Landschaftliche Pfandbriefe 57 zur Verteilung kommt, massgebend. Die fünfjährigen Div.-Coupons der Kapitaleinlagen auf den Inhaber (Pfandbriefe) sind am Zinstermine des betreffenden Jahres fällig. Zur Erhebung dieser Div. werden je für 5 aufeinander folgende Jahre besondere Coupons in der Art ausgegeben, dass am Schlusse jeder 5jährigen Periode oder im Falle der früheren Ausl. bei Verfall die Div. der abgelaufenen Jahre erhoben werden kann. Bilanz am 31. Dez. 1900: Aktiva: Geschäftshaus der Allg. Rentenanstalt in Stuttgart 255 000, Grundstück in Berlin 137 000, Hypoth. 67 707 673, Darlehen auf Wertpapiere 1 820 367, do. auf Pfandforderungen mit dopb. hyp. Sicherheit 202 251, Wertpapiere 1 717 368, Dar- lehen auf Policen 1 285 700, Wechsel 3 339 853, Guthaben bei Bankhäusern 420 263, do. bei anderen Versich.-Ges. (Präm.-Res. der Rückversich.) 48 420, rückständige Zs. auf Hypoth. 21 633, unverfallene Zinsraten von Hypoth.- u. Faustpfand-Darlehen 954 158, Stück-Zs. auf Wertpapiere 15 788, Aussenstände bei Agenten 123 349, gestundete Prämien 729 740, Kassa 166 370, Mobilien 14 500. Passiva: Allg. R.-F. 2 765 923, Spec.-Res.: a) Sicherheits-F. der Lebensversich. mit Kriegsversich.-F. 2 026 695, bp) do. der Renten- u. Kapitalversich. 738 446, R.-F. der Rotten- burger Witwenkasse 49 074, Schadenreserven 827 571, Prämienüberträge der Lebensversich. 1 125 647, Prämienreserve: a) Lebensversich. (Todesfall) 16 204 645, b) Kapitalversich. (Er- lebensfall) 4 347 172, c) Rentenversich. 28 233 056, d) Rottenburger Witwenkasse 22 031, e) Ludwigs-Louisen-Stiftung 100 329, Gewinnreserve der Versicherten 698 826, Depositen- gelder 10 496 261, Pfandbr. 9 168 517, Div.-F. der Pfandbr.-Inh. 2912, vorausbez. Prämien 4596, Pensions-F. der Anstaltsbeamten 305 061, Überschuss 742 673. Sa. M. 77 859 434. Gewinn 1896–1900: M. 623 704, 554 276, 847 279, 641 122, 742 673. Verwendung: 1) Mit dem 31./12. 1901 ist den für dieses Jahr div.-ber. Mitgliedern bei der Rentenversich. auf eine volle Mark Rente 3 Pfg. Div. auszubezahlen und den aufgeschobenen Renten, sowie den Kapitalversicherungen auf je M. 20 Deckungskapital 3 Pfennige als Div. gutzuschreiben. 2) Ebenfalls auf den 31. Dez. 1901 ist den am Schlusse des vorigen Jahres vorhandenen Mitgliedern der Lebens- und Überlebensversicherung, mit Ausschluss der 1900 Ein- getretenen, eine Div. von 30 % der Jahresprämie (ausschliesslich der Zusatzprämie für Abkürzung) zu gewähren. Die auf sämtliche Prämienversicherungen fallende Div. soll an den Prämien des Jahres 1902 abgezogen werden. Den mittels einmaliger Einlage Ver- sicherten wird die Div. gutgeschrieben, sofern sie nicht bei Eingehung der Versicherung die Erhebung der Div. sich vorbehalten haben. 3) Der Serie I u. II der 3½ % Pfandbr. ist eine Div. von 5 Pfennige auf M. 100 Kapital auf 31. Dez. 1901 gutzuschreiben. Regierungskommissär: Reg.-Dir. von Maginot. Gesellschaftsausschuss: Dir. von Schleicher, Präs.; Komm.- Rat A. Moser, Vicepräs.; Kaufm. Heinrich Binder; Militärintendant von Eürger; Oberfinanzrat von Currlin: Geh. Komm.-Rat C. Dörtenbach; Ministerialrat Dr. von Geyer; Oberbaurat Kohler; Hofrat Kuhn, Kaufm. Gustayv Müller; Reg.-Dir. von Nestle; Redakteur Dr. Schönleber; Stadtpfleger Warth; Präs. von Wintterlin. Verwaltungsrat: Komm.-Rat G. Pfaff, Dir.; Rechtsanwalt Scheurlen, Rechtsrat; J. Huber, stellv. Dir.; Kfm. Adolf Pelargus; Kfm. Otto Mayer; Kfm. Karl Kapff. Bayerische Landwirthschaftsbank. eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in München. Gegründet: Am 2. Dez. 1896; ins Genossenschaftsregister eingetragen am 9. Dez. 1896. Die Thätigkeit wurde am 1. April 1897 begonnen. Zweck: Die Genossenschaft ist berechtigt, bis zur Höhe der gegen hypoth. Sicherstellung an Mitglieder gewährten Darlehen verzinsliche Pfandbr. auszugeben. Die Regierung hat für die Bank einen Kgl. Kommissar ernannt, welcher in die Geschäfte der Bank jederzeit Einsicht nehmen kann und den Sitzungen des Vorst. u. A.-R. beiwohnt. Der Kgl. Kommissar bestätigt auf den Pfandbr. durch Unterschrift, dass ihm der Nachweis geliefert wurde über der Bank zustehende, unkündbare Hypoth.-Ausstände in mindestens gleicher Höhe des Gesamt- betrages der ausgegebenen, unkündbaren Pfandbr. Die Belehnung gegen hypoth. Sicher- heit kann bis zur Hälfte des ermittelten Wertes der zur Sicherheit Pestimmten Grund- stücke erfolgen. Die Wertsermittelung geschieht nach dem von den Kgl. Ministerien genehmigten Taxreglement, auf Grund von Gutachten der sachverständigen Beamten der Bank und von aufgestellten Vertrauensmännern. Wenn der Kurs der auszugebenden Pfandbr. unter Pari steht, so bleibt es dem Ermessen des Vorst. überlassen, auf Antrag des Darlehensnehmers die Differenz zwischen dem Nennwerte und dem Kurswerte der Pfandbr. durch Gewährung barer Zusatzdarlehen auch bei erreichter Beleihungsgrenze bis zum Höchstbetrag von 5 % des Pfandbr.-Darlehens auszugleichen. Die Zusatzdarlehen werden aus den laufenden Mitteln der Bank gewährt, durch Hypoth.-Eintrag im gleichen Rang mit den Pfandbr.-Darlehen versichert und durch Amortisation oder Ratenabzahlung längstens binnen 10 J. getilgt. Die Höhe der Verzinsung der Zusatzdarlehen bleibt der Vereinbarung zwischen dem Vorst. und dem Darlehensnehmer überlassen. Kapital: Die erforderlichen Betriebsmittel werden gebildet 1) durch die Geschäftsanteile, 2) durch die vom Staate gewährten Vorschüsse und Zuschüsse, 3) durch Ausgabe von