148 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. Oblig. und Konnossemente, Gold- und Silberbarren und Münzen, sowie Pretiosen. Falls die Mittel der Bank zur Befriedigung aller Bedürfnisse nicht genügen, darf die Regierung bis zu der ihr angemessen erscheinenden Höhe, mit Genehmigung der Nationalversammlung, der Bank die Ausgabe von Oblig. gestatten. Die hypothekarischen Darlehen werden nur gegen erste Hypothek gewährt, und darf der Betrag des Darlehens die Hälfte des Verkaufswertes des verpfändeten Grundstückes nicht übersteigen. Auf Grund der Gesetze vom 30. Juni (alt. St.) 1886 und vom 15. Dez. (alt. St.) 1891 ist die Bank ermächtigt, für die im Art. 32 ihrer Statuten vorgesehenen Zwecke ein Anlehen bis zum Betrage von frs. 30 000 000 auf- zunehmen und gegen dieses Anlehen Oblig. auszugeben. Durch das in Ausführung besagter Gesetze vom 22. April (alt. St.) 1893 erlassene Reglement ist der Betrag der auf Grund von bereits gewährten Hypoth.-Darlehen auszugebenden Pfandbr. auf M. 24 000 000 = frs. 29 760 000, eingeteilt in 3 Serien von je M. 8 000 000 = frs. 9 920 000 festgesetzt worden. Die Pfandbr. sind in erster Reihe sichergestellt durch die aus den Hypoth.-Darlehen resultierenden Forderungen, auf Grund deren die Pfandbr. ausgegeben sind. Die Inhaber der Pfandbr. haben ein bevorzugtes Sonderrecht auf diese Forderungen und die Eingänge auf dieselben sind vorzugsweise für die Verzinsung und Tilg. der Pfandbr. verhaftet. Die hypothekarischen Forderungen und deren Erträgnisse können erst dann von anderen Gläubigern der Bul- garischen Nationalbank in Anspruch genommen werden, nachdem die Inhaber der Pfandbr. wegen Kapital und Zs. vollständig befriedigt worden sind. Um diese Garantie wirksam zu machen, werden die von den Darlehensempfängern ausgestellten Solawechsel, ebenso wie die darauf bezüglichen Hypothekenurkunden getrennt von den übrigen Aktiven der Bul- garischen Nationalbank aufbewahrt und verwaltet. Zu diesem Zwecke sind alle Dokumente in einem Tresor mit Doppelverschluss gelegt und befindet sich der eine Schlüssel im Ver- wahr der Bank und der andere im Verwahr eines Kommissars, welcher durch die bulgarische Regierung mit Zustimmung der Deutschen Bank und der Dresdner Bank in ihrer Eigenschaft als Vertreter der Pfandbrief-Inhaber zu ernennen ist. Der Kommissar hat darüber zu wachen, dass jeder ausgegebene Pfandbr. durch eine Hypoth.-Forderung von mindestens gleichem Betrage sichergestellt und das bezügliche Hypoth.-Dokument deponiert ist. Er wird auf jedem Pfandbr. bescheinigen, dass derselbe durch eine hypothekarische Forderung von mindestens gleichem Betrage garantiert ist. Der Betrag der in Umlauf befindlichen Pfandbr. darf niemals den Betrag der gewährten Hypoth.-Darlehen überschreiten. Ausserdem haftet für die Pfandbr das gesamte Vermögen der Bulgarischen Nationalbank. Das Reinerträgnis der Bank betrug seit ihrer Errichtung: Jahr Eingez. Kapital Reingewinn Jahr Eingez. Kapital Reingewinn 1885 frs. 6 000 000.– 652 000.– 1893 frs. 9 120 349.75 17177 307.91 1886 „ 6 200 060.– 650000.– 1894 „ 9 120350.—– 1266 685.– 1887 „ 8 000 000.– 780 000.– 1895 „ 9 120 350.– 1 491 877.– 1888 „ 8 690 904.94 674 000. 1896 „ 9 120 350.– 1699 9983 1889 „ 10 1 046 690.48 1897 „9 120 350.– 1.255 707.– 1890 „ 9 120 349.75 1 000 100.57 1898 „ 9 120 350.– 1 276 608.89 1891 „%9 1333 126.91 1899 „.... 1 286 346.68 1892 9 120 349.75 1 031 687.59 1900 „ 9 120 350.– 1 417 856.40 6 % Bulgarische Nationalbank Gold-Pfandbriefe, I. Serie M. 7 250 000 in Stücken à M. 500, 1000. Zs.: 1. Mai, 1. Nov. Tilg.: Jährl. 1 % und Zs.-Zuwachs durch Ausl. am 1. Nov. per 1. Mai des folg. Jahres; vom 1. Mai 1898 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlst.: Deutsche Bank in Berlin, Bremen, Frankfurt a. M., Hamburg, München; Dresdner Bank in Berlin, Dresden, Hamburg; Jacob Landau in Breslau. Aufgelegt in Berlin am 21. Juni 1894 zu 96.75 %. Kurs Ende 1894–1900: 95.40, 86, 93, 91.90, 96.40, 86.90, 83.60 %. Notiert in Berlin. 6 % Bulgarische Nationalbank Gold-Pfandbriefe, II. Serie. M. 8 000 000. Stücke, Zs., Tilg. und Zahlst. wie bei Serie I. Eingeführt in Berlin im Febr. 1895 zu 94.75 %. Kurs: Wie Serie I. Verj. der Coup. in 5 J., der verlosten Stücke in 30 J. n. F. Gewinn u. Verlust: Einnahmen: Zs. 7 471 773, Kommissionen u. Kursdifferenz 330 410, Agio 101 531, Diverse 17 950. – Ausgaben: Generalunkosten 706 548, Zs. 4 990 041, Abschreib. 37 516, Kursdifferenz auf Oblig. 80 000, Ausgaben für den Druck von Banknoten 13 920, Spec.- R.-F. 320 000, Agio 351 712, Diverse 4071, Reingewinn 1 417 856. Sa. frs. 7 921 664. Bilanz am 31. Dez. 1900: Aktiva: Nicht eingezahltes Kapital 879 650, Kassa: in Gold 4 474 608, in Silber 8 784 745, Effekten 23 060 864, Pfanddarlehen 2 029 965, Hypoth.-Darlehen 32 787 758, Darlehen an landwirtsch. Kassen 1 401 149, Kommunaldarlehen 15 054 298, Darlehen an den Staat 992 745, lauf. Kredite 45 805 140, Depots 9 999 465, Garantien auf Depots von Staatspapieren 6 778 155, Kursdifferenzen a. Hypoth.-Oblig. 2 072 000, Grundstücke u. Mobilien 1 125 180, Staats-F. 2 088 243, Diverse 1 683 830. – Passiva: Grundkapital 10 000 000, R.-F. 3 589 627, umlauf. Noten: in Gold 6 736 625, in Silber 15 089 935, Hypoth.-Oblig. 18 191 974, Inkasso-Effekten 1010 921, Buchschulden 22 136 531, Depots 69 261 338, Hinterlegungen 9 999 465, Reescomptierungen 1 161 899, Spec.-R.-F. 421 623, Gewinn-Verwendung: 3 % Tant. an die An- gestellten 42 535, 10 % zum R.-F. 141 785, 87 % an den Staat 1 233 536. Sa. frs. 159 017 794.