Amerikanische Eisenbahnen. 311 Bahngesellschaften, gleichviel ob dieselben jetzt bereits in ihrem Besitz sind oder aus dem Erlöse von Refunding Bonds künftig erworben werden, sowie durch Auslieferung an die Treuhänder von allen zum Umtausch gelangenden älteren Bonds, gegen welche die neuen Refunding Bonds unter der gedachten Hypothek ausgegeben werden sollen, einschl. der gesamten Ausgabe von Divisional Bonds für die Linie nach Kansas City, welche durch die Kansas City Division Mortgage und für die Linie nach Denison, Texas, welche durch die Red River Division Mortgage mitumfasst sind. Nach Durchführung der Refundierung werden die Refunding Bonds durch die absolute erste Hypothek (by absolute first lien) auf 1902 Meilen Bahnlinie und deren Ausrüstung gesichert sein. Sobald die A-, B- und C-Bonds (die im Jahre 1906 fällig sind) umgetauscht sein werden, werden die Refunding Bonds die diesen Bonds gewährte erste Hypothek (first lien) auf die Hauptlinie von Pacific aus (34 Meilen westlich von St. Louis) als Sicherheit besitzen. Ein Syndikat, welches lt. Vertrag vom 4./4. 1901 gebildet ist, hat mit der St. Louis and San Francisco Eisenbahn-Gesellschaft vereinbart, für Refundierungszwecke nom. $§ 30 000 000 der beabsichtigten Emission von 4 % Refunding Mortgage Gold Bonds zu übernehmen und erbietet sich, diese Refunding Bonds gegen bestehende Bonds der Gesellschaft auf der folgenden Basis auszutauschen les interessieren hier nur die in Deutschland gehandelten Bonds): A. Umtausch bestehender Bonds gegen 4 % Refunding Gold Bonds. 1) für je $ 1000 6 % Missouri and Western Division 4 % Refunding Gold Bonds I Mortg. Gold Bonds.. . . . §$ 1282.05 mit Zinslauf v. 1./7. 1901. „ 6 % Trust Sinking Fund I Mortg. Beanesp ;NfN ¼ä?PRRR...... „ 5 6 % St. Louis Wichita and Western Railway I Mortg. Gold Bonds . „ 1179.49 5 6 % St. Louis and San Francisco General Mortg. Gold Bonds . . „ 1369.23 „ 5 % St. Louis and San Francisco General Mortg. Gold Bonds . „ 1194.87 5 B. Einlieferung bestehender Bonds zum Verkauf gegen Bar. 1) 6 % Missouri and Western Division I Mortg. Gold New Yorker Usance u. Stück-Zs. Bendßl.ff ¹ . . .... .. 2) 6 % Trust Sinking Fund I Mortg. Bonds „ 3) 6 % St. Louis Wichita and Western I Mortg. Bonds „ 1159 4) 6 % St. Louis and San Francisco Gen. Mortg. Bonds „ 133% % 5) 5 % „ „7 „ 7 „ „ 116½ % 7 Die Besitzer dieser vorstehenden Bonds müssen, um sich ihr Recht zum Umtausch zu wahren, die Bonds bis spät. 6./7. 1901 (verlängert bis 20./7. 1901) bei der Berliner Handels-Gesellschaft in Berlin u. Seligman & Stettheimer in Frankfurt a. M. hinterlegen. Bei der Einlieferung der Bonds zum Verkauf gegen Bar erfolgt die Bezahlung Zug um Zug in Reichsmark zu dem jeweilig an dem Schalter der Hinterlegungsstelle bekannt zu gebenden Umrechnungskurse für kurz New YVork. Die Notierung der neuen 4 % Re- funding Gold Bonds an der Berliner Börse wird durch die Berliner Handels-Gesellschaft beantragt werden. St. Paul, Minneapolis & MVanitoba Railway Company, St. Paul. Gegründet: Am 23. Mai 1879. – Das Bahnnetz der Gesellschaft in einer Gesamtlänge von 3779,87 Meilen wurde im Febr. 1890 von der Great Northern Railway Co. in New York auf die Dauer von 999 Jahren gepachtet, welche alle Verpflichtungen der Gesellschaft übernahm und den Aktien eine jährliche Dividende von 6 % in Gold garantierte. Den Inhabern der Aktien wurde im Nov. 1898 der Umtausch ihrer Aktien in solche der Great Northern Railway Co. angeboten, und zwar entfielen auf je $ 100 Aktien der St. P. M und M. Ry Co. $ 125 der Great Northern Ryr. Kapital: $ 20 000 000 in Aktien à $ 100, davon waren im Besitz der Great Northern Railway Company am 1./4. 1901: $ 19 542 300. Geschäftsjahr: 1. Juli bis 30. Juni. Dividenden 1889/90–1899/1900: Je 6 %. Obligationen: 4½ % St. Paul, Minneapolis & Manitoba konsolidierte Mortgage Gold Bonds. Der Gesamtbetrag der auszugebenden konsolidierten Prioritäts-Obligationen ist auf $ 50 000 000 begrenzt mit der Massgabe, dass die Ausgabe von konsolidierten Prioritäts- Obligationen nur erfolgen darf entweder im Austausch gegen die gleichen Nominal. beträge bereits bestehender Prioritäts-Obligationen oder für den Bau neuer Linien, wobei jedoch der zur Ausgabe gelangende Betrag die Rate von % 15 000 für jede fertig gestellte Meile eingeleisiger oder $ 27 000 für jede fertig gestellte Meile doppelgeleisiger Strecken nicht überschreiten darf. Demnach haftet für die Sicherheit der konsolidierten Prioritäts- ... .