Amerikanische Eisenbahnen. 3* als Ganzes, ausser falls die Inhaber der Majorität der durch diese Hypothek gesicherten Bonds den Treuhänder schriftlich ersuchen sollten, den Verkauf in Teilen vorzunehmen, in welchem Falle der Verkauf in solchen Teilen gemacht werden soll, wie in dem Ge- such angegeben sein mag, soweit das Gesetz es zulässt. Sollte die Zahlung eines halb- jährlichen Coupons verabsäumt werden, und ein solcher Coupon für sechs Monate un- bezahlt bleiben, so muss der Treuhänder auf schriftliches Verlangen der Inhaber einer Majorität der durch diese Hypothek gesicherten Bonds das Kapital für fällig erklären. Die Inhaber von 25 % der ausstehenden Bonds können die Leitung und Kontrolle des gerichtlichen Verfahrens durch den Treuhänder selbst übernehmen, und die Inhaber einer Majorität der ausstehenden Bonds sind berechtigt, den Treuhänder seines Amtes zu entsetzen, und einen anderen Treuhänder an seiner Stelle zu ernennen; jedoch kann solche Entsetzung, solange die Gesellschaft nicht zahlungsunfähig ist, nur mit Zu- stimmung derselben geschehen. Sollte die Bahn von ihrem Rechte Gebrauch machen, irgend einen Teil des Eigentums, welcher der gegenwärtigen Bondsemission auf Grund der Hypothek verpfändet ist, zu verkaufen, so muss der Reinertrag des Verkaufes des- selben dem Treuhänder überwiesen werden als Baarverbesserungs- und Ausrüstungsfond (cash improvement and equipment fund), und kann sodann zum Ankauf von anderem Eigentum oder von Bonds der gegenwärtigen Emission oder für Verbesserungen oder Ausrüstung gebraucht werden, welche Käufe, Verbesserungen etc. dem Pfandrecht der Hypothek unterworfen werden. Sollte der Ertrag zum Ankauf von Bonds der gegen- wärtigen Emission verwandt werden, so sind diese dem Treuhänder zu überliefern und müssen von ihm vernichtet werden. Der Ertrag von Verkäufen der oben erwähnten Ländereien wird demselben Fond überwiesen. Tilgung: Das Kapital ist fällig am 1. Juli 1947, frühere zwangsweise Rückzahlung oder Verlosung ist ausgeschlossen. Zahl- stelle: Frankfurt a. M.: Deutsche Vereinsbank. Zahlung der Zinsen in Reichsmark zum jeweiligen ungefähren Tageskurse für Gold-Dollars. Verjährung für Zinsen und Kapital 20 Jahre nach Fälligkeit. Kurs Ende 1898–1901: 102, 101.50, 105.50, 104 %. Eingeführt in Frankfurt a. M. im Nov. 1898, erster Kurs am 30./11. 1898: 98.80 %. Usance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 statt M. 4.25 gerechnet. 4 % konsolidierte Mortgage Gold Bonds der Oregon Railroad & Navigation Company: Total- betrag $ 24 500 000 in Stücken à $ 1000. Davon in Umlauf am 30./6. 1901: $ 19 968 800. Zs.: 1./6., 1./12. Tilg.: Das Kapital der Bonds wird ohne vorgängige Kündig. am 1./6. 1946 fällig, vor diesem Termin ist die Ges. durch keinerlei Tilg.-Vorschrifton zu einer Zurück- ziehung der Bonds berechtigt. Zahlstellen: Berlin, Frankfurt a. M.: Deutsche Bank. Zahlung der Coupons in Deutschland zum festen Umrechnungssatze von M. 4.20 per Dollar. Kapital und Zinsen sind frei von allen gegenwärtigen oder künftigen Steuern, welche zu zahlen oder einzubehalten der Eisenbahngesellschaft etwa auferlegt werden sollten. Sicherheit: Die Bonds sind sichergestellt durch eine von der Oregon Railroad & Navigation Company am 17. August 1896 bestellte Mortgage auf ihr gesamtes gegenwärtiges und künftiges Eigentum. Nach dem Reorganisationsplan erhielten die Besitzer der 5 % kon- solidierten Mortgage Gold Bonds der früheren Oregon Railway and Navigation Company im Austausch 100 % dieser neuen Bonds. Kurs der 4 % konsolidierten Mortgage Gold Bonds Ende 1896–1901: In Berlin: 79.25, 92.40, 99.10, 101, 103.75, 101.50 %. – In Frankfurt a. M.: 78.90, 92.25, 99.20, 101.40, 103.70, 101.70 %. – Ende 1897–1901: In Hamburg: 86.70, 93.25, 100, 101.50, – %. Usance: Seit 2./1. 1899 wird beim Handel $ 1 = M. 4.20 gerechnet, vorher in Berlin und Frankfurt a. M. M. 4.25, in Hamburg 1 M. 450. Verjährung: Die Coupons und das Kapital verjähren nach den Gesetzen des Staates Oregon nach 10 Jahren, nach den Gesetzen des Staates Washington nach 6 Jahren, nach den Gesetzen des Staates Idaho nach 5 Jahren vom Fälligkeitstage an gerechnet. Gewinn u. Verlust 1900/1901: Brutto-Einnahmen 43 538 181, Betriebsausgaben 23 336 854, Steuern 1 250 291, Netto-Einnahmen 18 951 036, hierzu Div. auf eigene Aktien 766 582, Zs. auf eigene Bonds 1 430 911, verschiedene Einnahmen 1 023 472 = total $ 22 172 001, hiervon ab Bonds-Zs. 7 621 341, 4 % Div. auf St.-Aktien u. Vorz.-Aktien der Union Pacific Rr. Co. 7 979 594, 4 % Div. auf die Vorz.-Aktien der Oregon Rr. & Navigation Co. 440 000, Zs. auf die Oregon Short Line Income A u. B-Bonds 952 890, bleibt Surplus 5 178 176, hierzu Vortrag v. 30./6. 1900 12 166 790 = total $ 17 344 966, ab Betrag für Verbesserungen, Er- weiterungen u. Ausrüstungen 1 500 000, ergiebt Vortrag $ 15 844 966. Bilanz am 30. Juni 1901: Aktiva: Bahnbau u. Ausrüstung 351 687 309, Bonds, Aktien u. verschied. andere Sicherheiten 141 750 844, Tilg.-F. u. Trustkto 755 735, Materialien u. Vorräte 3 184 124, Landbesitz 3 215 672. Passiva: St.-Aktien 102 030000, Vorz.-Aktien 99 508 900, noch ausstehende Oregon Short Line Rr. Co. St.-Aktien 16 000, do. Oregon Rr. u. Navigation Co. Vorz.-Aktien 24 800, do. St.-Aktien 59 008, fundierte Schulden 248 992 300, Verbesserungs- u. Aus- rüstungs-F. 70 057, laufende Verbindlichkeiten der Union Pacific Rr Co. 6 725 130, do. der Oregon Short Line Rr. Co. 23 202 247, zus. 29 927 377, abzügl. Kassa u. sonstige Aktiva der Oregon Rr. u. Navigation Co. 4 147 570, bleiben 25 779 808, Landkto u. Landeinkommenkto