Ausländische Eisenbahnen. Anspruch auf das rollende und das Betriebsmaterial, das also ohne Entgelt in das Eigentum des Staates übergeht. Als Preis beim Rückerwerb ist eine Annuität zu ge- währen, die gleich ist dem dritten Teile des Nettoeinkommens der Bahn in den drei ertragvollsten Jahren von den fünf Jahren, welche der Kündigung unmittelbar voraus- gegangen sind. Die besagte Rente kann nach Wahl der Gesellschaft in ein Kapital auf Basis von 5 % umgewandelt werden, zahlbar unmittelbar bei Rückkauf. Kapital: Lire 15 000 000, davon noch ungetilgt Ende 1900: Lire 12 959 250 in Stücken à Lire 250. Tilgung: Die Höhe der jährlichen Amortisation der Aktien bestimmt die G.-V. Die ausserordentliche G.-V. vom 28. Nov. 1896 beschloss, dass die noch umlaufenden Aktien lt. Plan entweder durch Ankauf oder Verl. bis 1975 getilgt werden sollen; im Jahre 1896 wurden 55 Aktien zu Lire 276, im Jahre 1897: 57 Aktien zu Lire 270, 1898: 60 Aktien zu Lire 277, 1899: 64 Aktien zu Lire 277, 1900: 66 Aktien zu Lire 250 angekauft. Um die Tilg. der Aktien zu beschleunigen, wurde der Verw.-Rat in der G.-V. vom 31./3. 1900 ermächtigt, für die Geschäftsjahre 1901–1910 inkl. 879 Aktien und in der G.-V. vom 20./3. 1901 ferner ermächtigt, für die Geschäftsjahre 1911–1920 inkl. 1433 Aktien nicht über pari anzukaufen. Jeder Besitzer einer gezogenen Aktie empfängt mit Ablauf des Sem., in welchem die Ziehung stattgefunden hat, die Rückzahlung des ein- gezahlten Kapitals mit den bezüglichen Div. bis zu diesem Tage und im Tausch gegen die gezogene Aktie einen Genussschein. Diese Genussscheine geben das Recht der Teilnahme an dem Reingewinn nach Berücksichtigung der Amortisation und der Zahlung von 5 % Div. auf die noch nicht zurückgezahlten Aktien. Von den bisher ausgegebenen Genussscheinen wurden zufolge G.-V.-B. vom 14. März 1895 512 Stück für Lire 19 968 zurückgekauft. Die gezogenen Aktien verjähren 10 J. n. F. Obligationen: 4 % steuerfreie garant. Obligationen I. Serie: Lire 16 300 000 in Stücken à Lire 500, 2500. Zinsen: 1. Jan., I. Juli. Tilgung: Durch Verlosung am 1. April per 1. Juli laut Tilgungsplan von 1889 bis 1976. Zahlstellen: Berlin: Breest & Gelpcke, F. W. Krause & Co.; Frankfurt a. M.: Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank. – Zahlung der Coupons und verlosten Obligationen ohne jeden Abzug in Deutschland zum Tages- kurse für kurze italienische Wechsel. Auf Grund des G.-V.-B. vom 14. März 1895 verzichtete die Ges. gegenüber den Inhabern der durch die Ges. emittierten Oblig. für immer auf die Vorteile, welche aus der Anwendung der Clausula Antonelli hergeleitet werden könnten, indem sie anerkannte, dass die Coup. sowie die gezogenen Oblig. frei von jeder gegenwärtigen und zukünftigen Steuer eingelöst werden müssen. Sicherheit: Für den Dienst dieser Anleihe (Verzinsung und Amortisation) sind jährlich Lire 771 788 erforderlich, welche die Generalversammlung durch seitens der Regierung anerkannte Annuität von netto Lire 772 945 sicherzustellen beschloss. Die italienische Regierung ordnete an, dass die von ihr zu zahlenden Beträge an die Cassa di Depositi e Prestiti gezahlt werden, und dass diese dieselben ausschliesslich zur Zahlung der Zinsen und Amortisation dieser Anleihe zu verwenden habe. Aufgelegt: Lire 12 500 000 am 13. Febr. 1889 zu 88½ %, wobei Lire 100 = M. 80.50. Beim Handel an der Börse Lire 100 = M. 80. 4 % steuerfreie garant. Obligationen II. Serie: Lire 32 500 000 in Stücken à Lire 500, 2500, 5000. Zinsen: 1. Jan., 1. Juli. Tilgung: Durch Verlosung am I. April per 1. Juli nach einem Tilgungsplan von 1890–1976. Zahlstellen: Berlin: Breest & Gelpcke, F. W. Krause & Co.; Dresden u. Leipzig: Leipziger Bank; Elberfeld: Berg. Märk. Bank; Frankfurt a. M.: Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank; Hamburg: Joh. Berenberg, Gossler & Co. Zahlung der Coupons und verlosten Obligationen ohne jeden Abzug in Deutschland zum Tages- kurse für kurze italienische Wechsel. Auf Grund des G.-V.-B. vom 14. März 1895 ver- zichtete die Ges. gegenüber den Inhabern der durch die Ges. emittierten Oblig. für immer auf die Vorteile, welche aus der Anwendung der Clausula Antonelli hergeleitet werden könnten, indem sie anerkannte, dass die Coup. sowie die gezogenen Oblig. frei von jeder gegenwärtigen und zukünftigen Steuer eingelöst werden müssen. Sicherheit: Für den Dienst dieser Anleihe sind jährlich Lire 1 540 179 erforderlich, welche durch die vom Staate zu zahlende Annuität von Lire 1 543 795 garantiert sind. Die italienische Regierung ordnete an, dass die von ihr zu zahlenden Beträge an die Cassa di Depositi e Prestiti gezahlt werden, und dass diese dieselben ausschliesslich zur Zahlung der Zinsen und Amortisation dieser Anleihe zu verwenden habe. Aufgelegt am 24. April 1889 zu 89¼ %, wobei Lire 100 = M. 80.50 gerechnet. Beim Handel an der Börse Lire 100 = M. 80. Kurs der Oblig. I/II Ende 1890–1900: In Berlin: 86.50, 76.50, 79.50, 66.75, 71.10, 77.50, 82, 89.40, 89.50. 87.30, 88.25 %. – In Frankfurt a. M.: 84.90, 76.50, 79.70, 67.20, 71.30, 77.65, 81.80, 87.30, 89.50, 87.10, 88.50 %. – In Hamburg: 84.50, 76.30, 79, 66.25, 70.50, 7, 81, 88.90, 88.70, 86.40, 88 %. – In Leipzig: 83.50, 76.60, 79.50, 68, 71.20, 78, 81.50, 89, 89.50, –, – %. – In München Kurs stets gestrichen. — Verj. der Coup. in 5 J., der verlosten Oblig. in 10 J. n. F. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Gewöhnlich im März, zur Beschlussfähigkeit der G.-V. muss mindestens der fünfte Teil des eingezahlten A.-K. vertreten sein. Stimmrecht: 1–5 Aktien = 1 St., darüber hinaus je 5 Aktien = 1 St., je 20 Genussscheine = 1 St.