§‚―― 7 ― ―― ― 3 Kaiserreich Russland. 23 jährl. Verl. im Febr. per 1. Aug. innerhalb 56 Jahren, vom 1. Febr. 1908 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlst.: Berlin: Robert Warschauer & Co.; Hamburg: Vereinsbank. Zahlung der Zs. und der verlosten Oblig. ohne jeden Steuerabzug in Deutschland in Mark, wobei 100 Finl. M. = M. 81 gerechnet werden. Aufgelegt in Berlin und Hamburg am 23. Febr. 1898 Finl. M. 3 000 000 zu 96.50 %. Kurs Ende 1898–1900: In Berlin: 95.30, 87.80, 88.50 %. – In Hamburg: 95, 87.40, 85 %. Verj. der Zs. in 10 J., der verlosten Oblig. in 15 J. n. F. 4 % Stadt-Anleihe von 1900. Fin. M. 3 000 000 = M. 2 430 000 in Stücken à Fin. M. 500, 1000, 2000, 5000 = M. 405, 810, 1620, 4050. Zinsen: 1. Febr., 1. Aug. Tilg.: Von 1901 ab durch Verl. im Febr. per 1. Aug. nach einem Tilgungsplan innerhalb 56 Jahren, vom 1. Febr. 1910 ab Verstärkung und Totalkündigung mit 6 Monaten Frist zulässig. Zahl- stellen: Berlin: Rob. Warschauer & Co.; Hamburg: Vereinsbank in Hamburg, M. M. War- burg & Co. Zahlung der Zinsen und der verlosten Oblig. ohne jeden Steuerabzug in Deutschland in Mark, wobei Fin. M. 100 = M. 81 gerechnet werden. Aufgelegt in Berlin und Hamburg am 15. Febr. 1900 Fin. M. 3 000 000 zu 95 %. Kurs Ende 1900: In Berlin: 93.40 %. – In Hamburg: 95 %. Verj. der Zinsen in 10 J., der verlosten Oblig. in 15 J. n. F. Ehstländischer adeliger Güter-Credit-Verein in Reval. (Früher Ehstländische adlige Credit-Casse.) Gegründet: Im Jahre 1802. Neueste Statuten genehmigt am 16. Febr. 1898. Zweck: Der Verein hat den Zweck, den Besitzern von Rittergütern und abgeteilten Grundstücken im Gouvernement Ehstland gegen Hypothek dieser Güter und Grundstücke Darlehen in Pfandbr. zu erteilen. Mitglied des Vereins wird jeder, der im Gouvernement Ehstland als Eigentum ein Rittergut besitzt und ein Darlehen gegen Hypothek seines Gutes erhalten hat. Nach Tilg. des auf einem Gute ruhenden Darlehens scheidet der Besitzer des Gutes aus dem Verein aus. Wenn ein dem Verein verpfändetes Rittergut in den Besitz einer anderen Person übergeht, so wird der neue Besitzer Mitglied des Vereins mit allen Rechten und Verpflichtungen eines solchen, während der Vorbesitzer aus dem Verein ausscheidet. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten Rittergüter haften solidarisch nicht nur für alle Darlehen, welche gegen Hypothek von Rittergütern und abgeteilten Grundstücken erteilt worden sind, sondern auch für alle Forderungen, welche an sie infolge der vom Verein übernommenen Verbindlichkeiten herantreten können. Diese Garantie verteilt sich unter den Mitgliedern proportional der auf ihren Gütern grundbuch- mässig im Zeitpunkt des Eintritts der Garantie ruhenden Darlehen. Durch die dadurch bestimmte proportionelle Verteilung der Solidarhaft der Mitglieder des Vereins wird nur das Verhältnis festgesetzt, nach welchem für den Fall der Inanspruchnahme der Solidar- haftung vorerst die Verteilung der Gesamtsumme auf die einzelnen Mitglieder des Vereins zu erfolgen hat. Es wird aber hierdurch kein Mitglied des Vereins in irgend einem Falle von der vollen in Grundlage des Art. 3344 des Privatrechts der Ostseeprovinzen auf ihm ruhenden solidarischen Haftung für die Gesamtsumme befreit. Die Besitzer der dem Verein verpfändeten abgeteilten Grundstücke, die nicht ein Rittergut bilden, haften nur für die Schuld, welche durch diese Grundstücke sichergestellt ist, und participieren nicht an der solidarischen Garantie. Sie haben an das dem Verein gehörige Vermögen kein Anrecht und gelten nicht als Mitglieder des Vereins. Darlehen dürfen nur gegen Ver- bfändung solchen Grundbesitzes erteilt werden, für welchen in dem Grundbuchregister, als für ein selbständiges Grundstück, ein besonderes Folium eröffnet worden ist. Zur Beleihung werden nur solche Grundstücke angenommen, deren Taxwert nicht weniger als 300 Rubel beträgt; das Darlehen darf % des Taxwertes der Rittergüter und abgeteilten Grundstücke nicht übersteigen. Von den Pfandbr. werden in Hannover gehandelt: 3½ % konvertierte Ehstländische Pfandbriefe von 1885 früher 4 %, im März 1895 von 4 % auf 3½ % herabgesetzt; in Umlauf am 31. Dez. 1900: M. 6 801 000 = Rbl. 2 108 310 in Stücken à M. 300, 600, 1500, 3000. Zs.: 10. April, 10. Okt. Tilg.: Durch Verl. am 15./27. Sept. per März des folgenden Jahres von 1886 ab innerhalb 56 Jahren, von 1902 ab Verstärkung und Totalkündigung zulässig. Zahlstellen: Berlin: Mendelssohn & Co.: Hamburg: Norddeutsche Bank; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn. Zahlung der Zs. und des Kapitals ohne jeden Abzug in Mark. Kurs Ende 1890–1900: 98, 94.75, 94.50, 97.50, 101.25, 98.75, 98, 97.25, 95.25, 89.50, 89.75 %. Notiert in Hannover. Verj. der Coup. in 5, der verlosten Pfandbr. in 30 J. n. F. Bilanz am 31. Dez. 1900: Aktiva: Kassa 637, Darlehen d. Güter 18 288 900, Restanzen 22 042, Korrespondenten 29 996, Debitoren 3432, Kto der Revaler Abt. der Reichsbank 300, Portefeuille: a) von der Reg. gar. Wertpapiere 416 157, b) von der Reg. nicht gar. Wert- papiere 3400, c) 4 % Pfandbr. des Vereins 361 398; Darlehen: a) Ehstländ. Ritterschaft 44 405, b) unter Garantie der Ritterschaft 27 881, Hausbaukto 24 287, Gerichtskosten 539, Bonitur- kosten 5546, Kapital-Rentensteuer 632, Stempelpapier 6397, Konvertierungskto 229 719, transitor. Summen 5980, rückständ. Garantie-F. 446, Immobilien 6339, angekaufte 4½ % kündbare Oblig. 16 000. – Passiva: Cirkulierende Pfandbr. u. Oblig. 16 503 210, Garantie-F. der Metall-Anl. 342 180, verl. Pfandbr. 15 018, gekündigte Pfandbr. u. Oblig. 10 058, rückständige Coup. 42 046, Hauskto 32 000, Ehstländ. Vorschusskasse 18 536, Kommissionsverkauf 4 % Pfandbr. 207