Sultanat Türkei. 32 1. Nov. n. St., erster Coupon war fällig am 1. Mai 1889. Kapital und Zinsen sind für immer von allen türkischen Steuern befreit; die Deutsche Bank ist unwiderruflich für die ganze Dauer der Anleihe mit dem Zinsen- und Tilgungsdienst betraut; Zahlungen erfolgen kosten- frei in Mark. Verlosung: 1. April, 1. Okt. (erstmals am 1. April 1889) ber 1. Mai bezw. 1 Nov. Tilgung: Ab 1. Nov. 1888 innerhalb 25½ Jahren. Sicherheit: Folgende von der Regierung der oben erwähnten Administration zur Verwaltung und Einziehung übertragene Einkünfte: 1) Fischereiabgaben, 2) Jagdscheine, 3) Fischerei-Erlaubnisscheine, 4) Erlaubnisscheine für Ver- kauf von Tombeki, 5) Seidenzehnten. Diese 5 Einnahmen für diejenigen Plätze, deren Ab- gaben noch nicht durch das Dekret vom 8./20. Dez. 1881 der „Administration“ überwiesen worden sind. 6) Anteil der Regierung an den lt. Dekret vom 14. Juli n. St. 1888 aus neuen Stempelsteuern fliessenden Einnahmen. (Diese 6 Gefälle ergeben jährlich ungefähr £ T. 108000 = M. 1 960 000.) 7) Bevorrechtigte Verpfändung des Kornzehnten im Sandjak von Smyrna in Höhe von £ T. 30 000. Die Regierung wird an die Ordre der Administration Bonds der Pächter genannter Zehnten aushändigen. Falls die Einkünfte ad 1–6 nicht £ T. 108 000 jährlich erbringen sollten, wird der genannte Betrag von £ T. 30 000 um den Fehlbetrag aus dem Kornzehnten des Sandjaks Smyrna ergänzt, dessen Gesamtbetrag sich auf £ T. 150 000 jährlich beziffert. Auf diese Weise wird der Betrag der für den Annuitätendienst dieser Anleihe verpfändeten Einkünfte unter allen Umständen auf einer Minimalhöhe von £ T. 138 000 erhalten werden. Die Regierung erklärte, dass sie während der ganzen Dauer der Anleihe keine Anderung in den Grundlagen oder der Erhebungsweise der für den Annuitätendienst der Anleihe verpfändeten Einkünfte vornehmen wird, ohne diese Einkünfte im Einverständnis mit der Deutschen Bank und dem Conseil d'Administration de la Dette Publique Ottomane durch andere gleichwertige Garantien zu ersetzen. Verj.: Coup. 5, Oblig. 15 J. n. F. Auf- gelegt am 13. Nov. 1888 zu 77 % in Berlin, Bremen, Frankfurt a. M., Hamburg, Stuttgart, Amsterdam. Zahlstellen: Berlin: Deutsche Bank, Berliner Handels-Gesellschaft, Rob. Warschauer & Co.; Bremen und Hamburg: Filiale der Deutschen Bank; Frankfurt a. M.: Filiale der Deutschen Bank, Deutsche Vereinsbank; Stuttgart: Württembergische Vereinsbank. Kurs Ende 1889–1900: In Berlin: 84, 89, 85.25, 89.90, 94, 99.20, 87.75, 86.80, 95.40, 98.30, 97 (kl. 98), 99.10 (kl. 99.20) %. – In Frankfurt a. M.: 83.95, 89.20, 85, 89.80, 94.90, 99.40, 87.90, 87.25, 95.20, 98.60, 97 (kl. 97.50), 99.30 %. – In Hamburg: 84.25, 88, 85, 89.50, 94.50, 99.20, 87.50, 86.50, 94.75, 97.75, 96.75, 98359% 4 % steuerfreie privilegierte Türkische Staats-Anleihe von 1890. M. 156 545 200 = £ä 7 827 260 = frs. 195 681 500 = £ TJ. 8 609 986 lt. Dekret vom 15./27. April 1890 zur Konvertierung bezw. Rückzahlung der 5 % bprivilegierten Anleihe von 1882 im ausstehenden Betrage von £ 5 841 260. Stücke in deutscher, englischer, französischer und türkischer Sprache à M. 400 = £ 20 = frs. 500 = £ T. 22, auch Abschnitte über 5, 25 und 50 Obligationen. Zinsen: 14. März, 14. Sept. n. St. Schuldverschreibungen und Coupons sind für immer von jeder gegenwärtigen und zukünftigen Steuer befreit. Verlosung: Febr. und Aug. (erstmals Febr. 1891) per 14. März bezw. 14. Sept. Tilgung: Innerhalb 44 Jahren, frühere Rückzahlung zulässig. Sicherheit: Unbedingtes Vorrecht auf den Ertrag der gesetzlich verpfändeten, unter Verwaltung der Administration de la Dette Publique Ottomane stehenden 6 indirekten Steuern (Tabak-, Salz-, Spiritus-Steuer, Stempel, Seidenzoll und Fischerei-Abgaben). Erforder- lich sind ca. £ 392 000, während der Ertrag in den letzten Jahren sich auf ca. £ 1 456 000 bezifferte. Verjährung: Coupons 6, verloste oder gekündigte Schuldverschreibungen 30 9 ahre nach Fälligkeit. Aufgelegt am 22. Mai 1890 in Umtausch oder gegen bar zu 81.10 % (frs. 100 = M. 81) in Berlin, Frankfurt a. M., Amsterdam, Genf, London, Paris, Konstantinopel. Zahlstellen: Berlin: S. Bleichröder u. Disconto-Gesellschaft; Frankfurt a. M.: Gebr. Bethmann – in Mark; London in £; Paris in frs.; Konstantinopel in £ T.: Banque Imperiale Ottomane; Amsterdam in hfl. zum Pariser Wechselkurs. Kurs Ende 1891–1900: In Berlin: 82.90, —, 10 90699 96.70 %. – In Frankfurt a. M.: 82.60, 85.65, 91.35, 97.45, 87.20, 85, 90.20, 93, 92.50, 95 (kl. 95.20) %, 4 % steuerfreie Türkische Staats-Anleihe (Consolid.-Anleihe) von 1890. M. 90 900 000 = $ 4 545 000 = frs. 113 625 000 = T. 4 999 500 lt Dekret on 15./27. April 1890 und Abkommen vom 18./30. April 1890 zur Konvertierung bezw. Rückzahlung älterer innerer Anleihen, sowie zur Konsolidierung schwebender Schulden. Die Anleihe steht unter Ver- waltung der „Administration de la Dette Publique Ottomane“ und sind für Verzinsung und Tilgung besondere Einnahmen überwiesen. Stücke in deutscher, englischer, französischer und türkischer Sprache à M. 400 = £ 20 = frs. 500 = £― T. 22, auch Abschnitte von 5, 25 und 50 Obligationen. Zinsen: 1./14. März und 1./14. Sept., zahlbar in Deutschland in Mark, in London in £, in Paris in frs. in dem oben erwähnten Wertverhältnisse, in Amsterdam in fl. holl. zum Pariser Wechselkurse. Schuldverschreibungen und Coupons sind von jeder gegenwärtigen und zukünftigen Steuer befreit. Verlosung: 1./14. Febr. und 1./14. Aug. (erst- mals Aug. 1890), per 1./14. März bezw. 1./14. Sept. Tilgung: Innerhalb 43½ Jahren; ver- stärkte Auslosungen sowie gänzliche Tilgung jederzeit zulässig. Der Dienst der Anleihe erfordert jährlich £ T. 250 000. Sicherheit: Für Verzinsung und Tilgung ist bis zur voll- Ständigen Rückzahlung dem Conseil d'Administration de la Dette Publique Ottomane die Erhebung und Einziehung des Kornzehnten der Sandjaks Broussa, Carahissar und Carassi des Vilayets Haudavendighiar und der Sandjaks Kir-Chechri, Caissarié und Yozgad des Vilayets X