60 Inländische Staatspapiere, Fonds etc. Reorganisationsplan der Gesellschaft: Nachdem schon längere Zeit ungünstige Gerüchte über die Lage der Ges. verbreitet waren, stellte es sich bei gewissenhafter Bilanzierung im März 1898 heraus, dass nur durch ein Entgegenkommen der Gläubiger die Ges. vor einem gänzlichen Zusammenbruch gerettet werden konnte. Der Reorganisationsplan der Dir., welcher in der G.-V. vom 23. April 1898 die einstimmige Genehmigung der Genossen erlangte, war folgender: die Genossen decken durch Übernahme neuer Ge- schäftsanteile à M. 2000, wodurch 1¾ Millionen beschafft werden, die Hälfte der Unter- bilanz; die 4½ % und 4 % mit 110 % rückzahlbaren Pfandbr. werden auf 3½ % zu pari rückzahlbar, die anderen 4 % und 3½ % Pfandbr. auf 3 % zu pari rückzahlbar kon- vertiert. Für die Konvertierung ist bei der Bank für Handel und Industrie in Berlin ein Garantiefonds von mindestens M. 500 000 zu deponieren. (Dieser Fonds besteht aus M. 332 550 Solawechseln, M. 96 190 Hypotheken-Forderungen, M. 68 925 Effekten und Sparkassenbüchern, M. 124 250 Lebensversicherungen; der wirkliche Wert des Garantiefonds wird auf M. 510 000 geschätzt, er dient zur besonderen Sicherheit für die- jenigen Inhaber von Pfandbr., welche der Konvertierung zugestimmt haben, und zwar wegen derjenigen Forderungen, welche im Falle des Konkurses der Genossenschaft in Höhe des Ausfalls gemäss § 116 Absatz 2 des Genossenschaftsgesetzes vom 1. Mai 1899 jenen Pfandbr.-Inhabern gegen die Genossen zustehen würden. Der Fonds bleibt so lange in Verwahr der Bank für Handel und Industrie zu Berlin und kann erst dann seitens des Vorstandes der Genossenschaft wieder abgehoben werden, wenn der Bank seitens des Vorstandes mitgeteilt wird, dass die Unterbilanz getilgt und der verloren gegangene R.-F. von M. 540 000 wieder angesammelt ist.) Die Pfandbr. waren zum Zwecke der Konvertierung in der Zeit vom 23. Mai bis 18. Juni 1898 einzureichen; von den umlaufenden Pfandbr. im Betrage von M. 41 058 800 wurden M. 35 615 500 zur Kon- version eingereicht. Denjenigen Pfandbriefbesitzern, welche in die Konvertierung nicht willigen, haftet weder der Garantiefonds, noch kann ihnen eine regelmässige Auslosung zu pari gewährleistet werden. Die G.-V. beschloss ferner die Wahl einer fünfgliederigen Revisionskommission zur Feststellung etwaiger Regressansprüche an die alte Verwaltung. In der G.-V. v. 14. Febr. 1901 bemerkte Dir. Eupel, dass das Bestreben der Verwaltung dahin gehe, nach Tilg. der Unterbilanz Geschäftsanteile zu sammeln, um den durch die Zuzahlung so ausserordentlich geschädigten Genossen gerecht zu werden, und dass das Endziel der Bemühungen der Verwaltung sei, in irgend einer Weise aus den Fesseln der unbeschränkten Haftpflicht herauszukommen. Aus dem von der Revisionskommission in der G.-V. erstatteten Berichte ist hervorzuheben, dass nach dem freisprechenden Urteil in dem gegen die Aufsichtsratsmitglieder angestrengten Prozesse nur noch gegen die früheren Dir. vorgegangen werden könne. Diese haben aber den Offenbarungseid ge- leistet, es würden daher die Klagen gegen die Dir., bei denen es sich um ein Gesamt- objekt von M. 80 000 handelt, einen praktischen Erfolg kaum haben. Andererseits haben die Dir. Uhsadel und Thym Gegenklagen wegen vorenthaltener Pension von je M. 4500 und von Blumenthal einen Ersatzanspruch von M. 100 000 wegen Suspendierung von seinem Amte erhoben, alle diese Prozesse schweben noch, und die Revisionskommission ist der Ansicht, bis zur Erledigung der Prozesse, die von der gegnerischen Seite aus- gehen, die ihrerseits angestrengten Prozesse ruhen zu lassen. Die Prozesse, welche gegen frühere Aufsichtsratsmitglieder wegen Rückzahlung der zu unrecht erhaltenen Tant. angestrengt worden sind, schweben noch, sollten dieselben Erfolg haben, so werden noch gegen die weiteren Mitgl. des früheren A.-R. Prozesse angestrengt werden. Kapital: Das Grundkapital wird durch die Geschäftsanteile der Mitglieder gebildet; der Pfandbriefe in Umlauf Ende 1900: M. 35 788 900 Geschäftsanteil jedes Genossen beträgt jetzt M. 2000, wovon M. 1000 bis 1. Juli 1898 und der Rest durch zwei Teilzahlungen von je M. 500, zahlbar am 1. Jan. u. 1. Juli 1899, zu entrichten war. Leider ist, wie die Geschäftsberichte pro 1898 und 1899 besagen, nur ein Teil der Genossen ihren Verpflichtungen nachgekommen, gegen die säumigen Genossen ist die Verwaltung gerichtlich vorgegangen; nach dem Geschäftsbericht pro 1900 schweben Klagen gegen säumige Genossen wegen der I. Geschäftsanteilsrate 89, wegen der II. u. III. Ge schäftsanteilsrate 6. Die Zahl der Genossen betrug am 31. Dez. 1900 620; mit dem Schluss des Geschäftsjahres 1900 sind weitere 102 Mitglieder ausgeschieden, sodass am 1. Jan. 1901 die Zahl der Genossen 518 betrug. ). Als Sicherheit für die Pfandbr. und deren pünktliche Verzinsung und Ausl. haften a) die im Besitz der Ges. befindlichen Grund- buchforderungen, b) das Grundkapital, der Amortisationsfonds, die R.-F., die Spec.-R.-F. und die solidarische Haftpflicht der Genossen. 4½ % Pfandbriefe zu 110 % rückzahlbar. In Umlauf Ende 1900: M. 1 895 100 in Stücken à M. 300, 600, 1500, 3000. Zs.: 2. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. im Febr. per 1. Juli mit jährl. mindestens ½ % und Zinsenzuwachs. Der grösste Teil wurde zur Kon- vertierung im Juni 1898 eingereicht. Zahlst.: Stettin: Eigene Kasse; Berlin: Bank für Handel u. Industrie; Bremen: J. Schultze & Wolde; Danzig: Meyer & Gelhorn; Dresden: Creditanstalt für Industrie und Handel; Halle: H. F. Lehmann; Hamburg: Commerz- u. Discontobank; Hannover: Hermann Bartels; Königsberg: Vereinsbank; Leipzig: Knauth, Nachod & Kühne: Lübeck: Commerzbank; Magdeburg: Alb. Voegt & Co.; Olden-