Anrecht haben: aber es ist den Besitzern der First Mortgage-Bonds das Recht reserviert, die Ausrüstung und das Terminaleigentum zu benutzen, selbst wenn das vorhergehende Pfandrecht erzwungen werden sollte. Aufgelegt am 25. u. 26. April 1888 in Frankfurt a. M., $ 2 000 000 zu 96 %. Kurs Ende 1890–1900: 96, 98.80, 100.70, 98, 102.90, 106, 104.75, 106.50, 108.10, 109, 120.10 %. Notiert in Frankfurt a. M. 3 % General Mortgage Gold-Bonds von 1895: Diese Bonds haben 3 % bis 1901 und hierauf 4 %. $ 10 000 000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: 1. April, 1. Okt. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. April 1943. Zahlstelle in Philadelphia, Zahlung der Zinsen und des Kapitals in Gold. – Kurs Ende 1895–1900: 44.10, 47, 46.20, 53.40, 67.25, 94 %. Notiert in Frankfurt a. M. Income Gold-Bonds von 1895: (5 % non-cumulative) $ 10 000 000 in Stücken à $ 1000. Zinsen: Die Bonds können bis zu 5 % Zinsen tragen je nach dem Reingewinn, die Zinsen sind in diesem Falle am 1. Nov. zu zahlen, bisher 0 %. Tilgung: Das Kapital ist am I. April 1943 fällig. Zahlst. in Philadelphia. Zahlung der Zs. und des Kapitals in Gold. Kurs Ende 1895–1900: 14.60, 13.30, 11, 14.85, 21.90, 30.50 %. Notiert in Frankfurt a. M. Usance: Seit 2. Jan. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 statt M. 4.25 gerechnet. Gewinn u. Verlust 1899/1900: Bruttoeinnahmen 3 803 584, Betriebsausgaben 2 889 513, Netto- betrag 914 071, andere Einnahmen 41 599. – Ausgaben: Bonds-Zs. u. Steuern 920 875, Überschuss 34 795 = Total $ 955 670. = §――― = 83 Italienische Eisenbahnen. Italienische Mittelmeer-Eisenbahnen-Gesellschaft (Societaà Italiana per le Strade ferrate del Mediterraneo) in Mailand. Gegründet: Am 8. Juni 1885. Statut v. 16. Juni 1885 geändert am 11. April 1888, genehmigt durch Gesetz v. 20. Juli 1888 und am 26. Nov. 1897, genehmigt durch Dekret v. 24. Febr. 1898. Zweck: Die Ges. übernahm den Betrieb des italienischen Mittelmeer-Eisenbahnen-Netzes in Gemässheit des Gesetzes vom 27. April 1885 und des zwischen der italienischen Regierung und dem Gründungskomitee der italienischen Eisenbahnen unter dem 23. April und 31. Okt. 1884 abgeschlossenen Vertrages. Durch Vertrag vom 18. Jan. 1888 resp. 20, Juli 1888 wurde der Bau neuer Linien von ca. 400 km beschlossen. Der Staat liefert für diese Bauten die Schienen und das Geleismaterial exkl. Schwellen, zahlt eine