Holländisclie Eisenbahn. 61 Passiva: A.-K. 14 000 000, Anleihen 86 096 600, Zahlungen der Südafrikanischen Republik für den Bau der Klerksdorplinie 6 576 000, Associatice-Kassa f. noch lauf. An- weisungen 229, Nationalbank d. Südafrik. Rep. in Pretoria für noch lauf. Checks 148 506, Zahlung an d. Südafrik. Rep. gemäss § 33 u. 34 der Koncession 3 156 676, Portug. Staatsbahn 75 420, Kreditoren 1 258 350, Bürgschaften 364 146, Tilg.-F. 259, Spar- u. Unterst. F. 28 506, Sparkassenkto des Personals 1 161 716, Erweiterungsarbeiten der Eisenbahn (aus d. R.-F. bestritten) 9 462 238, do. d. Trambahn (do.) 4 325 861, Lokomotiven (do.) 2 387 167, rollendes Material (do.) 6 325 105, Inventar (do.) 561 855, unerhob. Div. 3025, unerhob. Anleihe-Coup. 1 496 246, noch nicht fällige Anleihe-Zs. 384 050, Reingewinn pro 1899 927 483, do. pro 1900 795 000. Sa. hfl. 139 534 438. Gewinn 1900: Betriebseinnahmen der Eisenbahn 7 381 527, Telegraph 22 888, verschied. Ein- nahmen 491 920, zus. 7 896 335, hierzu Wagenmiete 68 72 1, Zs. 66 317, Defizit d. Klerksdorp- linie, getragen von d. Südafrik. Rep. 98 663 = total hfl. 8 130 036 abzügl. Betriebskosten der Eisenbahn 7 339 065, 8 % der Bruttoeinnahme der Trambahn an den R.-F. 89 10 % der Bruttoeinnahme der Eisenbahn an den R.-F. 677 738, Zs. u. Tilg. der Oblig. 3 291 218, 6 % Div. auf 11 000 Aktien 660 000, 4½ % Div. auf 3000 Aktien 135 000, Zs. u. Tilg. der 4 % Anleihe von hfl. 6 000 000 = 291 000, bleibt Defizit zu Lasten der Süd- afrik. Republik hfl. 4 353 501. Dividenden: 1890–98: 6, 6, 6, 6, 6, 9, 13½, 13, 11 %; für 1899: 6 %, ausserdem für jeden eingelieferten Div.-Schein Nr. 24 ein Ergänzungsschein, derselbe berechtigt zur Empfang- nahme der in einer später stattfindenden G.-V. noch zu bestimmenden Super-Div. für das Geschäftsjahr 1899, für 1900; 6 %, deren Bezahlung auf einen von den Kommissaren gemeinschaftlich zu bestimmenden Zeitpunkt verschoben wurde. Zahlst.: Berlin: Berliner Handels-Ges., Rob. Warschauer & Co. Von der garantierten Div. gelangt die eine Hälfte bei Ablauf des Geschäftsjahres am 2./1. und die andere Hälfte mit der etwaigen Super-Div. vor oder am 1./7. zur Aus- zahlung und zwar in Berlin zum holländ. Vistakurse der Berliner Börse des Fällig- keitstages. Kurs Ende 1894–1901: 138.50, 152, 228.10, 218.25, 201, 208.50, –, — 0%. Certifikate Ende 19001901: 165.25, 163.75 %. Die Aktien I., III., IV., V. Serie wurden in Berlin am 4./7. 1894 AZzu 132 % aufgelegt. Beim Handel an der Börse hfl. 1 = M. 1.70. Usance: Seit 2./1. 1899 werden 4 % Zs. berechnet, vorher 6 %. Seit 24./12. 1900 findet in den Certifikaten, welche an Stelle von mit 6 % Div. garant. Aktien Serie I, II, IV und V getreten sind, eine Terminnotiz statt; vom 2./1. 1901 ab wird die Terminnotiz für die Aktien ein- gestellt, ferner werden vom 2./1. 1901 ab die Certifikate sowie die Aktien inkl. Div.- 3 Schein pro 1./1. 1901 Nr. 25 und Ergänzungs-Div.-Schein für 1899 gehandelt und notiert. Direktion: R. W. J. C. van den Wall Bake, Ihr. J. A. van Kretschmar, van Veen, Amsterdam. Aufsichtsrat: Vors. Dr. jur. A. van Naamen van Femnes. Schutzkomitee: Am 28. Nov. 1900 erliessen die Berliner Handels-Gesellschaft und Robert Warschauer & Co. folgende Bekanntmachung: „Die Englische Regierung hat das gesamte Eigentum der Niederländ. Südafrikanischen Eisenbahn- Gesellschaft in Südafrika in Beschlag und Benutzung genommen. Während dadurch der Ges. jede Einnahmequelle abgeschnitten ist, sind alle Bemühungen der Verwaltung, Vorschüsse zur Bezahlung der laufenden OÖblig.-Zs. und der sonstigen Ausgaben von der Englischen Regierung zu erlangen, bisher vergeblich gewesen. In unserer Eigenschaft als Emissionshäuser der Aktien der Ges. sind wir bisher unausgesetzt für die Interessen der Aktionäre bemüht gewesen. Um den Schutz der deutschen Aktionäre aber wirksamer zu gestalten, er- scheint es erforderlich, festzustellen, welche Aktien sich gegenwärtig in deutschem Be- sitz befinden, und die Besitzer dieser Aktien zur gemeinsamen Wahrung ihrer Rechte zu vereinigen. Zu dem Ende sind wir zu einem durch Zuwahl zu ergänzenden Komitee zusammengetreten, welches die Satzungen der unter seiner Führung zu bildenden Vereinigung von deutschen Besitzern der mit 6 % garantierten Aktien der Nieder- ländischen Südafrikanischen Eisenbahn-Gesellschaft in Amsterdam verlautbart hat. Ge- mäss Artikel 1 dieser Satzungen sind nur diejenigen deutschen Besitzer von Aktien der I., III., IV. u. V. Serie zum Beitritt zu der Vereinigung berechtigt, welche den Nach- weis führen, dass ihre Aktien vor dem 1. Dez. 1900 in deutschem Besitz gewesen sind. Zur Wahrung der deutschen Interessen durch das Komitee ist der unverzügliche Bei- tritt möglichst sämtlicher deutscher Aktionäre zu dieser Vereinigung von grösster Be- deutung. Wir richten deshalb an alle deutschen Besitzer der vorgedachten Aktien die Aufforderung, der Vereinigung bis zum 31. Dez. 1900 beizutreten und zu dem Ende ihre Aktien mit sämtlichen dazu gehörigen Dividendenscheinen, also auch mit dem für das Geschäftsjahr 1899 ausgegebenen Super-Dividendenschein, vom 3. Dez. 1900 ab bei der Berliner Handels-Gesellschaft oder dem Bankhause Robert Warschauer & Co. in Berlin zu hinterlegen. Gleichzeitig mit den Aktien sind die Beläge einzureichen, durch welche glaubhaft gemacht wird, dass die Aktien sich vor dem 1. Dez. 1900 in deutschem Besitz befunden haben. Den Hinterlegern werden dagegen Certifikate ausgehändigt, deren Lieferbarkeit an der Berliner Börse beantragt werden wird. Formulare für die Beitritts- erklärungen können bei der Berliner Handels-Gesellschaft und dem Bankhause Robert