Königreich Italien. entsprechendes Ansuchen gestellt hat, um der Stadtverwaltung Zeit zu gewähren, günstige Rückkaufsvorschläge ins Werk setzen zu können. Im März 1900 liess die Bankfirma Francesco Compagnoni in Mailand den Interessenten folgendes Cirkular zugehen: „Es ist bereits zu Ihrer Kenntnis gelangt, dass die Deputiertenkammer ein Gesetz angenommen hat, wonach zwischen den Gemeinden und einer gewissen Zahl ihrer Obligationäre der Rückkauf solcher Anleihen vereinbart werden kann. Angesichts der Konsequenzen, welche hieraus die s. Z. von mir emittierten Anleihen der Stadt Bari von 1868 entstehen können, habe ich diese Frage von jeder Seite studiert und bin zu der Überzeugung gelangt, dass, um weniger ungünstig abzuschneiden, eine Vereinbarung mit der Gemeinde zu erstreben ist. Das Municipium von Bari beabsichtigt den Rückkauf des Prämienanlehens von 1868, derart, dass für jede noch nicht zurückgezahlte Oblig. Lire 46, für jede bereits zurück- gegzahlte, also nur noch an den Prämienziehungen participierende Lire 7.70 gezahlt werden sollen. Nicht ohne ernstliche Anstrengungen und infolge des von mir geführten Prozesses ist es mir gelungen, jene Herren zu veranlassen, statt dessen Lire 60 und bezw. Lire 9 anzubieten. Sobald die gesetzlichen Formalitäten erfüllt sind. werden die Obligationäre zu einer Versammlung einberufen werden, um zu erklären, ob sie diese Vereinbarung genehmigen oder nicht. Ich bin überzeugt, dass es nützlich wäre, bereitwilligst zuzustimmen und zwar mit einer nennenswerten Anzahl von Obligationen, weil sonst die Kommune in dem gegen- wärtigen Zustand passiver Unthätigkeit verharren würde (weder die Ziehungen noch die Auszahlungen anzuführen) und dann der Prozessweg abermals zu beschreiten wäre, der nicht unbedeutende Kosten verursacht und unsicher ist, hinsichtlich des jedenfalls fernen Zeitpunktes, in welchem ein Erfolg zu erreichen sein wird. Je rascher die Zustimmung der Oblig.-Besitzer zu erlangen ist, desto beschleunigter wird die Vereinbarung sich verwirklichen. Ich bitte Sie daher, Ihre Zustimmung mir schon jetzt durch die Einlage zukommen zu lassen.“ Kurs Ende 1890–1900: In Berlin: M. 63.50, 62, 61.50, 57, 52, 43.50, 45, 54, 48, 37.50, – Pr. Stück. – In Frankfurt a. M.: M. 64.25, 62, 61.50, 55, 51, 43.25, 45, 54, –, –, – pr. Stück. Verj. der nicht erhobenen Prämienbeträge nach 5 J., der verlosten Stücke nach 10 J. Barletta. Barletta 100 Lire-Lose. Lire 30 000 000 in 6000 Serien à 50 Lose à Lire 100, davon noch unverlost in Umlauf Ende 1900; Lire 29 130 000 (1871 in Deutschland abgestempelt 110 346 Stück). Zinsen: Unverzinslich. Verlosung: Es findet Prämien- und Amortisations- ziehung an denselben Terminen statt, jedoch geht die Prämienziehung der Amortisations- ziehung vorher; die in der Amortisationsziehung gezogenen Lose nehmen an den Prämien- ziehungen bis zur vollständigen Tilgung der Anleihe teil. Die Ziehungen finden statt bis 1934 jährlich zweimal am 20. Mai und 20. Nov.; von 1935–44 jährlich viermal am 20. Febr., 20. Mai, 20. Aug. und 20. Nov.; letzte Ziehung 20. Nov. 1944. Auszahlung: 6 Monate später. Hauptgewinne: Bis 1919 jährlich: Lire 100 000 und 30 000; 1920: Lire 2 000 000 und 100 000; 1921–34: Lire 100 000 u. 25 000; 1935–39;: Lire 200 000, 50 000, 100 000 u. 50 000; 1940–44 Lire 1 000 000, 50 000, 400 000, 100 000. Plan 1895–1919: 1. Ziehung: für 1895 1 à Lire 500 000, für die folgenden Jahre bis 1919 jedoch nur 1 à Lire 100 000, ferner noch 1 à 1000, 1 à 500, 3 à 400, 4 à 200, 20 à 100, 80 à 50, 700 à 100; 2. Ziehung: 1 à Lire 30 000, 1 à 1000, 3 à 300, 3 à 250, 4 à 200, 33 à 100, 155 à 50; 700 à 100, zusammen jährlich 1400 Lose mit Lire 294 000. Zahlstelle: In Deutschland keine, in Barletta: Stadtkasse. Zahlung der gezogenen Lose an- fangs ohne jeden Abzug in Gold, seit 1890 unter Abzug variierender Steuerabzüge in Noten. Seit 1892 müssen zur Erhebung der Gewinn- und der Amortisationsbeträge die Stücke vor- gelegt werden, damit die Stadtverwaltung den Coupon selbst trennt. Als Sicherheit für die Anleihe hat die Stadt ein Depot bei der Banca di Napoli Filiale in Bari hinterlegt, welches aus Obligationen verschiedener italienischer Städte besteht und dessen Zinsertrag von jährlich Lire 325 000 zur Bezahlung der Annuität der Losanleihe dient. Die Ziehung, welche planmässig am 20. Mai 1895 stattfinden sollte, fiel aus, und seit dieser Zeit hatten keine Ziehungen mehr stattgefunden, da in der Stadtverwaltung Unregelmässigkeiten vorgekommen waren. Nachdem der Plan, die Ziehungen am 20. Mai 1897 wieder aufzunehmen, bei Seite gelegt worden war, wurde gegen Ende des Jahres 1897 folgender Sanierungsplan vorgeschlagen: die Ziehungen und die Auszahlungen der Treffer sollen eine Verschiebung um drei Jahre erleiden, indem die Auslosung von 1895 auf 1898 zu verlegen sei und so fort, dagegen sollen die Prämien nur zur Hälfte bezahlt werden und nur die halbe Anzahl der jeweils zur Pari-Rückzahlung gelangenden Lose gezogen werden, abgesehen von den letzten 10 Verl., die unbezahlt gebliebene zweite Hälfte der Prämien sowie die andere Hälfte der noch nicht ausgelosten Lose soll im Jahre 1948 eingelöst werden. Dieser Plan erhielt am 25. Okt. 1898 die Zustimmung des Provinzialrates von Bari; die Ziehungen, welche am 20. Mai und am 20. Nov. 1895 hätten vorgenommen werden müssen, fanden am 20. und 21. Dez. 1898 statt. Nach dem obigen Plane wurden anstatt 1400 Losen nur 700 zur Pari- Rückzahlung gezogen, die Prämien wurden nur zur Hälfte und unter Abzug von 32 % für die Richezza mobile und andere Steuern am 20. Juni 1899 ausbezahlt. Die letzten Ziehungen haben wieder zur rechten Zeit nämlich am 20. Mai und 20. Nov. 1900 und 20. Mai 1901 statt- gefunden. Die zur Wahrnehmung der Interessen der Losbesitzer in Berlin, Süddeutschland und in der Schweiz gebildeten Schutzvereinigungen beabsichtigen, gemeinsam gegen die