Königreich Schweden. 217 Schwedische Reichs-Hypothekenbank, Stockholm. Die Königl. Schwedische Reichs-Hypothekenbank wurde mittels königl. Erlasses vom 26. April 1861 ins Leben gerufen und hat den Zweck, für die in Schweden gebildeten, den bestehenden Verordnungen gemäss bestätigten Hypoth.-Vereine diejenigen Anleihen zu negociieren, welche nötig sind, um diesen Vereinen die erforderlichen Mittel anzuschaffen zu den jährl. zu amortisierenden Darlehen, welche sie nach festgesetzten Regeln zu gunsten ihrer Teilnehmer zu gewähren haben. Als Teilnehmer hat in die Reichs-Hypothekenbank jeder in Schweden sich bildende resp. gebildete Hypoth.-Verein einzutreten. Eine Be- teiligung unter 1 Million Reichsthaler kann nicht gewährt werden. Als Grund-F. für die Reichs-Hypothekenbank hat der Staat durch das Reichs-Schuldentilgungscomptoir in von seiten des Inhabers unkündbaren Staats-Oblig. einen Wertbetrag von 8 Millionen Reichs- thalern überliefert, welcher im Jahre 1890 auf Kr. 30 000 000 erhöht wurde, der jedoch nur benutzt werden darf, wenn einer der beteiligten Hypoth.-Vereine seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Seit der Errichtung der Reichs-Hypothekenbank darf kein schwedischer Hypoth.- oder Kreditverein, sondern nur die Reichs-Hypothekenbank Pfandbr. ausgeben. Die Reichs-Hypothekenbank ist verpflichtet, genau darauf zu achten, dass bei jeder Anleihe, welche dieselbe für die Hypoth.-Vereine zum Zwecke der Ausleihungen besorgt, dafür hin- reichende Sicherheit in Landeigentum bestellt wird. Alle der Hypothekenbank beigetretenen Hypoth.-Vereine sind pro rata ihrer Beteiligung an der Bank für die Erfüllung der Ver- bindlichkeiten verantwortlich, welche die Bank durch Pfandbr. oder auf andere Weise über- nommen hat. Als Sicherheit für diese Verbindlichkeiten sind zu betrachten und können zu diesem Zwecke verwendet werden: Die Verschreibungen und Sicherheiten an Land- eigentum, welche die Hypoth.-Vereine für empfangene Anleihen an die Hypothekenbank abgegeben haben, ferner alle übrigen Aktiva der Bank und schliesslich der oben erwähnte, staatlicherseits gestellte Grund-F. 5 % Pfandbriefe von 1877. Kr. 50 000 000, davon begeben Kr. 17 228 700, in Umlauf Ende 1900: Kr. 14 119 700, in Stücken à Kr. 100, 500, 1000, 5000, 10 000. Zs.: 15. März, 15. Sept. Tilg.: Durch Rückkauf oder Verl. von Serie I am 1. Dez.; von Serie II am I1. Juni per 15. März resp. 15. Sept. von 1888–1927, Verstärkung nicht zulässig. Kurs Ende 1890–1900: 107, 106, 107.50, 110, 112.25, 112.75, 112.25, 112, 110.50, 104.25, 103.50 %. Notiert in Hamburg. 4 % Pfandbriefe von 1878. Kr. 120 000 000 = M. 135 000 000, davon begeben Kr. 117 543 733, in Umlauf Ende 1900: Kr. 112 146 666, in Stücken à M. 300, 600, 1500, 3000, 4500. Zs.: 30. Juni, 31. Dez. Tilg.: Durch Rückkauf oder Verl. am 31. März ber 30. Juni von 1884 ab innerhalb 76 Jahren, Verstärkung nicht vorbehalten. Im Dez. 1898 wurden die Besitzer von 4 % Pfandbr. von 1878 zur Abstempelung ihrer Pfandbr. in solche von 1904 ab kündbare aufgefordert; als Höchstbetrag waren M. 24 300 000 und als Anmeldefrist der 30. Dez. 1898 bezeichnet. Die Besitzer erhielten hierbei eine Barvergütung von 3½ %. Im Okt. 1899 wurde den Inhabern der noch im Nominalbetrage von M. 75 861 600 im Umlauf befindlichen 4 % unkündbaren Pfandbr. von 1878 die Abstempelung der letzteren in „ab 30. Dez. 1904 mit sechsmonatiger Frist kündbare Pfandbriefe, die von jetzt ab sowohl im Falle der Auslosung wie später im Falle der Kündigung mit 103½ % rückzahlbar sind-- angeboten. Die planmässige Tilg. sowie die Verzinsung dieser Pfandbr. bleiben unverändert, ein Rückkauf aber darf nur unter pari erfolgen. Die Stücke waren in der Zeit vom 23. Okt. bis 2. Dez. 1899 einzureichen. Die Pfandbr. erhielten folg. Stempelaufdruck: „Ab 30. Dez. 1904 behält sich die Reichs-Hypotheken- Bank eine sechsmonatige Kündigung dieses Pfandbriefes vor. Die Rückzahlung dieses Pfand- briefes, gleichviel ob dieselbe infolge planmässiger Ausl. oder infolge von Kündigung statt- findet, wird mit 103½ % des Nennwertes erfolgen“. Von den nicht abgestempelten Pfand- briefen waren in Umlauf Ende 1900: Kr. 40 133 066. Zahlst.: Berlin: Mendelssohn & Co.; Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann, von Erlanger & Söhne; Hamburg: Norddeutsche Bank. Zahlung der Coup. und verlosten Stücke in Deutschland in Mark. Kurs Ende 1884–1900: In Berlin: 95.50, 99.75, 101.50, 101.60, 102, 102.20, 100.50, 100.40, 101.20, 101.90, 103.80, 104.90. 104.60, 105.70, 104, 100, 98.25 %. –— In Frankfurt a. M.: 95.50, 99 ¾, 101.50, 101.30, 102.25, 101.90, 100.25, 100.25, 101, 101, 103.60, 104.80, 104.55, 105.70, 103.75, 100, 98.50 %. – Ende 1889–1900: In Hamburg: 102.15, 100, 100.25, 100.80, 101, 104, 104.85, 104.80, 105.50, 104, 99.90, 98 906% Ausserdem notiert in Hannover. 4 % Pfandbriefe von 1878, von 1904 ab kündbar. Ein Teil der obigen Anleihe. Die Stücke tragen den Aufdruck: „Ab 30. Dez. 1904 behält sich die Reichs-Hypothekenbank eine sechsmonatige Kündigung dieses Pfandbr. vor'; alles andere wie oben. In Umlauf Ende 1900: Kr. 47 915 466. Kurs Ende 1894–1900: In Berlin: 103.30, 103.30, 102.75, 102.50, 100.50, 98.30, 97.10 %. – In Frankfurt a. M.: 103.70, 103.30, 103.30, 102.50, 100 50% In Hamburg: 103.60, 103, 25, 102.70, 102.40, 100.60, 98.40, 97 %. 4 % Pfandbriefe von 1878, von 1904 ab zu 103½ % kündbar. Ein Teil der Anleihe von 1878. Die Stücke tragen den Aufdruck „Ab 30. Dez. 1904 behält sich die Reichs-Hypo- theken-Bank eine sechsmonat. Kündigung dieses Pfandbriefes vor. Die Rückzahlung dieses Pfandbriefes, gleichviel ob dieselbe infolge blanmässiger Auslos. oder infolge von Kündigung stattfindet, wird mit 103½ % des Nennwertes erfolgen'; alles andere wie oben. In Umlauf Ende 1900; Kr. 24 098 133. Erster Kurs in Berlin am 12./1. 1900: 100.25 %, in Frankfurt a. M.