Republik Chile. Republik Chile. Stand der Staatsschuld am 31. Dez. 1899. A. Aussere Anleihen. In Umlauf 1) 4½ % Anleihe von 1885 im Nominalbetrage von . . . £ 8908 900 2% 2)7 4½ % 9 „ %%%%%% „ 5 416 300 3) 4½ % „... „%%%% „ 1953% 4) 4½ % „189889 „ %%%%% „ 1 451 380 „ „1 %%%%% „ 1718 700 36 % 3 „ 3 „„%%%% .. „ 33 4 % 3 „ 5 %%%%% „ 98 0 8) 4½ % „.. 3%%% % „ 1 944 500 „„ 3 „ 3 ... .. „ 3927 909 10) 4½ % „ 6 „ „%%%...... „ 260 080 „ 1894 (v. der Stadt Valparaiso aufgen. u. durch Ges. v. 15. Sept. 1897 seitens des Staates Übern.) „ 200 000 179 900 12) 5 % Schatzscheine vom 28. Juni 1898. %%%% ......... 3 166 666 Sa. 17 571 706 = $ 234 289 413 B. Innere Schuld. Urspr. In Umlauf 1) Stadtanleihen, vom Staate übern. mit versch. Zinsfuss. $ 8 429 432 $ 1 903 532 2) Kapital der Ablösung der Reallast(en. „20 827 202 3) 3 % konsolid. Anleihe im Nominalbetrage von.. „ 4 266 245 2 9 4) Staatspapiergeld lt. Gesetz vom 31. Juli 1899. „50000 000 5) Staatspapiergeld älterer Emissionen... „ 1 119 639 Sehatzscheine en 13. Mai 189900 5 200 Sa. $ 75 964 770 Eisenbahnen 1899: Staatsbahnen 1986,5 km, Privatbahnen 2300 km, zus. 4286,5 km in Betrieb. Budget für 1901: Einnahmen $R 111 432 386, Ausgaben $ 111 170 282. Chile hat durch die Gesetze vom 26. Nov. 1892 und 10. Febr. 1895 die Umwand- lung seines Papiergeldes beschlossen und ist nach 17 jähriger Papierwirtschaft vom 1. Juni 1895 ab zur Goldwährung übergegangen. Es werden dreierlei Goldmünzen ge- schlagen, und zwar mit demselben Feingehalte wie die englischen Goldmünzen: der Gold- Escudo (5 Pesos) im Gewichte von 3 , 1 (früherer Silber-) Peso = 1 =4M., 5 - 1 Peso Papier = ca. 1 M., der Doblon (10 Pesos) im Gewichte von 6 g und der Condor (20 Pesos) im Gewichte von 12 g. Daneben sollen Silberpesos im Gehalte von 8/00o und im Gewichte von 20 geprägt werden, wovon Niemand mehr als 50 Pesos in Zahlung zu nehmen verpflichtet ist, und die jederzeit bei den Staatskassen in Gold umgewechselt werden können. Chile hat ein festes Verhältnis für Gold und Silber angesetzt, nämlich 3 g Gold gleich 100 g Silber im Feingehalt von 835, also etwa 1: 30. Es waren für Pesos 29 459 364 Staatsnoten umzuwandeln, wozu ein Umwandlungsfonds von Pesos 39 419 000 gebildet wurde. Der Staat wollte auch sämtliche im vollen Betrage gewährleisteten Banknoten im Gesamt- betrage von ca. Pesos 17 000 000 einziehen; die Banken sollten die vom Staate eingelösten Noten monatlich abnehmen und mit dem Betrag, der auf diese Weise vereinigt wurde, sollte die auswärtige Schuld in sechsmonatigen Zahlungen eingelöst werden. Die Ausführung dieser Gesetze begegnete indes grossen Schwierigkeiten, so dass 1897 eine Botschaft des Präsidenten an den Kongress eine Reform des Checkgesetzes für unerlässlich erklärte. Durch das neue Gesetz wurde den Banken die Notenausgabe gegen Hinterlegung von 20 % in nationaler Goldmünze und 80 % in Hypothekarwechseln der Nationalbanken, Schatzscheinen und municipalen vom Staat garantierten Bonds, welche zu 90 % ihres Marktwertes eingeschätzt werden, bei dem Emissions- und Konversionsbureau gestattet. Das Konversionsbureau bezahlt jede bei ihm eingereichte Note in Gold und teilt täglich den Banken die so ein- gelösten Beträge mit. Falls eine Bank nicht innerhalb 24 Stunden diese Noten aus dem Konversionsbureau zurückzieht, realisiert das letztere einen entsprechenden Teil der als Garantie hinterlegten Werte. In derselben Weise wird vorgegangen, wenn eine Bank die Zahlungen einstellt oder in Liquidation tritt. Die Banknoten werden bei allen öffentlichen Kassen für Steuern und andere fiskalischen Leistungen in Zahlung genommen. Im Sommer 1898 sah sich die Regierung wegen der allgemeinen Handels- und Bankenkrisis, welche in Chile hauptsächlich durch die Grenzstreitigkeiten mit Argentinien zum Durchbruch kam, zu einer Neuausgabe von $ 50 000 000 Zwangsnoten genötigt. Das Gesetz vom 31. Juli 1898, durch welches die Papierwährung wieder eingeführt wurde, hat zugleich Bestimmung über Ansammlung von Fonds getroffen, welche die für den 1. Jan. 1902 festgelegte Rückkehr zur Goldwährung ermöglichen sollen; am 31. Dez. 1899 waren auf Grund des Gesetzes vom 31. Juli 1898 $ 50 000 000 Papiergeld ausgegeben.