Ausländische Eisenbahnen. kapitals hinaus kann jedoch die Gesellschaft Obligationen keineswegs ausgeben. Die Gesellschaft ist jederzeit berechtigt und im Falle einer Verminderung des Bestandes des Eisenbahntitres auch verpflichtet, ausserhalb des Tilgungsplanes Obligationen im Wege des Rückkaufs oder der ausserordentlichen Verlosung einzuziehen. Die Errichtung von Vicinalbahnen erfolgt auf Grund von a. h. Koncessionen, die den betreffenden Gesellschaften für den Bau und Betrieb (durch 90 Jahre) erteilt werden. Nach Prüfung aller Verhältnisse wird durch die königl. Ungarischen Handels- und Finanz- ministerien der Vorschlag auf Erteilung der Koncession erstattet und wird das Bau- kapital der Gesellschaft fixiert. Von diesem Baukapitale dürfen höchstens 65 %% durch Emission von Prioritätsaktien beschafft werden, es müssen daher durch Subskription seitens der Staats-, Komitats-, Kommunalbehörden, sowie von Privaten mindestens 35 9233 durch volleingezahlte Stammaktien gedeckt sein, bevor zur Emission von Prioritätsaktien geschritten werden darf. Die Prioritätsaktien sind mit unbedingtem Vorrecht auf plan- mässige Rückzahlung und 5 % Verzinsung des Nominalbetrages gegenüber den Stamm- aktien ausgestattet und wird der Anspruch auf volle 5 % Dividende = falls derselbe in dem einen oder anderen Jahre nicht befriedigt würde –— auf die nächsten Jahre über- tragen, sodass die Stammaktien erst dann und insoweit zur Verzinsung gelangen, als die Prioritätsaktien nebst der planmässigen Amortisation volle 5 % bis inkl. des jeweiligen letzten Betriebsjahres bezogen haben. Wenn und solange das Erträgnis des Lokalbahn- Unternehmens eine solche Höhe erreicht hat, dass nicht nur die Verlosung und Ver- zinsung der Prioritätsaktien und die statutenmässige Tantieme und Reservedotierung gedeckt ist, sondern auch die Stammaktien die 5 % Verzinsung bis inkl. des letzten Betriebsjahres bezogen haben, so wird der etwaige Überschuss gleichmässig zwischen sämtliche Prioritäts- und Stammaktien verteilt. Die Gestehungskosten dieser Prioritäts- aktien hängen für dem ersten Besitzer, d. h. für den Bauunternehmer, der die Ausführung des Baues gegen die Überlassung der auf die Stammaktien erfolgten Einzahlungen und der Prioritätsaktien in natura übernimmt, davon ab, ob der Bau mit einer grösseren oder geringeren Ersparnis an der Bausumme durchgeführt werden kann und variiert der Selbstkostenpreis dieser Prioritätsaktien für den ersten Eigentümer erfahrungsgemäss zwischen 60 und 70 % des Nominalbetrages. Die Regierung behält sich in den Kon- cessionen die Verstaatlichung vor, welche jedoch niemals mit einem geringeren Betrage als dem koncessionsmässig festgesetzten Baukapitale erfolgen kann, so dass in diesem Falle die Rückzahlung der Prioritätsaktien zum vollen Parikurse gesichert ist. Die Lom- bardierung von Prioritätsaktien wird seitens der Gesellschaft in der Weise bewilligt, dass der Belehnungsbetrag unter den effektiven Gestehungskosten der Prioritätsaktien sich bewegt, dass die Zinsen des erteilten Vorschusses viertel- oder halbjährlich bezahlt werden, dass der Baufortschritt durch die Organe der Ungarischen Localeisenbahnen, Aktiengesellschaft, kontrolliert wird, und die Auszahlung der Lombardvorschüsse nur nach Massgabe jener allmonatlich über den Baufortschritt aufzustellenden Ausweise erfolgt, welche auf Grund des vom Handelsministerium für jeden einzelnen Bahnbau aufgestellten bordereau régulateur errichtet werden. Jedes Lombardgeschäft von Prioritäts- aktien ist mit einer Kaufoption verbunden, welche durch die Gesellschaft je nach den in den ersten drei bis fünf des Betriebes der Bahn erzielten Geschäftsresultaten aus- geübt werden kann. Kapital: K. 8 000 000 (fl. 6. W. 4 000 000) in 20 000 Aktien à K. 400 (fl. 200), auf welche restliche 50 % am 31. Dez. 1895 einbezahlt sind. 4½ % Obligationen, rückzahlbar al pari. In Umlauf Ende 1900: K. 14 658 400. 4 % Obligationen, rückzahlbar al pari. In Umlauf Ende 1900: K. 1 497 800. 4 % Obligationen, Serie I, rückzahlbar zu 105 %. In Umlauf Ende 1900: K. 16 629 200. 4 % Stücke in ungarischer, deutscher und französischer Sprache à K. 200, 1000, 2000 und 10 000. Zinsen: 1. Jan., 1. April, 1. Juli, 1. Okt. Kapital und Zinsen ohne jeden Abzug von gegenwärtigen oder zukünftigen Steuern und Gebühren in Deutschland zum Kurse kurz Wien. Verl.: Im März u. Sept. per 1. Juli bezw. 1. Jan. Tilg.: Durch Verl. oder Kündigung innerhalb 50 J. mit 105 %. Verj.: Coup. 5 J., Oblig. 20 J. n. F. Sicherheit: Zur besonderen Sicherstellung der durch die Ges. ausgegebenen Oblig. dienen 1) die gesamten Eisenbahntitres und Faustpfandforderungen, auf Grund deren Oblig. ausgegeben werden; 2) der Specialsicherstellungs-F.; ausserdem sind die Inhaber von Oblig. 3) gleich- berechtigt mit den anderen Gläubigern am A.-K. und R.-F. der Ges. Aufgelegt K. 10 000 000 am 15. Juli 1896 zu 99 %. Zahlst.: Berlin: Nationalbank für Deutschland; Frankfurt a. M.: von Erlanger & Söhne; Hamburg: L. Behrens & Söhne; Karlsruhe: Veit L. Homburger; Wien: OÖsterreichische Länderbank; Budapest: Pester Ungarische Commercial-Bank. Kurs Ende 1896–1900: In Berlin: 98.40, 99.50, 98.75, 95, 92 %. – In Frankfurt a. M.: 98.50, 99.50, 98.75, 95, 93 %. – In Hamburg: 98.50, 99.50, 98.25, 94.70, 91.50 %. Obligationen, Serie II, rückzahlbar zu 102 %. Em. K. 10 000 000. In Umlauf Ende 1900: K. 5 500 200. Stücke in ungarischer, deutscher und französischer Sprache à K. 200, 1000, 2000, 10 000 = M. 170, 850, 1700, 8500. Zs.: 1. Jan., 1. Juli. Kapital und Zs. ohne jeden Abzug von Steuern und Gebühren entweder in Kronen oder Reichsmark, wobei Kr. 1 = M. 0.85. Verl.: Im März u. Sept. per 1. Juli bezw. 1. Jan. Tilg.: Durch Verl. oder Künd. „..**