48 Amerikanische Eisenbahnen. Refunding Bonds der K. C. Fort Scott & Mem. Im Juli 1901 wurde die Fort Worth & Rio Grande Ry, Fort Worth-Brownwood 146 engl. Meilen erworben; diese Linie soll bis San Antonio verlängert werden. Die Gesamtlänge der im Betrieb befindlichen Strecken war am 30./6. 1901: 1915 engl. Meilen. Kapital: Autorisiert $ 100 000 000, davon $ 64 000 000 St.-Aktien, 5 000 000 I. Vorz.-Aktien u. $ 31 000 000 II. Vorz.-Aktien; davon im Umlauf am 30./6. 1901 § 29 000 000 St.-Aktien, 5 000 000 I. Vorz.-Aktien, $ 16 000 000 II. Vorz.-Aktien. Die Vorz.-Aktien haben vor den St.-Aktien ein Vorrecht auf 4 % Div. ohne Nachzahlungsverpflichtung. Die Ges. hat das Recht, jederzeit die beiden Klassen von Vorz.-Aktien zu pari zurückzukaufen. Refundierungs-Plan: Die St. Louis and San Francisco Eisenbahn-Gesellschaft hat beschlossen, ihre Obligationsschuld und die durch Hypotheken auf ihr Bahnnetz sichergestellten Bonds neu zu ordnen und zu refundieren und zu diesem Zwecke eine 50jährige Refundierungs- Goldanleihe zu schaffen, deren autorisierter Totalbetrag auf höchstens nom. $§ 85000000 in Umlauf befindlicher Bonds begrenzt ist; hiervon sollen ungefähr $ 62 500 000 für Refundierungszwecke ausgegeben und reserviert werden, während die nicht für Refun- dierungszwecke erforderlichen Bonds zum Zwecke von Verlängerungen, Erweiterungen, Verbesserungen und Neuanlagen des Eisenbahnnetzes und Eigentums sowie für Neu- ausrüstung und Neuerwerb zur Ausgabe reserviert bleiben. Die Refunding Bonds werden sichergestellt sein durch eine für die Morton Trust Company und William H. Thompson als Treuhänder, unbeschadet der z. Zt. bestehenden Hypotheken, ausgestellte Verpfändung (mortgage and deed of trust) aller Linien der Eisenbahn-Gesellschaft, Pacht und Eigentum, ferner der Aktien und Obligationen von anschliessenden (auxiliary) Bahngesellschaften, gleichviel ob dieselben jetzt bereits in ihrem Besitz sind oder aus dem Erlöse von Refunding Bonds künftig erworben werden, sowie durch Auslieferung an die Treuhänder von allen zum Umtausch gelangenden älteren Bonds, gegen welche die neuen Refunding Bonds unter der gedachten Hypothek ausgegeben werden sollen, einschl. der gesamten Ausgabe von Divisional Bonds für die Linie nach Kansas City, welche durch die Kansas City Division Mortgage und für die Linie nach Denison, Texas, welche durch die Red River Division Mortgage mitumfasst sind. Nach Durchführung der Refundierung werden die Refunding Bonds durch die absolute erste Hypothek (by absolute first lien) auf 1902 Meilen Bahnlinie und deren Ausrüstung gesichert sein. Sobald die A-, B- und C-Bonds (die im Jahre 1906 fällig sind) umgetauscht sein werden, werden die Refunding Bonds die diesen Bonds gewährte erste Hypothek (first lien) auf die Hauptlinie von Pacific aus (34 Meilen westlich von St. Louis) als Sicherheit besitzen. Ein Syndikat, welches lt. Vertrag vom 4./4. 1901 gebildet ist, hat mit der St. Louis and San Francisco Eisenbahn-Gesellschaft vereinbart, für Refundierungszwecke nom. $ 30 000 000 der beabsichtigten Emission von 4 % Refunding Mortgage Gold Bonds zu übernehmen und erbietet sich, diese Refunding Bonds gegen bestehende Bonds der Gesellschaft auf der folgenden Basis auszutauschen (es interessieren hier nur die in Deutschland gehandelten Bonds): A. Umtausch bestehender Bonds gegen 4 % Refunding Gold Bonds. 1) für je $ 1000 6 % Missouri and Western Division 4 % Refunding Gold Bonds I Mortg. Gold Bonds. K 1282.05 mit Zinslauf v. 1./7. 1901, „ 6 % Trust Sinking Fund I Mortg. ¹6yê.ę7 ........ „„ 3 6 % St. Louis Wichita and Western Railway I Mortg. Gold Bonds . „ 1179.49 „ 6 % St. Louis and San Francisco General Mortg. Gold Bonds . . „ 1369.23 3 „ 5 % St. Louis and San Francisco General Mortg. Gold Bonds . . „ 1194.87 B. Einlieferung bestehender Bonds zum Verkauf gegen Bar. 1) 6 % Missouri and Western Division I Mortg. Gold New Yorker Usance u. Stück-Zs. .% / P˖P [M M %.w ..... Einrichtungstage. 2) 6 % Trust Sinking Fund I Mortg. Bonds.. „ 3 3) 6 % St. Louis Wichita and)Western I Mortg. Bonds „ 115 % 3 4) 6 % St. Louis and San Francisco Gen. Mortg. Bonds „ 133 % 5 5) 5 % 7 7 75 7 7 %* 116½ % *„ Die Besitzer dieser vorstehenden Bonds müssen, um sich ihr Recht zum Umtausch zu wahren, die Bonds bis spät. 6./7. 1901 (verlängert bis 20./7. 1901) bei der Berliner Handels-Gesellschaft in Berlin u. Seligman & Stettheimer in Frankfurt a. M. hinterlegen. Bei der Einlieferung der Bonds zum Verkauf gegen Bar erfolgt die Bezahlung Zug um Zug in Reichsmark zu dem jeweilig an dem Schalter der Hinterlegungsstelle bekannt zu gebenden Umrechnungskurse für kurz New York. Die Notierung der neuen 4 % Re- funding Gold Bonds an der Berl. Börse wird durch die Berl. Handels-Ges. beantragt werden.