156 Ausländische Staatspapiere, Fonds etc. soll jeweilig der Bestand des Amort.-F., nachdem die Zs. für die Oblig. in Abzug gebracht sind, zur Einlösung der vom Verein ausgestellten Oblig. verwendet werden. Der Verein ist indessen auch berechtigt, einen grösseren Betrag oder sämtliche im Umlaufe befindlichen Oblig. zu tilgen. Die von dem Vereine ausgestellten Oblig. geniessen unbedingte Zinsgarantie des dänischen Staates bis zur Rückzahlung des Kapitals; in Dänemark dürfen Mündelgelder und die Kapitalien öffentlicher Stiftungen in Oblig. des Vereins angelegt werden. Geschäftsjahr: 1. April bis 31. März. 3½ % Obligationen (Pfandbriefe) Abteilung I. Kr. 15 000 000, in Umlauf am 31. März 1900 Kr. 9 202 800, in Stücken à Kr. 50, 200, 400, 500, 2000 = M. 56.25, 225, 450, 562.50, 2250. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. bis spät. 1960. Zahlst.: Berlin: Direction der Disconto- Gesellschaft, S. Bleichröder; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Hardy & Hinrichsen; Kopenhagen: Rubin & Bing. Zahlung der Zs. und verlosten Stücke in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungskurse von Kr. 100 = M. 112.50. Aufgelegt in Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg am 5.–7. März 1889 zu 98.50 %. Kurs Ende 1889–1900: In Berlin: 96.50, 92, 91, 93.25, 92.75, 99.40, 98.75, 99.90, –, –, –, 87.50 %. – In Frankf. a. M.: 96.50, 91.90, 91, 92.50, 92, 98.60, 99, 98.80, 99, 96, 89, 88.10 %. –— In Hamburg: 96.25, 92.50, 90.75, 93.60, 93.25, 99, 99, 99, 99, 94.60, 89, 88 %. 4 % Obligationen (Pfandbriefe) Abteilung I. Kr. 6 000 000, in Umlauf am 31. März 1900 Kr. 744 700 in Stücken à Kr. 50, 200, 400, 500, 2000 = M. 56.25, 225, 450, 562.50, 2250 = £ 2.15, 11, 22, 27.10, 110. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Tilg.: Durch Verl. bis spät. 1959. Zahlst.: Berlin: Direction der Disconto-Gesellschaft, S. Bleichröder; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne; Hamburg: L. Behrens & Söhne, Hardy & Hinrichsen; Kopenhagen: Rubin & Bing; London: C. J. Hambro & Son. Zahlung der Zs. und verlosten Stücke in Deutschland in Mark zum festen Umrechnungskurse von Kr. 100 = M. 112.50. Eingeführt in Hamburg im Aug. 1899, erster Kurs am 15. Aug. 1899: 99.50 %. Kurs Ende 1899–1900: 97.40, 94.15 %. Notiert in Hamburg. Verj. der Zinsscheine und verlosten Stücke in 20 J. n. F. Direktion: Präs. H. Paludan, adm. Dir. E. Bilsted, Kl. Berntsen, sämtl. in Kopenhagen. Repräsentantenschaft: Präs. H. Frandsen, Gudum; H. Kofoed, Rönne; P. Jensen, Langstrup; C. Weitemeyer, Svinninge; C. Ask, Lyngby; H. Hansen, Vaalse; N. Andersen, Kopenhagen; Nöhr, Kjeldby, N. Christensen, Gjevninge; J. Berntsen, Ny Krumstrup. Bilanz am 31. März 1900: Aktiva: Darlehensschuldner a) 3½ % Abteilung 9 203 100, b) 4 % Abteilung 744 742, Kto für Rückstände 3731, Unterschied zwischen Zs. von Darlehens- schulden u. Coup. von Oblig. in Umlauf per 31. März 1900: 18 105, Kto für bezahlte noch nicht refundierte Schätzgebühren 642, übernommene Unterpfänder 5439, Foliokto 10 971, Kassa 6994. – Passiva: Oblig. in Umlauf: 3½ % 9 202 800, 4 % 744 700, verloste Oblig. 6214, schuldige Obligations-Zs. 5951, Reserve- u. Administrations-F. Abteilung A (ausser Aktiva Kr. 296 820) 17 352, Reserve- u. Administrations-F. Abteilung B (ausser Aktiva Kr. 38 000) 16307 Sa K,. 9 993 724. Kreditverein Jütländischer Landeigentümer in Viborg. (Kreditforeningen af jydske Landejendomsbesiddere.) Der Kreditverein ist am 27. Nov. 1851 auf Grund der Gesetze vom 20. Juni 1850 und 21. Nov. 1851 errichtet und hat am 11. Dez. 1851 seine Thätigkeit begonnen. Der Verein bezweckt, seinen Interessenten gegen hypoth. Verpfändungen von Realitäten Darlehen zu ver- schaffen resp. zu gewähren, welche durch kleinere Abschlagszahlungen abgetragen werden können. In den Verein können nur Besitzer von Landgütern aufgenommen werden, welche in Nordjütland oder auf den dazu gehörigen Inseln belegen sind. Darlehen werden nur auf solche Güter bewilligt, welche dem Ackerbau und der Viehzucht dienen; der Betrag des Darlehens darf des Schätzungswertes des zu verpfändenden Gutes nicht übersteigen; Darlehen werden in der Regel nur gegen erste Hypoth. gewährt. Falls ein Darlehen aus- nahmsweise auf Realitäten bewilligt wird, welche bereits mit einer Hypoth. zur ersten Stelle oder mit festen Abgaben belastet sind, so darf der Betrag des vom Verein gewährten Dar- lehens zusammen mit dem Kapitalbetrage der im Range vorausgehenden Forderungen nur höchstens % des Schätzungswertes der betreffenden Realität ausmachen. Die vom Verein bewilligten Darlehen werden entweder in bar oder in Oblig. des Vereins ausbezahlt, welche jeder Darlehenssucher zum Nennwerte anzunehmen verpflichtet ist. Zur Ausgabe von Oblig. ist der Verein durch seine unterm 10. Juli 1891, 15. Sept. 1894, 4. Febr. 1895, 19. Juni 1895 u. 1. Dez. 1899 in Gemässheit der Gesetze v. 20. Juni 1850 u. 21. Nov. 1851 genehmigten Statuten berechtigt. Der Eintritt der Interessenten in den Verein, sowie die Ausgabe von Oblig. seitens des Vereins findet in Serien oder Abteilungen statt. Die Interessenten einer jeden Serie haften solidarisch mit der vollen Schätzungssumme der von ihnen an den Verein verpfändeten Realitäten, insofern sie ⅝ derselben als Darlehen erhalten haben und in demselben Ver- hältnisse zu dem geliehenen Betrage, wenn dieser einen geringeren Betrag der Schätzungs- summe ausgemacht hat, für die von dem Verein ausgestellten Oblig. der Serie, zu der sie gehören, und im übrigen für alle von der Serie besonders übernommenen Verpflichtungen. Der Betrag der von jeder Serie in Umlauf befindlichen Oblig. darf niemals den Betrag der im Besitz der betreffenden Serie befindlichen Schuldverschreibungen der Interessenten unter M ―–